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Passierscheine für Bürger der Gemeinde Kelmis mit einem Lebenspartner im Ausland

Foto: Shutterstock

Nachdem das Nationale Krisenzentrum am Sonntag zusätzliche Regeln für erlaubte Fahrten über die Grenze beschlossen hat (siehe Bericht an anderer Stelle), können Bürger der Gemeinde Kelmis, die einen Lebenspartner im Ausland haben, ab sofort einen Passierschein beantragen.

Die Gemeinde bietet diese Option an, betont aber nochmals, dass die Bürger möglichst zu Hause bleiben und diese Fahrten vermeiden sollen.

Um einen Passierschein zu erhalten, müssen der Antragsteller bzw. die Antragstellerin und der Partner bzw. die Partnerin eine Wohnsitzbescheinigung (Meldebescheinung) bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt) des jeweiligen Wohnortes anfordern.

Zudem müssen die Fahrten ins Ausland im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung auf Ehre und Gewissen (eidestattliche Erklärung) begründet werden. Einzureichen ist auch eine Kopie des Personalausweises.

Die Anträge werden per E-Mail an verwaltung@kelmis.be gestellt. Die Gemeinde Kelmis weist darauf hin, dass es bis dato (Stand: 31. März 2020, 12 Uhr) keine offizielle föderale Bestätigung dafür gibt, ob die ausländischen Behörden die Passierscheine akzeptieren.

Zum Thema siehe auch folgende Artikel auf OD:

8 Antworten auf “Passierscheine für Bürger der Gemeinde Kelmis mit einem Lebenspartner im Ausland”

  1. Hans van Pood

    Ich hoffe irgendjemand lässt mal durch den Staatsrat prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage hier Gemeinden und die DG irgendwelche „Passierscheine“ ausstellen und damit in Verfassungsrechte der Bürger eingreifen ohne dazu berechtigt zu sein…

  2. Exeupener

    Korrektur: den Post hat nicht Hans van Pood geschrieben sondern Exeupener
    @Hans van Pood
    Sehr sehr kluger Einwurf, genau so klug wie der Aachener, der in Deutschland das Kontaktverbot gerichtlich prüfen lässt!
    Kommen Sie doch mal mit Lösungen, Probleme gibt es Dank Corona genug!!!

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