Auch am Samstagabend musste die Polizeizone Weser-Göhl wegen Ruhestörung bzw. sogar nächtlicher Ruhestörung intervenieren, insgesamt 5 Mal
Schon in der Nacht zum Samstag war die Polizei von Anwohnern, die sich über den Lärm in der Nachbarschaft beklagten, alarmiert worden.
Im Polizeibericht von Sonntag, 25. Juni, heißt es dazu:
„Wegen des bis heute anhaltenden warmen Wetters feiern die Bewohner ihre Grillfeste und privaten Partys natürlich gerne im Garten oder auf den Terrassen ihrer Häuser oder Wohnungen.
Wegen des warmen Wetters schläft aber die restliche Bevölkerung verständlicherweise auch mit offenen Fenstern.
Also beklagen sich die Schlafenden oft über die Feiernden, und die Polizei muss vor Ort dafür sorgen, dass die einen schlafen können , die anderen aber auch nicht ihre Party absagen müssen. Ein akzeptables Mittelmaß wird meistens gefunden.“
Auto gegen Bus der TEC
Zu erwähnen ist aus dem Polizeibericht von Sonntag, 25. Juni, noch ein Verkehrsunfall, der aber nur Sachschaden zur Folge hatte.
Ein Auffahrunfall ereignete sich am Samstag, dem 24. Juni, gegen 19.15 Uhr in der Bergkapellstraße in Eupen. Eine Autofahrerin konnte nicht rechtzeitig bremsen und fuhr auf einen Linienbus der TEC auf. Zum Glück wurde niemand verletzt.
Wer des Nachst feiert ist in der Regel Erwachsen, also sollen sich diese auch so verhalten.
Was du nicht willst das man dar tut das füg auch keinem andern zu! Rücksichtsvoller Umgang aber auch Toleranz müssen sich die Waage halten.
Da ist die Polizei nicht zu beneiden. Die Feiernden sollten sich schon ein Limit setzen, ab welcher Uhrzeit es in „gedämpfter Stimmung“ weiter gehen soll! Nicht vergessen sollte man, dass auch einige Bürger (innen) Sonntags arbeiten müssen.
Eine Überlegung ist es doch wert !
Drink doch eine met
Musik und Text: Fred Hoock
’ne ahle Mann steht vür d’r Weetschaftsdüür,
der su jän ens eine drinken däht.
Doch dä hätt vill zu winnig Jeld,
Su lang hä och zällt.
In d’r Weetschaft es die Stimmung jroß,
ävver keiner süht dä ahle Mann,
doch do kütt einer met enem Bier
un sprich en einfach an:
Refrain: Drink doch eine met, stell dich nit esu ahn.
Du steihs he de janze Zick eröm.
Häs de och kei Jeld, dat es janz ejal,
drink doch met un kümmer dich nit dröm.
Mancher sitz vielleicht allein zu Hus,
dä su jän ens widder laache dät.
Janz heimlich do waat hä nur dodrop,
dat einer zo im sät:
© Bläck Fööss
Wir ersticken geradezu an „Toleranz“, die keine Akzeptanz ist. Dadurch wird die Temperatur im Kessel im höher. Buummmm!
Obwohl ich inzwischen ein gestandenes Alter habe, haben mich feiernde Nachbarn noch nie gestört. Die jenigen welche die Polizei rufen sind die, welche selbst nie feiern und auch nur selten eingeladen werden. Der wahre Grund für den Anruf ist fast immer Neid auf die Feiernden.
Wo wohnen Sie, komme dann vorbei und bringe eine angenehme NACHTRUHE.
Neid oder oder was.?
Ich wohne unweit eines Neubaugebietes in dem überwiegend eher junge aber mit Sicherheit Feierwütige Zeitgenossen ihr Häuschen gebaut haben. An schönen, warmen Wochenenden gibt es hier immer bei jemanden etwas zu feiern. Auch ich war mal jung und hab damals das Feiern mit lauter Musik und viel Alkohohl genossen und gönne dass ganze heute der Jugend und allen Anderen. Wenn die Musik gut ist öffne ich das Femster, ist die Musik schlecht , dann schließe ich das Fenster und mache mir schöne Gedanken. In beiden Fällen schlafe ich gut.
Lese bei Ihnen stets: ich, ich………..
Wo bleiben wir andere die Nachtruhe brauchen.
Bütgenbach; Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr müssen Ruhe und Ordnung herrschen
179.1. Für alle Schankstuben, öffentlichen Vergnügungsstätten, Wein-, Bier-, Kaffeerestaurants,
Speisewirtschaften und Fritüren, in denen Getränke verabreicht werden, sowie für alle sonstigen
Einrichtungen zur Verabreichung von Getränken wird hiermit die Polizeistunde wie folgt
festgesetzt:
a) auf 1 Uhr für alle gewöhnlichen Tage des Jahres soweit nicht nachfolgend unter b), c) oder
d) etwas anderes bestimmt wird;
b) auf 2 Uhr jeweils für die Nacht von Freitag auf Samstag, sowie von Samstag auf Sonntag
und in der Nacht zu einem offiziellen Feiertag, soweit nicht nachfolgend unter c) und d)
etwas anderes bestimmt wird, sowie für alle gewöhnlichen Tage während der
Urlaubsperiode, das heißt vom 01. Juli bis zum 31. August einschließlich;
c) auf 2 Uhr jeweils für die Nacht auf einen Sonn- und Feiertag, in der Zeit vom 10. November
bis zum letzten Sonntag vor dem Advent einschließlich und in der Zeit vom 2. Januar bis
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zum letzten Sonntag vor Karneval einschließlich, ferner für den Oster- und Pfingstmontag
und den Neujahrstag; auf schriftlichen Antrag hin kann der Bürgermeister eine
Verlängerung bis 3 Uhr gewähren;
d) auf unbeschränkte Dauer für die Fastnachtstage (mit Ausnahme von Fastnachtsdienstag), für
die jeweiligen Kirmestage in der Gemeinde sowie für die Nacht auf den 1. Januar und die
Nacht auf den 1. Mai.
@ frederic: Warum Sie hier Auszüge von einer PVO der Gemeinde Bütgenbach betreffend Schankstuben usw. kopieren, bzw.abgedruckt haben, erschließt sich mir nicht. Hier geht es um „Ruhestörung/nächtliche Ruhestörung“,
ausgehend aus Privatwohnungen oder in deren Umfeld, also nicht um „Kneipen“
Lasst die Menschen feiern, wenn sie doch noch ein Grund dafür finden, es gibt eh nicht mehr viel zum Lachen.
Unsere ganze Gesellschaft ist eh total überreguliert.
Ein wenig Rücksicht klar ,dann alle Nachbarn einladen und gut ist.
Heutzutage ist eh nicht mehr möglich es allen Recht zu machen, so what.
Wem sagen: schreiben Sie das, Gemein(d)e!?_?_ Viele Besserwisser und Leute mit grossen M……. sind unterwegs! Meinen alles besser zu wissen und zu machen!?_? Jedoch sich selber mal unter die Lupe zu nehmen, fällt denen nicht ein….?_?