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Brüsseler Terrorprozess: Angeklagte nehmen wieder an Gerichtsverhandlung teil

05.12.2022, Belgien, Brüssel: Sonderpolizisten stehen hinter den Angeklagten in einem Glaskasten während des Beginns des Prozesses über die Brüsseler Anschläge vom 22. März 2016. Foto: Olivier Matthys/Pool AP/dpa

AKTUALISIERT – Im Prozess um die islamistischen Terroranschläge von 2016 in Brüssel sind die inhaftierten Angeklagten am Freitag wieder zur Verhandlung vor Gericht erschienen.

Die Verhandlungen wurden mit der Anhörung von Feuerwehrleuten fortgesetzt, die am Tag des Anschlags im Einsatz waren. Zuvor hatten die sieben Männer aus Protest gegen regelmäßige Durchsuchungen, bei denen sie sich ausziehen müssen, vorübergehend nicht an den Verhandlungen teilgenommen.

12.09.2022, Belgien, Brüssel: Laurence Massart, Vorsitzende des Gerichts. Foto: Eric Lalmand/BELGA/dpa

Zwei der Angeklagten verließen kurz nach Beginn der Anhörung allerdings auch am Freitag wieder den Saal.

Seit Prozessbeginn im Dezember um die islamistischen Terroranschläge sind Durchsuchungen, bei denen die Angeklagten sich entkleiden müssen, immer wieder Streitthema. Die Verteidiger erwirkten im Dezember eine einstweilige Verfügung, die die regelmäßigen Leibesvisitationen untersagten. Anwälte der Angeklagten monierten, dass die Durchsuchungen trotzdem durchgeführt worden seien.

Bei den Angriffen am 22. März 2016 hatten drei Selbstmordattentäter der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) Bomben am Brüsseler Flughafen Zaventem und in einer U-Bahnstation im EU-Viertel gezündet. Dabei wurden 32 Menschen getötet und Hunderte teils schwer verletzt. (dpa)

20 Antworten auf “Brüsseler Terrorprozess: Angeklagte nehmen wieder an Gerichtsverhandlung teil”

  1. Die Wahrheit

    Was ist das für eine Kappensitzung? Oder Muppetshow??? Das soll ein Gerichtsverfahren sein??
    Unsere Richter und OPFER werden von den Kriminälen und Rechtsverdreher total verarscht??
    Und diese Terroristen erhalten auch noch Anwälte, die mit meinen Steuergelder bezahlt werden.
    Es wird vielleicht auch Zeit, dass diese Anwälte auch mal ordentlich verprügelt werden, damit diese auf klare Gedanken kommen.
    Es ist einfach schrecklich, welche Show dort abgezogen wird.

    • deuxtrois

      Wieso?
      Eine Verurteilung der Angeklagten erfordert nicht deren Präsenz, wenn es drauf ankommt. Sie können da noch so viel protestieren, wie die wollen. Sie werden am Ende trotzdem in den Knast gehen, und sind vorher nicht auf freiem Fuß gewesen. Unser Rechtssystem funktioniert also entgegen Ihrer Meinung ganz hervorragend.

  2. Kevin Giebels

    Jeder der Angeklagten hat zweifelsfrei einen Terroranschlag verübt, bzw. Hilfe geleistet. Es geht nur noch darum, wie lange sie in den Bau wandern.
    In solchen Fällen: Wenn du nicht erscheinen willst, schleppt die Polizei dich ins Gericht. Ein zügiges Gerichtsverfahren und hartes durchgreifen ist das mindeste, was die Opfer von unserem Justizsystem erwarten können.
    Es ist zwar ein Unding und zeugt von schweren Missständen unserer Gesellschaft, dass es überhaupt möglich war einen solchen Attentat zu verüben, jedoch ist es mindestens genau so schlimm, dass sich die Justiz von solchen Terroristen an der Nase herumtanzen lässt.

  3. Scharia anwenden

    Eine Ohrfeige für die Opfer und deren Angehörigen und eine Schande für den belgischen Rechtsstaat, die zeigt, dass das System faul ist und die falschen schützt. Die Herren Angeklagten wären doch sicher stolz, wenn man bei ihnen die Scharia anwendet? Und weg damit : Tötungsdelikte und Körperverletzung fallen unter die Qisas, sie werden nach dem Prinzip »Wie du mir – so ich dir« vergolten.

  4. Weshalb haben solche Individuen überhaupt ein Recht Einspruch zu erheben und sich auch noch zu beschweren???
    Die Opfer konnten es ja auch nicht!!!
    In ihrem eigenen Land wäre das Urteil schon längst gesprochen!!!

