Notizen

Unfall auf der Herbesthaler Straße in Eupen: Autofahrer übersah eine Fußgängerin

Ein Dienstfahrzeug der Polizeizone Weser-Göhl im Einsatz. Foto: OD

Am Donnerstag ist es auf der Herbesthaler Straße in Eupen zu einem Unfall mit Verletzten gekommen. Das meldete die Polizeizone Weser-Göhl in ihrem Bericht von Freitag.

Eupen, Herbesthaler Straße: Am Donnerstag, 04/10/2018, hat sich gegen 10.00 Uhr in Eupen auf der Herbesthaler Straße ein Verkehrsunfall mit Verletzten zugetragen.

Hier bog ein Mann (63 Jahre) mit seinem Pkw im Schritttempo von der Theodor Mooren Straße nach rechts in die Herbesthaler Straße ein. Dabei übersah er jedoch eine Fußgängerin (47 Jahre), die die Fahrbahn überquerte. Es ist zu erwähnen, dass sich in diesem Bereich kein Fußgängerüberweg befindet.

Es kam jedenfalls zum Zusammenstoß. Die Fußgängerin wurde leichtverletzt zum Krankenhaus nach Eupen gebracht.

3 Antworten auf “Unfall auf der Herbesthaler Straße in Eupen: Autofahrer übersah eine Fußgängerin”

  1. Hallo,
    Sie schreiben „Es ist zu erwähnen, dass sich in diesem Bereich kein Fußgängerüberweg befindet“ …
    1. seit wann darf nur überquert werden, wo ein Zebrastreifen ist?
    2. StVO – Art. 19.4: „Ein Führer, der die Fahrtrichtung ändert, muss den Führern und den Fußgängern, die die anderen Teile derselben öffentlichen Straße benutzen, die Vorfahrt gewähren“ … ob Zebra oder nicht!
    Nächsten Montag fängt der nächste Unterricht in Sankt-Vith/Fahrschule Theis an … vielleicht ist noch Platz :-)

    • Walter Keutgen

      Es handelt sich wohl um 19.5. Ich sehe keine Möglichkeit an der Herbesthaler Straße aus einer Nebenstraße geradeaus zu gehen, d.h. die Nebenstraße hört an der Einmündung auf. Es ist nur ein kleiner Unterschied. Der Führer der in eine Straße einbiegt, muss Fußgängern, die die Fahrbahn überqueren den Vorrang lassen. Wenn ich den Fußgänger sehe, tue ich das.

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