Notizen

Dutroux hofft auf Freilassung mit elektronischer Fußfessel

Kindermörder Marc Dutroux hofft darauf, bald wieder in Freiheit zu sein. Er wird nach einem Medienbericht am 4. Februar 2013 einem Gericht in Brüssel vorgeführt.

Das Gericht soll laut der Nachrichtenagentur dpa, die sich auf Angaben der Zeitungen der Gruppe Sudpresse beruft, über den Antrag des 55-Jährigen entscheiden, mit elektronischer Fußfessel aus dem Gefängnis entlassen zu werden.

Sowohl die Gefängnisleitung als auch die Staatsanwaltschaft haben sich gegen eine Freilassung von Dutroux ausgesprochen. Theoretisch wäre eine Freilassung im April 2013 möglich.

5 Antworten auf “Dutroux hofft auf Freilassung mit elektronischer Fußfessel”

  1. Ich sehe es so

    Hoffentlich nur „theoretisch“ !
    Aber, sowohl Dutroux als auch seine Ex-Frau berufen sich auf Gesetze (einschliesslich der entsprechenden Ausführungsbestimmungen), die Politiker ausgedacht und beschlossen haben. Jedes Volk verdient eben die Politiker, die es gewählt hat. Die herrschende Politklasse ist ein Abklatsch der Bevölkerung, die diese Politiker gewählt haben. Über die Justiz oder diejenigen, welche die Gesetze für sich beanspruchen bzw. nutzen, zu lamentieren bringt nichts. Ein jeder soll sich vielleicht mal die Frage stellen, ob er nicht Di Rupo, Reynders, Milquet und anderen direkt oder indirekt mit seiner Stimme zur Macht verholfen hat.

  2. H. Grabowski

    ich stimme nicht mit Ihnen überein. Die Politklasse hat sich vom Willen des Volkes, bzw. des Wahlviehs entfremdet. Dutroux soll seine Fußfesseln erhalten, aber bitte beschweren mit 1 Tonne Stahl.

  3. Gerd Melchior

    Das Problem in Belgien ist meiner Meinung nach, das unsere Politiker reagieren und nicht agieren. Sie hatten 8 Jahre Zeit um die Strafgesetzgebung zu ändern, und erst nach der Freilassung von Michelle Martin tut sich was. Das kann man nur als Trauerspiel bezeichnen.

  4. Pit Demmer

    Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Tat ist entscheidend. Ein bischen was kann man dann noch drehen wenn zwischen Tat – Anklage – Urteil Gesetzesänderungen kommen. Aber nach dem Urteil ist die Gesetzgebung zum Zeitpunkt des Urteils bindend – und das ist prinzipiell auch gut so. Die letzten 8 Jahre hätte man nichts machen können, außer den Prozess zu verschleppen. Mit dem in 2004 gesprochenen Urteil war klar was kommt… das hätte man vor 2004 regeln müssen…

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