  5. Anonymos

    Eine Verurteilung in Abwesenheit steht dem Gericht dann frei.
    Ebenso gibt es die möglichkeit der Zwangsvorführung, ggf. mit Gewalt.
    Davon abbgesehen, Illegale haben laut Rechtsprechung keiernlei Rechte, im dem Land wo diese sich illegal aufhalten.

    • Rechtsprechung

      “ Illegale haben laut Rechtsprechung keiernlei Rechte, im dem Land wo diese sich illegal aufhalten.“ Das war vielleicht einmal früher der Fall, in Mahagonien, 17. Jahrhundert. 😂

  6. Robin Wood

    Diesen Mördern geht es in der Haft um vieles besser als J. Assange, der ohne Prozess in verschärfter Einzelhaft ist, nur weil er Kriegsverbrechen der USA öffentlich gemacht hat.
    Die belgische Justiz zeigt wieder einmal wie unfähig sie ist. Wenn die Angeklagten sich weigern, an der Verhandlung teilzunehmen, wo ist das Problem? Erscheinen die Angeklagten nicht zum Prozess, Pech, dann beginnt er eben ohne sie.
    Was für eine Verhöhnung der Opfer, die sich dies mit ansehen müssen.

    • Gleiches Recht für alle

      @Robin, Sie reiten immer wieder auf der Situation von J. Assange ‚rum.
      Der ist aber in „Einzelhaft“, eben weil er sich weigert, in den USA vor Gericht zu erscheinen…
      Sollten die Amis sagen „Pech, dann beginnt er eben ohne Sie“ ?
      Oder „Wenn du nicht erscheinen willst, schleppt die Polizei dich ins Gericht.“ ? (K.G. hier oben)

      Wenn die Behandlung der Angeklagten an der Schwere der Beschuldigungen gemessen werden soll, kann man auch das Justizsystem abschaffen…

      • Robin Wood

        @Gleiches Recht für alle
        Assange sitzt ohne Gerichtsverfahren in verschärfter Einzelhaft. Sollte England ihn ausliefern, wird er in den USA wegen Spionage vor Gericht gestellt, was lebenslange verschärfte Einzelhaft ohne Möglichkekit auf frühzeitige Entlassung bedeutet. Assange hat keinen Zugriff auf alle Verhandlungsdokumente, darf nur sehr selten seine Anwälte sehen, muss sich ebenfalls Untersuchungen unterziehen. Er hat niemanden umgebracht wie die Attentäter von Brüssel. Dass jemand, der Kriegsverbrechen veröffentlicht hat, schlimmer behandelt wird als ein mehrfacher Mörder, ist in einem demokratischen Staat unglaublich. Ausserdem befinden sich die Attentäter hier in Belgien, wo ihnen der Prozess gemacht wird. Mörder werden mit Samthandschuhen angefasst, derjenige, der kein Verbrechen begangen, sondern Kriegsverbrechen aufdeckt hat, wird ohne Gerichtsbeschluss gefangen gehalten. Wieder einmal westliche Heuchelei.
        „Der Fall Julian Assange: Geschichte einer Verfolgung – Der spektakuläre Report des UNO-Sonderberichterstatters für Folter“, Nis Melzer.

  7. Blamage sondergleichen!

    Herr Justiz Minister Van Quickenborne, greifen Sie endlich mal ein! Wenn es so wie jetzt weitergeht, blamieren Sie sich selber, und natürlich auch unser Staat! Was jetzt da in Brüssel, vor sich geht, dafür gibt es keine Worte!

  8. Bürgsreicher

    Man hat offensichtlich gar keinen Bock, dieses Verfahren ordnungsgemäß zu Ende zu bringen.
    Den einfachen, harmlosen Bürger mit juristisch sehr zweifelhaften „Maßnahmen“ zur Sau machen, das kann man bei Justiz und Polizei, ist ja auch mit wenig Mühen und noch weniger Gefahren verbunden. Aber Terroristen, die dürfen sich trotz einwandfreier Klärung der Schuldfrage aussuchen, ob sie vor Gericht erscheinen oder nicht. Nebenbei bemerkt, diese juristische Farce geht natürlich finanziell zu 100 Prozent zu Lasten der oben genannten, vor zwei Jahren noch von mutigen Polizisten von Parkbänken gejagten Bürger.
    Wer ernsthaft glaubt, dass diejenigen, die dieses Land regieren, unser Wohl im Sinn haben, der ist nicht mehr zu retten.
    Ja, Herr Paasch, Herr Arimont und Konsorten, es gibt einen Unterschied zwischen Staats- und Politikfeindlichkeit.

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