In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht den Braunkohletagebau Garzweiler II gebilligt. Die behördliche Zulassung des Vorhabens sei verfassungsgemäß, hieß es am Dienstag in Karlsruhe.
Das Gericht sah zudem keinen Anlass, die energiepolitische Entscheidung Nordrhein-Westfalens zu beanstanden.
Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, gaben die Richter zwar einem der beiden Kläger Recht. Bei der Enteignung des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) sei dessen Eigentumsgrundrecht verletzt worden. Konsequenzen hat dies jedoch nicht.
Über die konkreten Fälle hinaus stärkten die Richter die Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener bei Großvorhaben, die mit Umsiedlung und Enteignung verbunden sind. Anwohner müssten bereits gegen die behördliche Zulassung des Vorhabens vorgehen können, hieß es. Bisher können Betroffene erst klagen, wenn die Bagger praktisch vor der Tür stehen. Für den Tagebau im Rheinland sind bereits ganze Dörfer umgesiedelt worden.