Allgemein

Tierschutz in Coronazeiten: Was ist erlaubt und was nicht? – Fragen & Antworten von GAIA Ostbelgien

Foto: Shutterstock

Die Belgier gelten zu Recht als besonders tierfreundlich. Klar, dass sich zurzeit auch die Hundehalter Gedanken darüber machen, was während der Coronakrise überhaupt noch zulässig ist und was nicht.

Der Tierschutzverein GAIA Ostbelgien hat versucht, möglichst viele Fragen und Antworten zusammengetragen, die zurzeit in Foren und Blogs zum Thema gestellt werden und die sich im weitesten Sinne mit dem Wohl der Tiere in dieser kritischen Zeit befassen.

Vorab eine wichtige Erkenntnis: Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass Haustiere in irgendeiner Weise eine Rolle bei der Verbreitung des Coronavirus spielen.

Spazieren gehen mit dem Hund

– Auch wenn ein Garten natürlich der ideale Platz für den Hund ist, sollte er dennoch nicht auf seinen täglichen Spaziergang verzichten müssen.

Foto: Shutterstock

Gassi gehen entspricht seinen elementaren physiologischen Bedürfnissen. Dafür soll er sich die übliche Zeit nehmen können. Logisch ist, dass er sein Geschäft nicht in der Wohnung oder auf dem Balkon erledigen muss. Man setzt also auf den gesunden Menschenverstand der Hundehalter.

– Bitte nutzen Sie die üblichen Spazierwege, vermeiden Sie eventuelle Menschenansammlungen und unternehmen Sie keine Extra-Ausflüge!

– Spaziergänge zu zweit sind zulässig bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m. Wanderungen in Gruppen sind untersagt. Halten Sie auch Abstand zu anderen Spaziergängern und vermeiden Sie Körperkontakt!

– Säubern Sie nach dem Spaziergang die Hundeschnauze und die Pfoten mit einem weichen Tuch! Bitte verwenden Sie keinen Alkohol. Bitte waschen Sie sich anschließend gründlich die Hände.

Fragen & Antworten

Kann mein Haustier Corona kriegen? Ist das Virus auf den Menschen übertragbar?

„Sie brauchen keine Angst zu haben“, so Marc Vangheluwe von der tierärztlichen Vereinigung der Haustiere: „Zwar gelten Hunde und Katzen schon seit Jahren als potenzielle Träger von Viren, dabei handelt es sich aber um arteneigene Sorten und keineswegs um den CoV-2.“

Darf ich mit meinem Auto zum Wald oder zum Park fahren, um dort mit dem Hund spazieren zu gehen?

Nein, Ihr Fahrzeug, das Motorrad und auch der Bus dürfen nur für die unerlässlichen Fahrten in Anspruch genommen werden, d.h. zur Arbeit oder zum Supermarkt. Spaziergänge sind nur in der Umgebung Ihrer Wohnung zulässig.

Bleiben die Kabinette der Tierärzte offen?

Foto: Pixabay

Ja. „Allerdings bitten die Veterinäre darum, nicht während der Öffnungszeiten zu kommen und sich nicht ins Wartezimmer zu setzen. Vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin“, sagt Theo Borgers vom Verband der Tierärzte. Ohnehin behandeln sowohl die Haustier- als auch die Viehärzte zurzeit nur noch die dringendsten Sachen. Eine Routineimpfung oder eine Sterilisierung kann auch noch einen Monat später stattfinden. Das Abholen von Futter und Medikamenten sollte außerdem zu einem vereinbarten Zeitpunkt erfolgen.

Darf ich auch Tierfutter im benachbarten Ausland erwerben?

Nein. An unsere Haustiere wurde natürlich gedacht. Tierfutter bleibt selbstverständlich in allen belgischen Supermärkten erhältlich.

Wir würden gerne mit unserem Hund in die Ardennen oder zur Küste fahren und dort die Natur genießen. Ist das erlaubt?

Nein, das ist nicht Sinn der Sache. Das Auto und auch der Nahverkehr sollten nur noch für wichtige Fahrten benutzt werden. „Gehen Sie spazieren oder fahren Sie Fahrrad, aber bitte in Ihrer Nachbarschaft und keinesfalls in einer Gruppe“, sagt Professsor Delang von der KU Leuven. „Schalten Sie den Verstand sein!“

Darf man überhaupt noch spazieren gehen?

