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Ehemaliger US-Präsident Donald Trump wegen sexuellen Übergriffs verurteilt

09.05.2023, USA, New York: Joe Tacopina, der Anwalt des ehemaligen US-Präsidenten Trump, spricht zu Reportern, als er das Bundesgericht in New York verlässt. Foto: Seth Wenig/AP/dpa

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump muss wegen eines sexuellen Übergriffs eine Entschädigung in Millionenhöhe zahlen. Das entschied eine Geschworenen-Jury am Dienstag in New York.

Der Vorwurf der Vergewaltigung wurde abgewiesen. Außerdem hielt die Jury es für erwiesen, dass Trump die Schriftstellerin E. Jean Carroll verleumdet hat.

Insgesamt muss Trump fünf Millionen US-Dollar (rund 4,56 Millionen Euro) an Entschädigung und Strafe zahlen. Die Jury – aus sechs Männern und drei Frauen bestehend – fällte ihr Urteil nach nicht einmal drei Stunden Beratung.

Bei zivilen Verfahren gilt in den USA für einen Schuldspruch eine niedrigere Schwelle als bei Strafprozessen: Ein solcher bedeutet im Zivilrecht, dass die Juroren eine Tat als eher wahrscheinlich denn als eher unwahrscheinlich ansehen. Bei Strafprozessen muss die Schuld hingegen zweifelsfrei erwiesen sein.

09.05.2023, USA, New York: Jean Carroll (M), Autorin aus den USA, verlässt das Bundesgericht in New York. Foto: Seth Wenig/AP/dpa

Trump will 2024 erneut US-Präsident werden und bewirbt sich für die republikanische Nominierung – rechtliches Vorgehen gegen ihn in einer Reihe von Fällen stellt er als politisch motiviert dar. Anfang April war Trump als erster ehemaliger US-Präsident in einem anderen Verfahren strafrechtlich angeklagt worden.

Die US-Autorin Carroll hatte Trump in dem aktuellen Fall vorgeworfen, er habe sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt. Der damals noch nicht als Politiker tätige Immobilienunternehmer hatte die Anschuldigung stets zurückgewiesen. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand der heute 79-jährigen Carroll der Rechtsweg jedoch offen.

Die Verteidigung Carrolls hatte versucht, ihre Vorwürfe mit mehreren Zeuginnen zu untermauern. Zwei Frauen berichteten, dass die Autorin sie kurz nach dem Vorfall angerufen und von der Tat erzählt hatte. Zwei weitere Frauen schilderten der Jury davon, dass Trump sie in ähnliche Situationen gebracht habe und übergriffig geworden sei.

18.03.2023, USA, Tulsa: Donald Trump, ehemaliger Präsident der USA, begrüßt die Fans, als er vor dem Finale der NCAA Wrestling Championships im BOK Center in Tulsa, Oklahoma, eintrifft. Foto: Sue Ogrocki/AP/dpa

Trumps Anwalt Joseph Tacopina hatte dagegen gesagt, die Anschuldigungen seien „unvorstellbar“ und „unglaubwürdig“. Trump sei zu diesem Zeitpunkt bereits als Immobilienunternehmer prominent gewesen, so dass eine solche Tat nicht unbemerkt geblieben wäre.

Trump hatte im Prozess selbst nicht ausgesagt und war bei dem Verfahren nicht persönlich anwesend. Sein Anwalt hatte das damit begründet, dass der ehemalige Präsident den New Yorkern den großen logistischen Aufwand ersparen wolle, der mit einer Reise in die Ostküstenmetropole und den zentralen Bezirk Manhattan verbunden wäre.

Carroll hatte den Vergewaltigungsvorwurf 2019 in einem Buchauszug öffentlich gemacht. Trump reagierte damals unter anderem mit der Bemerkung, Carroll sei nicht sein Typ. Er warf der ehemaligen Kolumnistin des Magazins „Elle“ auch vor, nur den Verkauf ihres Buches ankurbeln zu wollen.

Die Schriftstellerin klagte daraufhin gegen Trump – zunächst wegen Verleumdung, weil er sie als Lügnerin dargestellt habe. Ein neues New Yorker Gesetz machte zuletzt die Erweiterung um den Vorwurf der – durch die Vergewaltigung verursachten – Körperverletzung möglich.

09.05.2023, USA, New York: In dieser Gerichtsskizze verliest Richter Lewis Kaplan die Anweisungen für die Geschworenen vor deren Beratungen im Bundesgericht in Manhattan. Foto: Elizabeth Williams/AP/dpa

Trump will gegen seine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs in Berufung gehen. Das kündigte er nach einem verlorenen Zivilprozess am Dienstagabend (Ortszeit) per Videobotschaft an. „Die ganze Sache ist ein Betrug und (…) eine Schande für unser ganzes Land“, wetterte der Republikaner.

