Notizen

„ARD und ZDF gehören in das Angebot von Belgacom TV“

Die CSP reagiert mit Befremden auf die vermeintliche Entscheidung der Belgacom-Führung, die Sender ARD und ZDF ab Mitte Februar aus dem Programm von Belgacom TV zu streichen. „Damit ginge vielen ostbelgischen Fernsehzuschauern ein wertvolles Angebot verloren“, so CSP-Präsident Luc Frank.

Die CSP fordert daher entschiedene Nachverhandlungen, um die beiden öffentlich-rechtlichen Sender in das Angebot von Belgacom TV aufzunehmen. Zwar sei laut Angaben von Belgacom noch keine definitive Entscheidung gefallen, doch sprechen einige Aussagen dafür, dass die Belgacom-Führung ARD und ZDF aus Kostengründen aus dem Programm nehmen möchte.

„Eine solche Entscheidung würde ganz einfach nicht den Sehgewohnheiten der hiesigen Bevölkerung entsprechen. Wir sind dafür, dass sich der Medienrat bei Belgacom TV für eine Aufrechterhaltung von ARD und ZDF im belgischen TV-Angebot stark macht und entsprechend vermittelt“, erklärt Luc Frank.

Siehe dazu auch Artikel „ARD und ZDF auf Belgacom TV: Medienrat der DG hofft auf weitere Verhandlungen“

Siehe dazu auch Artikel „Weykmans: “Mit Streichung von ARD und ZDF würde sich Belgacom TV keinen Gefallen tun“

 

6 Antworten auf “„ARD und ZDF gehören in das Angebot von Belgacom TV“”

  1. Zitat :“Die CSP reagiert mit Befremden auf die vermeintliche Entscheidung der Belgacom-Führung, die Sender ARD und ZDF ab Mitte Februar aus dem Programm von Belgacom TV zu streichen. “Damit ginge vielen ostbelgischen Fernsehzuschauern ein wertvolles Angebot verloren”, so CSP-Präsident Luc Frank.“

    Der „Knackpunkt“ liegt nicht bei Belgacom. Das Problem ist von grundsätzlicher Natur. Meines Wissens nach gibt es in Belgien kein (Medien)-Gesetz – Dekret – oder sonst irgendeine Regelung, welche einen Kabelnetzbetreiber verpflichtet, Sender einzuspeisen.
    Diese Kabelnetzbetreiber sind private, wirtschaftliche Unternehmen, die nach den „Gesetzen des Marktes“ handeln. Wenn da beispielsweise Sendeanstalten, wie ARD oder ZDF zu hohe finanzielle Ansprüche stellen, ist es logisch, dass Unternehmen wie Belgacom diese Forderungen ablehnen.Wie gesagt, es gibt in Belgien, im Gegensatz zu Deutschland, keine sog. verpflichtende „Grundversorgung“, welche eben den Kabelnetzbetreibern zur Auflage macht, gewisse Sender in ihr Angebot aufzunehmen. Das ist der wesentliche Unterschied zu Deutschland. Zwar zahlten.die deutschen Sender bisher eine sog“ .Einspeisegebühr“ an die Kabelbetreiber, wollen dies aber nicht mehr tun, wegen der, für die Bürger, per Mediendekret garantierten Grundversorgung. Warum also für etwas zahlen, was per Gesetz sowieso für die Kabelbetreiber verpflichtend ist, argumentieren die Sendeanstalten.Zurück zu Belgien : Selbst wenn es hier ähnlich gehandhabt würde, d.h.ein Mediendekret ( Erlass oder sonstige Gesetzgebung) verabschiedet würde, welche den belgischen Kabelbetreibern auferlegen würde, gewisse Sender KOSTENLOS zu verbreiten, welche kämen denn da für die DG überhaupt in Frage? Deutschsprachige TV- Sender gibt es in Belgien nicht (außer BRF mit begrenzter zeitlicher Ausstrahlung).Und ARD und ZDF usw. sind bekanntlich keine belgischen Anstalten.
    Wäre das nicht ein Thema für die EU-Kommission da mal was bürgerfreundliches in die Wege zu leiten? Die sind doch sonst so bedacht, alles Mögliche zu regulieren

  2. Meinen Sie den Artikel 81?

    Artikel 81 – Must carry
    § 1 – Unbeschadet des Artikels 79 müssen die Kabelnetzbetreiber, deren Netze von einer erheblichen Anzahl von Endnutzern als Hauptmittel zum Empfang von Rundfunkprogrammen genutzt werden, folgende Programme zum Zeitpunkt ihrer Ausstrahlung vollständig weiterverbreiten, um die Meinungs- und kulturelle Vielfalt zu fördern sowie um der kulturellen Besonderheit der Deutschsprachigen Gemeinschaft Rechnung zu tragen:

    1. die Programme des BRF sowie der Handelsgesellschaften, mit denen der BRF ein Zusammenar-beitsabkommen geschlossen hat oder an deren Kapital er direkt oder indirekt beteiligt ist;
    2. die Hörfunkprogramme der von der Regierung anerkannten Regionalsender und die von der Regie-rung anerkannten Fernsehprogramme;
    3. die Hörfunk- und Fernsehprogramme der öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehveranstalter der Französischen Gemeinschaft und der Flämischen Gemeinschaft;
    4. das Programm des Offenen Kanals.

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