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Ab September gilt in Belgien Helmpflicht für E-Roller und E-Bikes, wenn diese schneller als 20 km/h fahren

Foto: Uwe Anspach/dpa

Der föderale Mobilitätsminister Jean-Luc Crucke (Les Engagés) will die Sicherheit von E-Rollern und E-Bikes in Belgien verbessern.

Aus diesem Grund hat Crucke einen Königlichen Erlass zur Sicherung der Nutzung von E-Scootern und E-Bikes verfasst. Ab September 2026 soll das Tragen eines Helms für motorisierte Fahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren, verpflichtend werden, berichtet „La Libre“ am Montag.

Foto: Roland Weihrauch/dpa

Im vergangenen Jahr verursachten Elektroroller in Belgien den Tod von 13 Menschen. Von den Personen, die nach einem Unfall mit einem Elektroroller in die Notaufnahme eingeliefert werden, erleiden 65 Prozent ein Schädeltrauma, und nur 4 Prozent von ihnen trugen zum Zeitpunkt des Unfalls einen Helm.

Die allgemeine Helmpflicht schreckte derweil die Betreiber von Carsharing-Diensten ab. In Dänemark beispielsweise hat diese Maßnahme dem Markt stark geschadet. „Dadurch ist dort die Nutzung von Leih-Scootern und -Fahrrädern um 50 bis 70 Prozent zurückgegangen. Die Zahl der registrierten Unfälle hat sich hingegen nicht verringert“, erklärte Suzanne Ryvers, Mitarbeiterin der gemeinnützigen Organisation Way To Go, die sich für die Förderung von Carsharing und gemeinschaftlicher Mobilität in ganz Belgien einsetzt.

„Wir haben uns mit Way To Go auf eine Vereinbarung geeinigt, die die Unternehmen zur Einhaltung einer Reihe von Regeln verpflichtet“, betonte Minister Crucke. Selbstbedienungs-Roller und -Fahrräder auf belgischem Gebiet müssen auf maximal 20 km/h gedrosselt werden, um von der Helmpflicht befreit zu sein. (cre)

36 Antworten auf “Ab September gilt in Belgien Helmpflicht für E-Roller und E-Bikes, wenn diese schneller als 20 km/h fahren”

  1. Neneewaa

    @OstbelgienDirekt
    Sind Sie sicher daß es sich auch um Ebikes handelt? Der Artikel auf Brf spricht nur von EScootern. Helmpflicht für Ebikes schneller als 20 km/h wäre in der Praxis ja gleichbedeutend mit einer generellen Helmpflicht. Und man kann mit einem normalen Bike ja auch schneller als 20km/h fahren.

    • Ostbelgien Direkt

      „Le ministre Jean-Luc Crucke a rédigé un arrêté royal pour la sécurisation de l’usage des trottinettes et vélos électriques. Dès septembre prochain, le port du casque deviendrait obligatoire pour les engins motorisés qui circulent au-delà de 20 km/h, rapporte lundi La Libre.“ (BELGA)

    • Peter Fuhrmann

      Man meint sicher E-Bikes, diese Fahren ohne Strampeln bis 45 Km/h. Nicht Pedelecs, hier muß man die Pedale treten und hat eine Unterstützung bis 25 Km\h. Aber ohne Strampeln geht hier gar nichts. Trotzdem trage ich immer einen Helm!

  2. Dann darf man darauf gespannt sein, wie das genau gemeint ist. Man unterscheidet genau genommen E-Bikes, die allein mit Motorkraft losfahren, ohne dass man selbst in die Pedale tritt, und Pedelecs (die allermeisten dieser Gerätschaften), deren Motor die Körperkraft, also die Beinkraft auf die Pedale, nur unterstützt. Ein Pedelec bewegt sich nicht, ohne dass man tritt, es sei denn, man lässt es bergab rollen.

