Nachrichten

Deutschsprachiger Sexualstraftäter hatte keine Therapie in seiner Muttersprache: Belgien in Straßburg verurteilt

Das Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Foto: Shutterstock

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Belgien verurteilt, weil einem Sexualstraftäter aus Belgien keine therapeutische Hilfe in seiner deutschen Muttersprache gewährt wurde.

Der Mann war 1997 verurteilt worden und befindet sich seit 2004 in einer geschlossenen Einrichtung in Paifve (Provinz Lüttich, Gemeinde Juprelle).

Nur 2010 und von Mitte 2014 bis Ende 2015 stand ein Psychologe deutscher Sprache zur Verfügung.

Obwohl das Institut sich bemüht habe, befanden die Richter in Straßburg, stellten 13 Jahre ohne Beistand eine Zuwiderhandlung gegen Artikel 3 des Europäischen Vertrags für Menschenrechte dar. Belgien muss ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro zahlen.

18 Antworten auf “Deutschsprachiger Sexualstraftäter hatte keine Therapie in seiner Muttersprache: Belgien in Straßburg verurteilt”

  1. Pensionierter Bauer

    Ich kann nicht verstehen warum man hier nicht ein Cooperationsabkommen mit NRW oder und Rheinland-pfalz abschließt. Die Politik kümmert sich um jeden Mist, will sich überall einmischen aber solche Regelungen bekommt sie nicht hin.

  2. ihr seid lustig,

    das Institut hat sich doch 13 Jahre lang bemüht. das ist doch nun wirklich kein Zeitraum für unser Land? ist doch voll überschaubar und hat sicher eine Menge an Arbeit gekostet. Mit BRD kooperieren? na sowas.
    Ist ja auch nicht so, wie eine Straße zu bauen (also eine öffentliche), das dauert nur drei Jahre wenn die Winter friedlich sind und die Bauferien nicht zu lange.

  3. Zaungast

    Zwar nicht in direktem Zusammenhang mit dem obigen Artikel, aber doch im Bereich sowohl von sexuellem Missbrauch von Kindern als auch von psychischer und physischer Gewalt gegen sie:

    „[Der inzwischen vom Papst geschasste Kurienkardinal] Müller selbst stand auch in der Kritik, weil er als Regensburger Bischof die Aufklärung von Missbrauchsfällen bei den Domspatzen verzögert haben soll- was er dementiert.
    Der mit der Aufklärung beauftragte Rechtsanwalt Ulrich Weber will in gut einer Woche die Ergebnisse seiner Untersuchungen veröffentlichen – neue belastende Details könnten da bekannt werden.“

    So das GE in seiner Ausgabe vom 3. Juli auf Seite 17. Inzwischen ist dieser Abschlussbericht veröffentlicht worden und für jedermann in voller Länge (440 Seiten) zugänglich:
    http://uw-recht.org/fileadmin/user_upload/Abschlussbericht_Domspatzen.pdf

    Wer diesen Bericht durchliest, ist zutiefst erschüttert, mit welcher Brutalität und Perversität in diesem Elitegymnasium und -chor junge Menschen behandelt wurden, und das von Geistlichen, die doch angeblich der Lehre Christi, des großen Kinderfreundes („Lasset die Kleinen zu mir kommen“ und „Es ist unvermeidlich, dass Verführungen kommen. Aber wehe dem, der sie verschuldet. Es wäre besser für ihn, man würde ihn mit einem Mühlstein um den Hals ins Meer werfen, als dass er einen von diesen Kleinen zum Bösen verführt“) verpflichtet waren.

    Während dieser Bericht in den deutschen Medien hohe Wellen schlägt, herrscht hier bei uns Funkstille, wenn man von einer kleinen Notiz auf der Website des BRF absieht: https://brf.be/international/1100741/ Aber auch dort fehlt ein Hinweis auf den Text des Berichtes.

    Auch kein Thema für OD? Sind die Beine eines Radsportlers wichtiger?

    • Pressekonfekt

      Zaungast!
      anstatt hier grosse Wörter, Phrasen und Reden zu schwingen, sollten Sie sich selber dran geben! Eine Petition oder ähnliches heraus geben? Sie wühlen ja den ganzen Tag lang in allem möglichen, während andere Leute ihrer Arbeit nach gehen müssen. Wer hat bessere Zeit zu sowas wie Sie?

      • Zaungast

        „…während andere Leute ihrer Arbeit nach gehen müssen.“

        Was sagt Ihr Arbeitgeber eigentlich dazu, dass Sie an einem Werktag um 15:16 Uhr im Internet unterwegs sind und dämliche Kommentare verfassen?
        Sie könnten ja auch schon mal selbst eine Petition gegen solch sinnfreie Beiträge wie den Ihren starten. Zeit dazu haben Sie ja anscheinend genug.

        Das Thema Regensburg war in allen Medien, nur nicht hier im beschaulichen Ostbelgien. Schreiben Sie auch an FAZ, SPIEGEL, ZEIT, und, und?

  4. Die 15.000 € Strafe sind ein Klacks dagegen was ein Deutschsprachiger Psychologe kosten würde. Also bezahlen und gut ist es. Zumal solche Therapien eher der Beschäftigung von Psychologen dienen als der Verbrechensprävention. Was bei diesen Tâtern im Kopf falsch läuft, bekommt auch kein Psychologe wieder gerade gebogen….

Antworten

Impressum Datenschutzerklärung
Desktop Version anfordern