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Wegen Fall Stephanie Pauels (CSP): Vivant-Fraktion fordert Nachschärfung der Unvereinbarkeitsregeln

Außenansicht des Parlaments der DG. Foto: Juliane Görsch/dpa

Der aktuelle Fall Stephanie Pauels (CSP), die das Amt der diensttuenden Direktorin des Athenäums St. Vith kommissarisch ausübt, lässt nach Meinung der Vivant-Fraktion ein Problem erkennen, das in Ostbelgien seit Jahren bekannt ist.

Die Regeln zu den Unvereinbarkeiten seien lückenhaft, kritisieren die vier Abgeordneten Michael Balter, Diana Stiel, Elena Peters und Marco Hoffmann. Wer die Regierung kontrollieren solle, dürfe nicht gleichzeitig in einer Funktion stehen, in der er von genau dieser Regierung abhängig sei oder in einem von ihr geregelten Bereich leitende Verantwortung trage.

Bereits 2016 wurde im PDG die Unvereinbarkeit zwischen dem Parlamentsmandat und dem Amt des Bürgermeisters eingeführt. Jérôme Franssen, inzwischen DG-Minister, musste genau aus diesem Grund 2021 sein PDG-Mandat abgeben, als er Bürgermeister von Raeren wurde.

CSP-Unterrichtsminister Jérôme Franssen und die Die CSP-Fraktionsvorsitzende Stephanie Pauels (r) mit Unterrichtsminister Jérôme Franssen). Pauels wechselt ans Kgl. Athenäum St. Vith. Foto: CSP

2023 wurde dann eine weitere Unvereinbarkeit beschlossen: Leitende Beamte, Direktoren oder geschäftsführende Direktoren einer Einrichtung öffentlichen Interesses (EÖI) der DG dürfen seither ebenfalls nicht mehr gleichzeitig im Parlament sitzen. Begründet wurde das mit möglichen Interessenkonflikten. Wer auf der einen Seite eine öffentliche Einrichtung leitet und auf der anderen Seite als Parlamentarier über Mittel, Regeln oder Kontrolle mitentscheidet, gerät in ein Spannungsverhältnis.

Laut Vivant wollte die CSP diese zusätzlichen Regeln wieder zurückdrehen. „In ihren Abänderungsvorschlägen forderte sie nicht nur, die neue Unvereinbarkeit für leitende EÖI-Funktionen zu streichen, sondern sogar, Bürgermeister wieder gleichzeitig im PDG tagen zu lassen. Mitunterzeichnet waren diese Vorschläge auch von Stephanie Pauels, damals CSP-Abgeordnete – heute Fraktionsvorsitzende der CSP im PDG.“

Der Fall Pauels macht nach Ansicht von Vivant sichtbar, wo die heutige Regelung zu kurz greife. „Für Bürgermeister gibt es eine klare Unvereinbarkeit. Für leitende Funktionen in Einrichtungen öffentlichen Interesses ebenfalls. Für Schulleiter, Präsidenten von Sozialhilferäten oder Schöffen dagegen bestehen weiterhin Lücken oder Grauzonen, obwohl das Konfliktpotenzial ähnlich gelagert ist. Deshalb braucht es jetzt eine Nachschärfung der Regeln.“

Die vier Abgeordneten der Vivant-Fraktion: Michael Balter (o.l.), Diana Stiel (o.r.), Elena Peters (u.l.) und Marco Hoffmann (u.r.). Fotos: Patrick von Staufenberg

Wer im Parlament sitzt, soll die Regierung unabhängig kontrollieren können, so Vivant. Wer gleichzeitig eine Schule leite, als Präsident eines Sozialhilferats Exekutivverantwortung trage oder als Schöffe Teil eines kommunalen Exekutivorgans sei, gerate schnell in ein Spannungsfeld zwischen Kontrolle und eigener Verantwortung.

Vivant: „Es geht hier nicht um Personen. Es geht um saubere Regeln. Was bei Bürgermeistern und EÖI-Direktoren als problematisch erkannt wurde, darf bei Schulleitern, Präsidenten von Sozialhilferäten und Schöffen nicht plötzlich unproblematisch sein. Wer Glaubwürdigkeit will, muss Unvereinbarkeiten klar regeln — und nicht je nach parteipolitischer Lage dehnen oder zurückdrehen.“

Vivant hat dazu inzwischen einen konkreten Sonderdekretvorschlag im Parlament vorgelegt, um diese Lücken zu schließen. Ziel sei es, die bestehenden Unvereinbarkeiten konsequent zu erweitern und klarzustellen, dass leitende Funktionen im Schulbereich sowie kommunale Exekutivmandate wie das Amt des Präsidenten eines Sozialhilferats oder das Schöffenamt nicht gleichzeitig mit einem Mandat im Parlament der DG ausgeübt werden sollen. „Klare Regeln sind besser als spätere Ausreden“, so die vier Vivant-Abgeordneten Balter, Stiel, Peters und Hoffmann abschließend. (cre)

Eine Antwort auf “Wegen Fall Stephanie Pauels (CSP): Vivant-Fraktion fordert Nachschärfung der Unvereinbarkeitsregeln”

  1. Irene Mantz

    Diese Frau Pauels sollte mal eine Arbeit richtig machen.
    Das wäre schonmal ein Anfang.
    Generelle unzufriedenheit mit Ihrer Arbeit als Lehrperson, da diese komplett durch Ihre Parlamentsarbeit vernachlässigt wird. Das ist langsam unerträglich! Und dann noch ein Pöstchen dazu?
    Keiner kann diese Frau mehr Ernst nehmen. Vor allem macht sie wie gesagt weder im Parlament noch in der Schule einen guten Job.

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