Ja, der Aufenthalt in freier Natur ist gesund und wird empfohlen, aber die Regeln sind einzuhalten. Sie dürfen mit den Familienmitgliedern spazieren gehen, die mit Ihnen unter einem Dach wohnen, sowie mit einer weiteren Person. Und das jeweils bei einem Abstand von mindestens 1,5 Metern. Spaziergänge mit Freunden und weiteren Familienmitglieder sind nicht erlaubt. Und nicht vergessen: Bei „Gegenverkehr“ immer Abstand halten!

Ratschläge der Tierärzte

Natürlich wollen auch die Tierärzte dazu beitragen, das Coronavirus einzudämmen. Das bedeutet, dass auch sie bei Husten, Halsschmerzen und Atemnot zuhause bleiben. Sie tun aber alles dafür, dass ihre Praxis so lang wie möglich offen bleibt.

Georg Kremer, Sprecher von GAIA Ostbelgien. Foto: OD

Unter Umständen kann die Besetzung aber nur minimal gewährleistet bleiben. Sie bitten um Verständnis, wenn wenig dringende Rendezvous wie Impfungen, Kastrationen, Nägelschneiden oder eine Gebissreinigung aufgeschoben werden. Auf diese Weise bleibt ihnen mehr Zeit für eventuelle Notfälle. Gegebenenfalls kann ein tierärztlicher Notdienst in Anspruch genommen werden.

Die Besucher werden gebeten, die Praxis nicht aufzusuchen, wenn sie erkältet sind, Husten haben oder bei Atemnot. Zudem gilt – wer unbedingt kommen muss – nur eine Begleitperson pro Tier.

Händeschütteln bitte unterlassen und zwischen dem Kunden und dem Tierarzt einen Abstand von 1,5 m halten. Dieser Abstand ist auch zu anderen Personen einzuhalten, die sich eventuell in der Praxis befinden.

Tierheime in der DG

Die Tierheime Eupen-Kettenis und Schoppen bleiben bis auf Weiteres für Besucher geschlossen.

tierheim-dpa

Hunde in einem Tierheim. Foto: dpa

Die Verantwortlichen bitten um das Verständnis der Bevölkerung, dass momentan alle Termine zwecks Tiervermittlung, sowie die Annahme von Spenden, Besuche und Spaziergänge von Ehrenamtlichen abgesagt werden müssen. Hierdurch soll die Ansteckungsgefahr für die Pflegerinnen und Pfleger minimiert werden. Eine Quarantäne hätte verheerende Auswirkungen auf die Versorgung der Tiere. Selbstverständlich bleiben die Tierheime zu den allgemeinen Öffnungszeiten weiterhin telefonisch erreichbar.

Eine gute Nachricht zum Schluss: Weder im Tierheim Eupen-Kettenis noch im Tierheim Schoppen wurden bis heute Tiere unter dem Vorwand abgegeben, wegen des Coronavirus müsse man sich von seinem Haustier trennen. So etwas liest man zurzeit im Internet…

Noch Fragen?

Haben Sie weitere Fragen zum Thema? Wenden Sie sich bitte an die Hotline der DG unter Tel. 0800-23.032 oder an die Webseite info-coronavirus.be bzw. Tel. 0800-14.689. Über die Notnummer 112 für nicht-dingende Fragen erhalten sie keine Antworten zum Coronavirus.

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf OD:

23 Antworten auf “Tierschutz in Coronazeiten: Was ist erlaubt und was nicht? – Fragen & Antworten von GAIA Ostbelgien”

  1. GAIA Ostbelgien

    UPDATE – Eine gute Nachricht: Tierheime erhalten Ausnahmegenehmigung!

    Die Aktivitäten der Tierheime sind ab sofort als eine „wesentliche Tätigkeit“ anerkannt. Der Nationale Sicherheitsrat fasste heute eine entsprechenden Beschluss. Um ihrer eventuellen Überfüllung zuvorzukommen bleiben die Tierheime in Belgien unter Einhaltung strikter Auflagen und ausschließlich nach vorheriger Terminanfrage für die Bevölkerung geöffnet. Diese Ausnahmeregelung erlaubt den Tierheimen ab morgen die Fortführung ihrer Pflegeaktivitäten bzw. ihrer wesentlichen Aufgaben.
    Zur Erinnerung: Bereits im Laufe des Tages erhielten die Tierheime ebenfalls die Genehmigung, die Pflegeangebote ihrer freiwilligen Helferinnen und Helfer weiter in Anspruch nehmen zu können.
    GAIA hat diesen Aufruf unterstützt und bedankt sich bei den zuständigen Diensten für diese sinnvolle Entscheidung.

