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Ab September gilt in Belgien Helmpflicht für E-Roller und E-Bikes, wenn diese schneller als 20 km/h fahren

Foto: Uwe Anspach/dpa

Der föderale Mobilitätsminister Jean-Luc Crucke (Les Engagés) will die Sicherheit von E-Rollern und E-Bikes in Belgien verbessern.

Aus diesem Grund hat Crucke einen Königlichen Erlass zur Sicherung der Nutzung von E-Scootern und E-Bikes verfasst. Ab September 2026 soll das Tragen eines Helms für motorisierte Fahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren, verpflichtend werden, berichtet „La Libre“ am Montag.

Foto: Roland Weihrauch/dpa

Im vergangenen Jahr verursachten Elektroroller in Belgien den Tod von 13 Menschen. Von den Personen, die nach einem Unfall mit einem Elektroroller in die Notaufnahme eingeliefert werden, erleiden 65 Prozent ein Schädeltrauma, und nur 4 Prozent von ihnen trugen zum Zeitpunkt des Unfalls einen Helm.

Die allgemeine Helmpflicht schreckte derweil die Betreiber von Carsharing-Diensten ab. In Dänemark beispielsweise hat diese Maßnahme dem Markt stark geschadet. „Dadurch ist dort die Nutzung von Leih-Scootern und -Fahrrädern um 50 bis 70 Prozent zurückgegangen. Die Zahl der registrierten Unfälle hat sich hingegen nicht verringert“, erklärte Suzanne Ryvers, Mitarbeiterin der gemeinnützigen Organisation Way To Go, die sich für die Förderung von Carsharing und gemeinschaftlicher Mobilität in ganz Belgien einsetzt.

„Wir haben uns mit Way To Go auf eine Vereinbarung geeinigt, die die Unternehmen zur Einhaltung einer Reihe von Regeln verpflichtet“, betonte Minister Crucke. Selbstbedienungs-Roller und -Fahrräder auf belgischem Gebiet müssen auf maximal 20 km/h gedrosselt werden, um von der Helmpflicht befreit zu sein. (cre)

6 Antworten auf “Ab September gilt in Belgien Helmpflicht für E-Roller und E-Bikes, wenn diese schneller als 20 km/h fahren”

  1. Neneewaa

    @OstbelgienDirekt
    Sind Sie sicher daß es sich auch um Ebikes handelt? Der Artikel auf Brf spricht nur von EScootern. Helmpflicht für Ebikes schneller als 20 km/h wäre in der Praxis ja gleichbedeutend mit einer generellen Helmpflicht. Und man kann mit einem normalen Bike ja auch schneller als 20km/h fahren.

    • Ostbelgien Direkt

      „Le ministre Jean-Luc Crucke a rédigé un arrêté royal pour la sécurisation de l’usage des trottinettes et vélos électriques. Dès septembre prochain, le port du casque deviendrait obligatoire pour les engins motorisés qui circulent au-delà de 20 km/h, rapporte lundi La Libre.“ (BELGA)

  2. Dann darf man darauf gespannt sein, wie das genau gemeint ist. Man unterscheidet genau genommen E-Bikes, die allein mit Motorkraft losfahren, ohne dass man selbst in die Pedale tritt, und Pedelecs (die allermeisten dieser Gerätschaften), deren Motor die Körperkraft, also die Beinkraft auf die Pedale, nur unterstützt. Ein Pedelec bewegt sich nicht, ohne dass man tritt, es sei denn, man lässt es bergab rollen.

  3. Piersoul Rudi

    Vorigen Donnerstag auf der Strecke Welkenraedt bis „Maison Blanche“ versuchte ich ein EBike zu folgen.
    seine Geschwindigkeit betrug 65 St/Km…bergauf…Ohne Helm und Handschuhe…

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