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Droht künftig bei Fahren ohne Führerschein Gefängnis? – Minister: „Geldstrafen und Fahrverbote reichen nicht“

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Koen Geens (CD&V) will Fahren ohne Führerschein mit Haftstrafen ahnden. Zusammen mit Verkehrsminister François Bellot (MR) arbeitet der Justizminister an einem Gesetzentwurf, Haftstrafen von 1 bis 2 Jahren vorsieht, falls jemand ohne Fahrlizenz am Steuer sitzt.

Bisher können Richter lediglich eine Geldstrafe und ein Fahrverbot verhängen.

In den Berichten der Polizeizonen Weser-Göhl und Eifel kann man sehr oft lesen, dass bei einer Polizeikontrolle Fahrer ohne Führerschein angetroffen wurden.

Die Praxis habe gezeigt, dass Geldstrafen oder Fahrverbote keine ausreichend abschreckende Wirkung hätten, so Justizminister Geens. Die erwischten Autofahrer würden die Strafe bezahlen, sich aber nicht weiter an das Fahrverbot halten.

Auslöser für die angestrebte Strafverschärfung ist der tragische Unfall von Oktober 2015, bei dem ein 12-jähriges Mädchen angefahren und tödlich verletzt wurde. Der Fahrer hatte keinen Führerschein und beging Fahrerflucht. (brf.be/cre)

13 Antworten auf “Droht künftig bei Fahren ohne Führerschein Gefängnis? – Minister: „Geldstrafen und Fahrverbote reichen nicht“”

  1. Welche Personengruppe ist denn am häufigsten ohne Führerschein und Versicherung unterwegs? Dass die sich nicht um Geldstrafen kümmern müssen, scheint es ja eine spezielle Klientel zu sein….

  2. ?_?_?_?_?_?_

    Auslöser für die angestrebte Strafverschärfung ist der tragische Unfall von Oktober 2015, bei dem ein 12-jähriges Mädchen angefahren und tödlich verletzt wurde. Der Fahrer hatte keinen Führerschein und beging Fahrerflucht. (brf.be/cre)

    Wie war das noch bei dem tödlichen Unfall in Maldingen mit Fahrerflucht ?
    Wäre das kein Auslöser gewesen ?

    • Maldingen

      Handelte es sich da nicht um einen pensionierten Staatsanwalt der von einem Anwalt der als Ersatzrichter fungierte von einem Skandalurteil profitierte? Bei dem Fall handelte es sich zudem um absichtiges Vertuschen einer Straftat da der Unfallverusacher noch versucht hat seinen Unfallwagen spritzen zu lassen? Der Richter hatte das milde Urteil gefällt und muss nun damit Leben das er dieses Urteil gesprochen hat? Richter haben nun mal kein Gewissen oder keins was der normale Bürger nachvollziehen kann? Sowieso unmöglich das Anwälte am selben Gericht als Anwalt und Richter auftreten können?

  3. In welchem Gefängnis sollen die eingebuchtet werden? Die sind doch schon überbefölkert…
    Oder Belgien müsste die Gefängnisse privatisieren wie in Amerika, dann würden wohl schläunigst neue gebaut werden

    • Altweltenaffe

      Nö, die lassen dann eben die Dutrouxs, Martins und wie die Schwerverbrecher alle heißen früher raus (in den Kururlaub auf Staatskosten). Die Kleinen werden „gehängt“, die Großen lässt man laufen!
      @ Maldinger: Ja, der Fall in Maldingen geht mir auch nicht aus dem Kopf … wie konnte der Richter den laufen lassen! Der Unfallfahrer, der stehen blieb, ausstieg und dann floh, dem man so nicht beweisen konnte dass er auf dem Heimweg von seinem Jagdtausflug betrunken war und der sein Auto in der Werkstatt reparieren und neu lackieren ließ… Jeder normale Bürger wär in den Knast gesteckt worden! Ich verstehe nicht warum man dieses Urteil akzeptiert hat. Andererseits bringt die Strafe die Frau nicht zurück …

  4. Leute, die aktiv andere mit Gewalt schaden, bekommen so schon nur Arbeitsstrafen, selbst bei zähligen Wiederholungstaten. Bei hypothetischen Fällen, wie fahren ohne Führerschein, sollen sie dann direkt in den Pott?

    Der Besitz eines Führerscheins bedeutet heutzutage sowieso nichts mehr, da doch eine relativ grosse Fraktion derer Besitzer meint alleine auf der Strasse zu sein und auch sonst überall Vorfahrt zu haben.

  5. Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, muss um sein Unrecht wissen. (Kein Unrecht ist es, zu versuchen, dadurch ein Menschenleben retten.) Eine Haftstrafe kann für solche lebensgefährlichen Unternehmungen durchaus angemessen sein. Das heißt aber natürlich nicht, dass unbescholtene Leute gleich im Gefängnis landen; es gibt ja auch Strafen auf Bewährung.

    • Altweltenaffe

      Es geht hier in dieser Diskussion schon nicht mehr um den Führerschein. Es ist ganz einfach traurig, dass Leute die „nur“, aus welchen Gründen auch immer, ein Vergehen (kein Verbrechen) im Strassenverkehr begehen (das Fehlen der Fahrerlaubniss) in den KNAST landen sollen und gleichzeitig lässt man Verbrecher (Diebe, Einbrecher, Gewalttäter) auf Bewährung laufen, obwohl die wirklich einen SCHADEN an Mensch und Eigentum verursacht haben. Man nimmt es wieder bei den Arbeitern! Diejenigen die zu Hause bleiben und nichts tun lässt man in Ruhe.

      • Wenn ich nicht im besitze einer Fahrerlaubnis bin , so habe ich absolut nichts hinter dem Steuerrad verloren . Wenn ich mich dann noch in voller Kenntnis der Sachlage hinter dem Steuerrad setze , so begehe ich absichtlich eine Straftat und diese soll hart geahndet werden .

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