Der Ministerrat hat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der es Eltern ermöglicht, ein totgeborenes Baby offiziell anmelden zu dürfen. Wie der BRF berichtet, geht es um Foeten, die vor dem 6. Schwangerschaftsmonat tot geboren wurden. Sie sollen in Zukunft als Person anerkannt werden können.
Bislang existierten solche Kinder nicht offiziell. Das künftige Gesetz soll ermöglichen, diese Kinder als solche ins Bürgerregister einzutragen. Dabei werden laut Vorschlag die Namen des Kindes und der Eltern, das Geschlecht des Babys und das Datum und der Ort der Totgeburt festgehalten.
Etwa tausend Frauen pro Jahr verlieren laut BRF ihr Baby vor dem 6. Monat. Der Gesetzesentwurf sei bei der letzten Sitzung des Ministerrats am 19. Juli vom Ministerrat gutgeheißen worden. Er muss noch vom Parlament verabschiedet werden.
Wahrlich, wahrlich, eine Nachricht auf die die Welt gewartet hat. Nun ist OD wohl auf Blid-Böld-Ramschniveau gelandet.
Einzig und allein Ihr Kommentar hat Bild-Niveau!! Ich hoffe für sie, dass sie nie in die Situation kommen ihr ungeborenes Kind zu verlieren! Der Gesetzesentwurf bzw. die damit verbundenen Änderungen helfen betroffenen Eltern in ihrer Trauerbewältigung.
…deshalb, wenn man keine Ahnung hat ….“einfach mal die Klappe halten“
Der BRF hat darüber berichtet, die Zeitung „La Libre Belgique“ ebenso. Wahrscheinlich auch noch andere Medien.
Ein wenig paradox ist es schon.
Da erlaubt man einerseits die Abtreibung eines Fötus, und andererseits erkennt man einen ebensolchen Fötus – wenn auch in einem etwas fortgeschritteneren Entwicklungsstadium – als menschliche Person an.
Weniger paradox wenn man bedenkt welches Trauma mit einem solchen Ereignis einhergeht.
Endlich haben Eltern die Möglichkeit ihre Trauer zu verarbeiten. Aus dem namenlosen Fötus wird ein Kind. Im Zeitalter von Hunde- und Katzenfriedhöfen eine längst überfällige Entscheidung.