Die Stimmung in den USA ist angesichts der rechtlichen Verfolgung Trumps aufgeheizt. Gegen den 76-Jährigen wird wegen einer Reihe möglicher Verbrechen ermittelt. Er selbst stellt das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden gegen ihn als „Hexenjagd“ dar, die seine Kandidatur 2024 verhindern soll. Zuletzt waren seine Umfragewerte in parteiinternen Befragungen gestiegen – Trump liegt darin deutlich vor anderen möglichen republikanischen Bewerbern.

Vor einigen Wochen ist Trump in New York in einem anderen Fall strafrechtlich angeklagt worden. Der Bezirksstaatsanwalt von Manhattan, Alvin Bragg, wirft ihm vor, mit Schweigegeldzahlungen an zwei Frauen versucht zu haben, seine Chancen bei der Präsidentenwahl 2016 zu erhöhen und damit gegen Wahlgesetze verstoßen zu haben. Es laufen weitere Ermittlungen gegen ihn – etwa wegen seiner Rolle bei der Erstürmung des US-Kapitols wenige Wochen vor der Vereidigung seines demokratischen Nachfolgers Joe Biden als Präsident. (dpa)

29 Antworten auf “Ehemaliger US-Präsident Donald Trump wegen sexuellen Übergriffs verurteilt”

      • @Robin Wood: Ist Ihnen schon mal aufgefallen, dass Sie bei jeder Meldung über einen „Bösewicht“ den Faden zu einem anderen Bösewicht spinnen? Sehr wahrscheinlich, um die Taten des Ersten zu relativieren. Nach dem Motto: Wenn der das darf, darf der andere das auch.

        • Robin Wood

          @Logisch
          Genau das Gegenteil will ich damit sagen. Der eine wird für seine Taten beschimpft und der andere, der auch „Bösewicht“ ist, kommt mit seinen Taten davon. Gleiches Recht bzw. gleiche Strafe sollten für jeden „Bösewicht“ gelten.

          • Ihr Sinn für Gerechtigkeit in allen Ehren, aber Ihr Vergleiche taugen höchstens, um einen Konflikt auf dem Schulhof zu schlichten. Nach dem Motto: Herr Lehrer, der Peter hat mich gehauen und der Lehrer antwortet: Robin, hau ihn zurück. Im Falle Trump hätte der Richter also urteilen müssen, dass Trump nicht verurteilt wird, weil ja auch der Kriegsverbrecher Putin frei herumläuft. So sähe bei Ihnen Gerechtigkeit aus.

    • Walter Keutgen

      DR ALBERN, strafrechtlich brauchte Trump nichts zu fürchten, die vorgebrachten Taten sind verjährt. Die Klägerin ist vor ein Zivilgericht gezogen. Da ist es nicht verjährt und die Beweisführung ist nicht so penibel. Und nicht zu unterschätzen: Man kann Schadenersatz herausquetschen.

  1. @Logisch

    Das sehe ich genauso…..Jeden jetzt für seine Verbrechen büßen lassen wäre whataboutismuss. Man sollte nicht an deren Verbrechen messen ob sie nun Gut oder Böse sind. Mein Gott da hat die Uschi eben ein bisschen gefuscht, mit Ihren Milliarden SmS, oder der Olaf eben mal ein bisschen Steuergeld erlassen, oder der Habeck ein paar Familienmitglieder in 12000€ Jobs gehieft. Was soll’s…
    Man sollte sich da schon auf den freien Qualitätsmedien verlassen. Die wissen nämlich besser was Gut oder Schlecht für uns Bürger ist. Dafür werden die ja auch schließlich von ihren Steuergelder bezahlt.

    • eclipsion

      Soll doch auch jeder für seine Taten büßen. Aber Sie verdrehen gerade das, was „Logisch“ gesagt hat. „Logisch“ ist der Ansicht, dass Trump bestraft werden soll und ein Scholz oder eine Vonderleyen ebenfalls für etwaige Verbrechen (insofern sie denn vor Gericht nachgewiesen werden und ein Urteil gefällt wird) zur Rechenschaft gezogen werden.
      SIE hingegen drehen den Spieß so, dass niemand bestraft werden dürfe, weil ja Scholz und Vonderleyen ja noch frei rumlaufen. Ich sehe hier aber auch noch einen Unterschied zwischen einem Sexualdelikt eines Einzelnen und weitläufigeren politischen Verstrickungen anderer. Das jetzt alles gewürzt mit reichlich Whataboutism in einen POLITISCHEN Topf zu werfen, ist eine Unverschämtheit den Opfer des Übergriffs gegenüber.

      Im Übrigen: Wir leben meines Wissens in Belgien. Was haben wir mit Olaf, Ursula und Roland zu tun?

