Notizen

Ein neuer „Tarifabschluss“ für das Königshaus

König Philippe. Foto: dpa

Die Kammer hat am Donnerstag mit 102 Ja- gegen 35 Nein-Stimmen den Gesetzentwurf verabschiedet, der die sogenannte zivile Liste des neuen Königs sowie die Regeln für die Vergabe einer Dotation an bestimmte Mitglieder der königlichen Familie festlegt.

Die Höhe der Dotation für König Philippe ist identisch mit der seines Vaters Albert, also 11,55 Millionen Euro jährlich, indexierbar. Die zivile Liste unterliegt allerdings erstmals der Zahlung von Mehrwertsteuer und Akzisen (rund 700.000 Euro).

König Albert und Königin Paola bei ihrem Besuch in Eupen im Juli 2013. Foto: Gerd Comouth

König Albert und Königin Paola bei ihrem Besuch in Eupen im Juli 2013. Foto: Gerd Comouth

Zudem wird innerhalb der königlichen Familie die Zahl der Nutznießer von Dotationen aufgrund einer kürzlich von der Föderalregierung verabschiedeten Reform reduziert. Man könnte auch von einem neuen „Tarifabschluss“ für Belgiens Royals sprechen.

Künftig kommen nur der Thronfolger, der noch lebende Ehepartner des Staatsoberhaupts nach dessen Tod, der noch lebende Ehepartner des Thronfolgers, falls dieser verstorben ist, sowie der König, der abgedankt hat, und dessen Ehepartner in den Genuss einer Dotation.

Königin Fabiola. Foto: dpa

Königin Fabiola. Foto: dpa

Bei letzterem Punkt haben sich die flämischen Grünen (Groen!) der Stimme enthalten, weil sie die Bezüge für König Albert (923.000 Euro) als zu hoch erachteten.

Die Geschwister des Thronfolgers werden in Zukunft leer ausgehen. Allerdings gibt es für Prinzessin Astrid und Prinz Laurent eine Übergangslösung. Jede Dotation setzt sich zu einem Teil aus einem Lohn, auf den Einkommensteuer zu zahlen ist, und zum anderen Teil aus einer bestimmten Summe für die Funktions- und Personalkosten zusammen.

Der Gesetzentwurf muss noch vom Senat gutgeheißen werden.

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