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Autobahnblockade auf der E40 am 19. Oktober 2015: Gericht bestätigt Verurteilung von FGTB-Streikenden

19.10.2015, Belgien, Lüttich: Auf der Autobahn E40 ging gar nichts mehr. Die Autobahnblockade von damals hatte ein gerichtliches Nachspiel. Foto: Belga

Das Berufungsgericht von Lüttich hat am Dienstag die Entscheidung des Strafgerichts in erster Instanz im Fall von 17 Gewerkschaftern verkündet, die wegen mutwilliger Behinderung des Straßenverkehrs im Anschluss an eine Streikbewegung am 19. Oktober 2015 angeklagt waren.

An jenem Tag war die Autobahn E40 auf Höhe von Cheratte für mehrere Stunden gesperrt worden, was zu langen Staus in der Region führte.

Der Appellationshof stellte – wie das Gericht in erster Instanz – fest, dass die anwesenden Streikenden tatsächlich eine mutwillige Verkehrsbehinderung begangen hatten. Demnach blockierten zwischen 100 und 200 Demonstranten die Autobahn vollständig, wobei sie Reifen, Paletten und Ausrüstungsgegenstände verwendeten, die von einer Baustelle gestohlen worden waren. Kein Fahrzeug, auch nicht das der Rettungsdienste, konnte aufgrund der Hindernisse passieren. Dadurch entstand nach Meinung des Berufungsgerichts eine Gefahr für andere.

Streik im Dezember 2014 in Brüssel: Gewerkschafter hindern einen (genervten) Autofahrer an der Durchfahrt. Wie weit dürfen Streikende bei ihrem Protest gehen? Das ist die Frage. Foto: epa

Während die „gewöhnlichen“ Gewerkschafter zu einer Freiheitsstrafe von 15 Tagen auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt wurden, gab es für die Verantwortlichen der Gewerkschaft eine Freiheitsstrafe von einem Monat auf Bewährung und eine Geldstrafe.

Nach dem Urteil des Appellationshofes erklärte Thierry Bodson von der FGTB seine Absicht, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Zudem versammelten sich mehrere Dutzend Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude in Lüttich, um gegen die Entscheidung zu protestieren.

„Das ist eine große Enttäuschung in Bezug auf die Justiz in diesem Land“, sagte Bodson. „Das erste Urteil ist bestätigt und sogar verstärkt worden.“ Es bestehe wohl die Absicht, eine abschreckende Wirkung zu erzielen.

Die Gewerkschaftsführer erklärten ihre Absicht, gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts vorzugehen. „Wir werden den Europäischen Gerichtshof anrufen. In anderen Ländern wie Österreich oder Litauen sind sogar ähnliche Urteile, die auf nationaler Ebene gefällt worden waren, wieder aufgehoben worden. (cre)

23 Antworten auf “Autobahnblockade auf der E40 am 19. Oktober 2015: Gericht bestätigt Verurteilung von FGTB-Streikenden”

    • Halbwahrheiten

      KG: und genau das ist das Unverschämte.
      Was habe ich mit diesen Typen zu tun. Warum belästigen und behindern die mich. Habe denen nichts getan.
      Das ist eindeutig Nötigung und gehört ordentlich bestraft. So, dass diese Unverschämten es nie mehr in ihrem Leben auch nur versuchen.
      Die belgische Kuscheljustiz hat ausgedient und lange genug Unfug betrieben und favorisiert.

      • @Halbwahrheiten
        Sowas dummes und egoistisches habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Zum Glück gibt es noch Menschen die für ihre Rechte einstehen und kämpfen und welche wie sie „belästigen“ und „behindern“.

        • Druckmittel

          Ich wa heute morgen zur Bank. Ich brauchte für meinen Kredit eine Stundung.
          Ist ja alles teurer geworden und durch Corona war mein Verdienst auch nicht so gut wie ich bei Kreditantrag berechnet hatte. Naja, ich kann den Kredit gerade nicht bedienen.
          Die Bank hat die Stundung abegeleht.
          Was mach ich jetzt?
          Ah!!! Ich nehm mir ein Beispiel an die Gewerkschaften.
          Morgen gehe ich zur Bank, mach da ein Feuerchen und nehme ein paar Geiseln. Ist ja nur ein Druckmittel.