  2. Urteil Dr. Meyer

    Der BRF und das GE berichten heute über das Urteil gegen Dr. Joseph Meyer.
    Gedenkt OD auch darüber zu berichten oder wird einfach der Mantel des Schweigens über die Gesetzesübertretungen dieses Verschwörungsarztes ausgebreitet?

  3. Armutszeugnis

    Ist schon ein Armutszeugnis für einen Journalisten, nicht darüber zu berichten, dass ein ehemaliger PDG-Abgeordneter und fleißiger OD-Kommentator vor Gericht stand und verurteilt wurde.
    Wenn Leute hier anmerken, das GE und der BRF hätten doch darüber berichtet, dann müsse das nicht auch noch auf OD “breitgetreten” werden, kann man grundsätzlich alle Berichte hier in Frage stellen. Denn nur selten wird hier über etwas berichtet, das nicht auch im GE oder BRF zu lesen war. Hier geht es wohl eher um gezieltes Verschweigen eines auch für OD unangenehmen Themas.

    • Ostbelgien Direkt

      @Armutszeugnis: Im Gegensatz zu GE und BRF hat OD nicht die Möglichkeit, bei den wöchentlich in Eupen stattfindenden Gerichtsverhandlungen anwesend zu sein. Und bei so einer Gerichtsverhandlung muss man halt persönlich anwesend sein, um alle Einzelheiten zu kennen. Das ist der einzige Grund. Ich stelle aber fest, dass auch die Gegner von Verschwörungstheoretikern (wie Joseph Meyer) oft selbst zu Verschwörungstheorien neigen… 😀😀😀

      • Krisenmanagement

        An Herrn Cremer, Sie sollten wirklich mal richtig recherchieren. Ich bin so aufgebracht über ihre Plattitüden. Herr Meier ist ganz und gar nicht ein Verschwörungstheoretiker. Er hält sich an Fakten. Die Masken können allenfalls dem Schutz vor Staub und Spucke dienen. Mein Sohn hat daa beim ZAWM in seiner Ausbildung gelernt. Am Anfang bin ich auch dem Irrglauben aufgesessen, dass ich mich schützen könnte mit einem Lappen im Gesicht. Die Impfung mit MRNA wurde nicht ausreichrnd getestet. Wurde vor Monaten im EU Parlament verkündet. Eine Ansteckung konnte nie verhindert werden. Leider sind die Theorien der letzten drei Jahre wahr geworden. Die Aussagen eines diffamierten Prof. Bahkdi sind allesamt eingetreten. Die Verschwörungstheoretiker sitzen mitten unter uns, die glauben ein Booster könnte sie vor C schützen. Da gibt es noch eine Theorie vom minderschweren Verlauf. Das ist Unsinn. Eine gute Versorgung mit allen möglichen Mikronährstoffen kann uns schützen. Nur an alle gespikten hier unter uns, leider wurden sie betrogen. Stimmt es dass sie nicht unabhängig agieren können? Stimmt es, dass ihr Sohn bei Herrn Paasch arbeitet? Vielleichtvirre ich mich und es ist nur eine Verschwörungstheorie?

  4. Robin Wood

    @Ostbelgien Direkt
    Ich bin froh, dass Sie allen Menschen hier die Möglichkeit geben, sich zu äussern. Danke dafür.
    Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, aber wieso nennen Sie Herr Meyer einen Verschwörungstheoretiker? Bloss weil er zu manchen Dingen eine andere Meinung hat? Das ist doch, was der so genannte „Mainstream“ vor allem seit der Corona-Zeit immer wieder macht: Leute, die anderer Meinung sind, zu diffalmieren oder lächerlich zu machen. Menschen, die nicht der allgemein propagierten Meinung sind, sind entweder Verschwörungstheoretiker, Leugner, Rechte, Nazis usw. Immerhin bleibt Herr Meyer immer höflich in seinen Äusserungen, auch wenn er sehr oft hier mit Wörtern beleidigt wird, die unter der Gürtellinie sind.

    • Herr Meyer hat in seiner Vergangenheit bestimmt sehr viel geleistet und vielen Menschen während seiner Tätigkeit als Chirurg geholfen.
      Traurig was aus ihm geworden ist und was von ihm in Erinnerung bleiben wird.
      Ein verurteilter Spinner.Ein Lebenswerk weggeworfen.

      Ja, für eine handvoll Spinnern, bleibt als Leitspinner in Erinnerung

      Herr Meyer, nehmen Sie sich ne mediale Auszeit und kommen Sie zur Besinnung. Würde es Ihnen wünschen

    • Robin Wood

      @Ahja
      Ich kenne Herrn Meyer nicht – ich kenne nur seine Kommentare hier auf OD. Ich stelle aber fest, dass er in vielem Recht hatte, was er während Corona geschrieben und wovor er gewarnt hatte (PCR-Test eignet sich nicht zur Diagnose, Impfung schützt nicht vor Ansteckung, Kinder sind keine Pandemie-Treiber usw.).

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