  2. Eine Aussage von GAIA hat mich überrascht. Auf die Frage „Darf ich mit meinem Auto zum Wald oder zum Park fahren, um dort mit dem Hund spazieren zu gehen?“ lautete die Antwort: „Nein, Ihr Fahrzeug, das Motorrad und auch der Bus dürfen nur für die unerlässlichen Fahrten in Anspruch genommen werden, d.h. zur Arbeit oder zum Supermarkt. Spaziergänge sind nur in der Umgebung Ihrer Wohnung zulässig.“ Der Sinn dieser Einschränkung leuchtet mir nicht ein. Wenn man mit einem Familiengehörigen im Wald spazieren kann, warum nicht mit seinem Hund?

  3. Nachfrage

    Zu Anfang der Vorkommnisse hörte man doch aus/iin der Presse, dass der Virus von Fledermäusen oder Gürteltieren stamme… Jetzt behauptet die WHO dass Tiere keine Rolle bei der Verbreitung spielen würden! Wo kommt der Virus denn wirklich her ? … wenn er von Tieren kommt, dann sind laut Logik auch Tiere infizierbar, und beteiligt an der Verbreitung, oder nicht ? Da ist doch irgend etwas faul an der Sache !

  4. peter Mûller

    Was soll das bringen, mit dem Tier in den Wald zu fahren. Entweder lassen die ihr Tier da frei laufen, oder man braucht da die Hinterlassenschaften nicht zu entsorgen. Was alles nicht geht, wenn man um die vier Ecken mit dem Tier geht.

  5. Tatjana Gwosdz

    Ich habe ein älteres Pferd in Belgien. Ich selber wohne in Deutschland und muss über die Grenze. Darf ich an der Grenze abgewimmelt werden. Tierschutz steht doch über dem Virus.

  6. @Peter Müller, ich gehe davon aus, dass Sie keine Tiere haben, was angesichts Ihres sudummen Kommentares zutiefst beauerlich für jeden Vierbeiner wäre…
    Dämlicher gehts wirklich nicht!

  7. Mennicken Georges

    Hallo, in Sachen Pferd. Ich sehe jeden Tag Fahrradfahrer nebeneinander fahren, die nicht den Mindesstabstand einhaltenund die nicht zur selben Familie gehören. Aber meiner Tochter ist es untersagt ihr Pferd nach dem füttern für eine Weile auszuführen. Sie macht eventuell einen Kreis von 1km im Umkreis, aber die Fahrradfahrer sind oft über 20km weit von zuhuse entfernt. Wo liegt da die logik. Bin ich jetzt einfach nur dumm oder gelten da andere Regeln?

  8. Georg Kremer

    Guten Abend, Herr Mennicken
    gerne hätte ich Sie bereits etwas früher informiert, aber die genauen Richtlinien in Sachen Pferdehaltung wurden leider noch immer nicht veröffentlicht. Entsprechend schießen die Vermutungen weiterhin ins Kraut. Soeben wurde ich auf der Webseite der LEWB (Ligue Equestre Wallonie-Bruxelles) fündig, die auf Anfrage die folgende Auskunft der Wallonischen Region und von Brüssel-Hauptstadt erhalten hat. Hier ein Auszug der Stellungnahme des SPW – Agriculture ressources naturelles environnement : « Suite à votre demande, je vous informe que toute activité récréative, quelle que soit sa taille, nécessitant des déplacements « non essentiels » est suspendue jusqu’au 3 avril inclus. Les cavaliers en forêt sont interdits en Wallonie, comme en Flandre, conformément aux décisions du Centre National de Sécurité ». A confirmer par publication détaillée sur le site officiel de référence.
    Nous sommes bien conscients que cette nouvelle ne sera pas bien accueillie par une partie de la communauté équestre, mais il est indispensable de rester solidaires en ces temps de crise. La LEWB et le Ministère des Sports (Adeps), en collaboration avec Paardensport Vlaanderen et Sport Vlaanderen, sont en train d’établir une série de recommandations qui seront adressées au SPF Santé, afin qu’une certaine homogénéité des mesures soit d’application pour toute la Belgique.

    Soweit der Stand der Dinge.