    • Der Alte

      Zweiräder, die losfahren ohne dass in die Pedalen getreten werden muss (mit Ausnahme der Bergabfahrt) nennt man in Belgien Motorroller (cyclomoteurs), ob der Motor elekrtrisch oder durch Benzin angetrieben wird. Sobald es notwendig wird die Pedalen zu Benutzen handelt es sich entweder um Fahrräder mit (vélos à assitance électrique -VAE-) oder ohne Assistenz (vélos). Zulässige Höchstgeschwindigkeit für VAE ist 25 Km/H. Ist der Assistenz-Motor so ausgelegt, dass der Hilfe leistet, die das Gefährt auf über 25 Km/H beschleunigt, so handelt es sich um ein Speedpedelec. Wer bergab oder bergauf mit einem Fahrrad oder VAE dank Schwerkraft oder mit reiner Muskelkraft auf über 25 Km/H kommt, der wird nicht zum Speedelec Fahrer. Wer bergauf mit reiner Muskelkraft auf mehr als 25 Km/H beschleunigt, sollte versuchen einen Profivertrag abzuschließen :-)
      Art. 2.15. und 2.17 Straßenverkehrsordnung.

  3. Piersoul Rudi

    Vorigen Donnerstag auf der Strecke Welkenraedt bis „Maison Blanche“ versuchte ich ein EBike zu folgen.
    seine Geschwindigkeit betrug 65 St/Km…bergauf…Ohne Helm und Handschuhe…

  4. Mit Muskelkraft betriebene Fahrräder können ebenfalls schneller als 20 km/h fahren. Gilt dann dort auch Helmpflicht? Entscheident ist ja wohl die Geschwindigkeit und nicht der Antrieb.
    Normale Pedelecs fahren 25 km/h. Für jene mit 45 km/h gilt sowieso Helmpflicht.

  5. Vielleicht überprüft man dann auch noch , ob die Helme richtig angezogen wurde. Die meisten die man sieht ziehen den Deckel auf und haben den Verschluss am Hals so lose, dass der Helm abfliegt, bevor der Kopf überhaupt aufschlägt.
    Juhu, ich hab nen Helm auf🙄

  6. Peter Müller

    Ich würde mal sagen, Führerschein, dass ist das erste was man haben sollte. denn Verkehrsschilder und Regeln sollte man schon kennen. Ansonsten brauchte man für den PKW Schein auch nur die praktische Prüfung ?.

  7. E–Roller gehören nicht auf öffentlichen Straßen!

    Die Automobilindustrie wurde gezwungen Milliarden in die Sicherheit ihrer Fahrzeuge zu investieren. Wenn ein Auto den Crashtest nicht besteht kommt es nicht auf die Straße. Obwohl ein Auto OHNE jegliche Schutzmaßnahmen bei gleicher Geschwindigkeit hundertmal sicherer ist, als ein E–Roller, werden diese Dinger auf öffentlichen Straßen, „der Grünen Lobby zu Liebe“, zugelassen.

    Für Menschen mit physikalischer Vorbildung … beim Bremsen übernehmen die Vorderräder ca. 80% der Bremskraft … wenn man sich die Gesamtschwerpunktlage eines E–Rollers ansieht, kann man sich vorstellen, was bei einer Vollbremsung passiert!

  8. Alfons van Compernolle

    Man sollte diese Nettigkeiten schnell wieder verbieten. Die Altenheimbewohner im Altenheim meiner Wohnung gegenueber mùssen verdammt auf der Hut sein , beim Spazieren gehen , weil durch das Altenheimgelànde von jugendlichen mit diesen E.-Rollern rennen gefahren werden.
    Es vergeht keine Woche , wo nicht irgendein Unfall mit diesen E.-Rollern qusie voor meiner Haustùr geschieht. Ich habe mal einen Jugendlichen mit seinem E.-Roller angehalten und auf das Fahrverbot hingewiesen. “ Was willst Du alter Mann ? Hast Du ein Problem soll ich Dich mit Deinem Hund abschlachten??“ war die Antwort. Das wird dieser Typ aber nicht wieder machen;, der Alte Mann konnte sich wehren , nach beinahe 30 Jahre Judo & Karate ! Der Komposthaufen war seine Auffangstation.
    Ich bin Alt & Krank ( schwerkrank Lunge & Herz ) aber nicht unbedingt wehrlos!

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