Nachdem das Nationale Krisenzentrum am Sonntag zusätzliche Regeln für erlaubte Fahrten über die Grenze beschlossen hat (siehe Bericht an anderer Stelle), können Bürger der Gemeinde Kelmis, die einen Lebenspartner im Ausland haben, ab sofort einen Passierschein beantragen.
Die Gemeinde bietet diese Option an, betont aber nochmals, dass die Bürger möglichst zu Hause bleiben und diese Fahrten vermeiden sollen.
Um einen Passierschein zu erhalten, müssen der Antragsteller bzw. die Antragstellerin und der Partner bzw. die Partnerin eine Wohnsitzbescheinigung (Meldebescheinung) bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt) des jeweiligen Wohnortes anfordern.
Zudem müssen die Fahrten ins Ausland im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung auf Ehre und Gewissen (eidestattliche Erklärung) begründet werden. Einzureichen ist auch eine Kopie des Personalausweises.
Die Anträge werden per E-Mail an verwaltung@kelmis.be gestellt. Die Gemeinde Kelmis weist darauf hin, dass es bis dato (Stand: 31. März 2020, 12 Uhr) keine offizielle föderale Bestätigung dafür gibt, ob die ausländischen Behörden die Passierscheine akzeptieren.
Zum Thema siehe auch folgende Artikel auf OD:
HINWEIS – Nach der Gemeinde Kelmis informiert auch die Stadt Eupen über Einschränkungen bei Fahrten ins Nachbarland. #Coronakrise #Grenzverkehr https://t.co/08Hy34bl6P
— Ostbelgien Direkt (@OstbelDirekt) March 31, 2020
DG-Ministerpräsident Oliver Paasch: Neues Modell für Grenzkontrollen in der Coronakrise tritt zeitnah in Kraft. #Coronakrise #Corona #Grenzkontrollen @OliverPaasch @iweykmans @pascal_arimont https://t.co/6sL1oXnkdy pic.twitter.com/3Tt6N0Z8xr
— Ostbelgien Direkt (@OstbelDirekt) March 29, 2020
HINWEIS – Nach der Gemeinde Kelmis informiert auch die Stadt Eupen über Einschränkungen bei Fahrten ins Nachbarland. https://ostbelgiendirekt.be/corona-stadt-eupen-zu-grenzverkehr-244424
Ich hoffe irgendjemand lässt mal durch den Staatsrat prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage hier Gemeinden und die DG irgendwelche „Passierscheine“ ausstellen und damit in Verfassungsrechte der Bürger eingreifen ohne dazu berechtigt zu sein…
Laut Verfassung, haben wir auch Anrecht auf körperliche Unversehrtheit oder so ähnlich; schade dass das Virus sich nicht dafür interessiert.
Dann mach doch einfach was du willst , aber jammer hinterher nicht ,…
Sehr sehr kluger Einwurf, genau so klug wie der Aachener, der in Deutschland das Kontaktverbot gerichtlich prüfen lässt!
Kommen Sie doch mal mit Lösungen, Probleme gibt es Dank Corona genug!!!
@Hans van Pood
Warum nur auf „irgendjemand“ hoffen? Ergreifen sie doch selbst die Initiative und klagen sie selbst beim Staatsrat. Sie dürfen das, die belgische Verfassung gibt ihnen das Recht dazu.
HINWEIS – Oliver Paasch zu Corona-Grenzkontrollen: „ Viele Fragen zu notwendigen Dokumenten wurden geklärt“. https://ostbelgiendirekt.be/modell-fuer-grenzkontrollen-244227
Korrektur: den Post hat nicht Hans van Pood geschrieben sondern Exeupener
@Hans van Pood
Sehr sehr kluger Einwurf, genau so klug wie der Aachener, der in Deutschland das Kontaktverbot gerichtlich prüfen lässt!
Kommen Sie doch mal mit Lösungen, Probleme gibt es Dank Corona genug!!!