  9. Georg Kremer

    @ Mennicken Georges: Im Nachtrag zu meiner Mitteilung von gestern Abend übermittle ich Ihnen in der Anlage noch ein aktuelles Dokument des nordrheinwestfälischen Umweltministeriums („Sicherstellung der Versorung von Pferden unter der Maßgabe der Eindämmung der Coronainfektion“) / Stand: 16.03.20). Zwar ist es ein deutsches Dokument, aber damit sind sie schon mal auf der sicheren Seite was die allgemeinen Empfehlungen betrifft. Selbstverständlich sind eventuell anderslautende ergänzende Hinweise aus Brüssel MASSGEBEND.

    https://getpocket.com/redirect?url=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2Furl%3Fsa%3Dt%26rct%3Dj%26q%3D%26esrc%3Ds%26source%3Dweb%26cd%3D1%26cad%3Drja%26uact%3D8%26ved%3D2ahUKEwiu297j3LroAhVShqQKHZQSB1cQFjAAegQIBRAB%26url%3Dhttps%253A%252F%252Fwww.landwirtschaftskammer.de%252Flandwirtschaft%252Ftierproduktion%252Fpferdehaltung%252Fpdf%252Fleitfaden-pferde-mulnv.pdf%26usg%3DAOvVaw2z7-UCcl875fJuZe9yGNVX

  10. GAIA Ostbelgien

    @ Mennicken Georges: Sehr wahrscheinlich verfolgen auch Sie weiterhin die Infos über COVID-19 und speziell die konkreten Maßnahmen betr. Tierpflege. Diese wird nun endlich endlich auch in den offiziellen Verlautbarungen als „essentielle Aktivität“ erwähnt. Ideal wäre allerdings, wenn man bei der Gelegenheit auch präzisieren würde, was alles unter PFLEGE fällt und was nicht. Das würde manche Diskussion in Foren und vor allem vor Ort vermeiden. Mein Wissensstand ist wie folgt: Pflege ja, auch außerhalb der Landesgrenzen insofern die dafür entsprechenden Belege erbracht werden können (Eigentumsnachweis, Mietvertrag, Tierpass). Aber kein AUSREITEN. Das wäre eine nicht zulässige Freizeitaktivität. Spazierengehen auf der Koppel ist erlaubt, aber nicht z.B. in einer benachbarten Waldung. Sie würden ggfls. unnötig ein Bußgeld riskieren. Ich hoffe, dass auch diese Frage in den kommenden Tagen noch besser kommuniziert wird.

    • Oh, gibt es arme Würstchen noch?
      Abstinenz hat noch keinem geschadet um sich selbst wieder mögen zu lernen.
      Ansonsten die Hand benutzen!
      Und sich auf die Zeit danach freuen!
      Junge Leute wissen heute echt nichts mehr mit sich anzufangen…..schlimm sage ich.
      Und ich sage noch was, ihr habt ja keine Ahnung heute mehr, wie und was alles möglich ist, vorausgesetzt man will es!!
      Ansonsten huscht mir da ein echt blödes Grinsen übers Gesicht.

  11. Schauen sie sich das an, bei einer Demo, haben sie Ken Jebsen von KENFM mitgenommen in D:
    https://youtu.be/b7yl2Efoc6w
    Wenn einer gegen den Mann der immer die unverblümte Wahrheit sagt, etwas macht, oder wenn da was passiert, dann sollten mal alle auf die Straße!!
    Tut mir leid dafür, aber ich sehe wieder etwas, was nie mehr zum Vorschein kommen sollte!!
    Leute, Menschen aus der DG wacht auf!
    Was soll das?
    Jetzt mal auch ein Aufruf an alle „ALTEN“, schaut euch das an…..kommen da Erinnerungen?
    Ok, an alle, die noch mit dem PC was anfangen können….
    https://youtu.be/b7yl2Efoc6w

  12. Hallo zusammen,
    wir haben einen neuen Welpen aus Zypern aus der Tötungsstation adoptiert.
    Dieser wird am Dienstag, 02.06.2020 nach Lüttich geflogen, dort können wir den Hund in Empfang nehmen. Jetzt meine Frage:
    Was muss ich bei den aktuellen Einreisebestimmungen in Belgien beachten und mitführen?
    Wir selbst kommen aus der Umgebung Köln gefahren.

Antworten

Impressum Datenschutzerklärung
Desktop Version anfordern