        • Ok, und wenn dann Rettungswagen nicht mehr passieren können und somit das Leben anderer gefährdet wird, ist das ok?
          Ich kann mich noch gut an diese „Streiks“ erinnern. Man wurde schikaniert, weil man morgens zur Arbeit musste, auf den Straßen brannten Feuer und die Fahrbahnen wurden beschädigt. Das hat nichts mehr mit Streik zu tun sondern ist eine Nötigung aller Verkehrsteilnehmer. Sollen die Gewerkschaften die Zufahrten zu Unternehmen blockieren wenn sie Druck aufbauen wollen, aber allgemeine Verkehrswege zu sperren und mutwillig zu zerstören geht deutlich zu weit.

  1. Sironval Ch.

    es wird Zeit das Größere Gefängnisse gebaut werden damit diese Leute für eine Zeit von der Bildfläche verschwinden .Die RICHTER machen es sich bequem mit der BERUFUNG .So haben diese ASOZIALE immer wieder die Möglichkeit anständige Steuerzahler zu Schädigen ZUM K…..

    • @Sironval Ch.
      Was können wir uns glücklich schätzen, das wir so anständige Steuerzahler wie Sie haben, an Ihrer Stelle würde ich bei der nächsten noch einen kleinen Bonus freiwillig drauf legen, unsere Politiker wird´s bestimmt freuen…oder vielleicht größere Gefängnisse bauen damit.

  2. der heilige josef

    All die Errungenschaften der Arbeiterbewegung wurden erst durch Streikmaßnahmen möglich. Ohne dieses Recht das in der Verfassung verankert ist würden die meisten Arbeitnehmer noch in völliger Armut leben wie in der Mitte des 19 Jahrhunderts. Aber wer streikt sollte das nicht auf der Autobahn tun sondern sich Streikaktionen mit Sinn und Verstand aussuchen.

  3. CarbonBlack

    Das Strafmaß ist völlig unzureichend.
    Die Streikenden haben völlig das Maß verloren, haben eine Straftat begangen (Diebstahlt des Materials), und wissentlich die Sicherheit Anderer gefährdet bzw. Billigend in kauf genommen.
    Es geht nicht darum den Streikenden ihr Recht am Streik zu verbieten. Aber pöbelden Randalierern und asozialen Krawallmachern darf man keinen Millimeter Freiraum lassen!

  4. Corona2019

    @ – HansA

    Naja, nur am Arbeitsplatz?

    Wenn Gretel das Recht hat durch Großstädte zu marschieren mit tausenden jungen Anhängern, dann gilt das sicher auch für andere.
    Wobei auch dies natürlich angemeldet werden muss.

    Ein Kavaliersdelikt war es jedenfalls nicht, und ich gebe ihnen recht ein schwerer eingriff in den straßenverkehr sollte sicherlich bei solchen Aktionen vermieden werden, und ist auch vor der Aktion bekanntlich strafbar gewesen.
    Man kann froh sein dass es nicht, wie so oft, am Stauende zu schweren Unfällen gekommen ist.

  5. 15 Tage auf Bewährung!! Das soll wohl ein Witz sein.

    Liebe FGTBler streikt meinetwegen Jahre lang, bis ihr eure Firma, den Ast auf dem ihr sitzt, endlich kaputt habt – aber lasst andere Menschen in Ruhe! Eure Nötigungen kotzen andere Menschen an. Nicht nur auf der Autobahn, sondern auch an unseren Kreisverkehren haltet Ihr Menschen auf, die mit eurem Anliegen nichts zu tun haben, das ist ein Angriff auf die persönliche Freiheit der sogar Menschenleben gekostet hat – wofür haltet Ihr euch eigentlich!

    Eure Freiheit endet dort, wo Ihr die Freiheit der Anderen einschränkt.

    Angesichts des Schadens der angerichtet wurde, sind die Strafen ein WITZ. Jeder andere, der das mit Vorbedacht gemacht hätte, wäre für Jahre ins Gefängnis gekommen.

  6. Der kleine Belgier

    Streik darf sein oder muss sogar sein, so hat man doch sehr viel für die
    arbeitende Bevölkerung erreicht.
    Aber wieso wird nicht dort gestreikt, wo das Problem ist ?
    Arbeitende Menschen, die von der Arbeit nach Hause fahren möchten, werden
    hier auf Autobahnen festgehalten und die Verantwortlichen sitzen schon zu Hause.
    Diese Arten von Streik verstehe ich nicht, sind die Verantwortlichen der Gewerkschaft
    so dumm oder ist das so gewollt ?

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