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Online-Einkäufe aus Nicht-EU-Staaten werden ab heute teilweise teurer – Es gelten neue Mehrwertsteuer-Regeln

Zahlen vom heimischen PC aus. Foto: Shutterstock

Wer sich eine vermeintlich günstige CD aus den USA bestellt, ärgert sich manchmal im Nachhinein: Teils gibt es deftige Zusatzkosten. Das will die EU ändern. Dafür wird es aber auch ein bisschen teurer.

Teils höhere Kosten, aber auch keine bösen Preisüberraschungen mehr: Für Online-Einkäufe aus Nicht-EU-Staaten wie China oder den USA gelten seit dem heutigen Donnerstag neue Regeln.

Kleinere Waren mit einem Wert unter der bisherigen Freigrenze von 22 Euro sind künftig auch umsatzsteuerpflichtig, wie die EU-Kommission in Brüssel mitteilte. Zugleich sollen aber auch versteckte Zusatzkosten wegfallen und die Transparenz für Kundinnen und Kunden erhöht werden.

Konkret bedeuten die neuen Regeln, dass in Belgien ab sofort auch bei Waren mit einem Wert von unter 22 Euro 21 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden.

Das Symbol eines Warenkorbes steht auf der Webseite eines Internethändlers. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Kunden sollen über die neuen Regeln aber auch besser vor bösen Überraschungen geschützt werden. Wer bisher Produkte aus Drittstaaten bestellt hatte, musste teilweise mit Extrakosten für die Anmeldung beim Zoll durch das Transportunternehmen rechnen. Das soll ab sofort wegfallen und der angegebene Preis auch der Endpreis sein.

Um den Unternehmen den Verkauf in andere Mitgliedstaaten zu erleichtern, können sie sich bei einem Portal registrieren, das die Erfassung und Abrechnung der Mehrwertsteuer erleichtert.

Die EU will mit den Neuregelungen verhindern, dass Händler aus Nicht-EU-Staaten ihre hiesigen Wettbewerber weiter unterbieten können. Bislang hatten Händler mit Sitz in der EU auf all ihre Waren Umsatzsteuer abführen müssen, während für Importe aus Drittstaaten die Freigrenze von 22 Euro galt.

„Wir denken, dass die Verbraucher die zum Teil etwas höheren Preise akzeptieren sollten. Denn sie garantieren einen fairen Wettbewerb“, so ein Steuerexperte.

Dem elektronischen Warenkorb gehört nach Meinung vieler die Zukunft. Foto: Shutterstock

Die Freigrenze wurde in der Vergangenheit zudem auch für Steuerbetrug missbraucht. Einige Händler kennzeichneten Pakete so mit einem Preis von unter 22 Euro, obwohl ein viel teureres Produkt enthalten war. Damit wurde die Mehrwertsteuer nicht automatisch abgeführt. Der Zoll kam den Machenschaften nur durch Kontrollen auf die Schliche. Den Schaden für die EU-Staatskassen durch solche Schlupflöcher schätzt die EU-Kommission auf sieben Milliarden Euro jährlich.

Künftig dürfe es nicht mehr sein, dass jemand etwas als Babyfon für fünfzehn Euro deklariert und letztlich ist ein I-Phone drin. Dafür braucht man aber auch mehr Kontrollen.

Außerdem will die EU sicherstellen, dass die Steuern am Lieferort der Waren gezahlt werden. Dafür gilt ab sofort ein EU-weiter Schwellenwert von 10.000 Euro, ab dem Händler Mehrwertsteuer abführen müssen. Bislang hatten in jedem EU-Land einzelne Schwellenwerte gegolten. Die Steuer wird künftig nur noch mit einem Finanzamt abgerechnet und auf die EU-Staaten verteilt, in denen der Händler Umsatz gemacht hat.

Der Branchenverband für Online- und Versandhandel nennt die Regelungen „einen Schritt nach vorn“. Für Verbraucher werde „konkrete Vergleichbarkeit“ bei den Preisen geschaffen. Außerdem würden nationale Händler damit im internationalen Preiskampf ein Stück weit entlastet.

„Grundsätzlich ist das eine Vereinfachung, und wir begrüßen das als Schritt in die richtige Richtung“, sagt auch der Steuerexperte. Kompliziert sei jedoch, die geltenden Mehrwertsteuersätze für einzelne Produkte herauszufinden. Hier brauche es eine einheitliche Datenbank. EU-weit einheitliche Mehrwertsteuersätze lehnt der Handelsverband jedoch ab. (dpa)

3 Antworten auf “Online-Einkäufe aus Nicht-EU-Staaten werden ab heute teilweise teurer – Es gelten neue Mehrwertsteuer-Regeln”

  1. Krisenmanagement

    Dieser Bericht ist leider ein DPA-Bericht. In Belgien wurde man schon früher zur Kasse gebeten. Augen auf beim Amazon- und Ebay-Einkauf. Habe ein gebrauchtes Buch bei Amazon bestellt. Der Anbieter hat seine wirkliche Identität durch ein DE hinter dem Namen verborgen. In Belgien musste ich noch mal fast den gleichen Betrag für das Buch Zollgebühren bezahlen.

  2. Der kleine Belgier

    wenn ich im Ausland (nicht EU) kaufe dann weiß ich, dass ich bei der Einfuhr Zoll /Mehrwertsteuer bezahlen muss. Falls man es im Vorfeld korrekt anmeldet wird man dann die Mehrwertsteuer vom Ausfuhrland nicht bezahlen.

    @Krisenmanagement
    in Deinem Fall kannst du erkennen, dass es die EU ist, die auf Güter so viel an Kosten aufschlägt und von uns Bürgern kassiert.
    Selbst wenn du in Belgien kaufst hast du im Prinzip die gleichen Kosten, die auf dem Produkt aufgeschlagen sind.
    Jetzt erfindet die EU neue Ideen und Wege, um uns Bürger noch mehr Geld abzunehmen.
    So ist es. Traurig traurig.
    Aber dieses Rentenheim in Brüssel will ja bezahlt werden.

  3. Walter Keutgen

    Außer dem Freiwert von 22 Euro sind das alte Regeln, d.h. mehr als ein Dutzend Jahre alt. Das Unternehmen von außerhalb der EU brauchte nur 1 Steuersitz innerhalb der EU zu haben. Wer den allerdings in Großbritannien hatte, musste damit umziehen.

    Krisenmanagement, den Trick mit dem gebrauchten Buch – es war wirklich angedötscht – habe ich vor 14 Jahren erlebt. Es kam aus Großbritannien und, wie Sie wissen, wäre nur die Marge mit Mehrwertsteuer zu belegen, wenn der Verkäufer ein Professioneller war. Dem belgischen Zoll ist nichts aufgefallen. Allerdings, wenn etwas von außerhalb der EU direkt nach Belgien kommt, kuckt er nach und dann erlaubt er sich, den Wert der Sache festzulegen. Dazu muss man sagen, dass auch Verkäufer Rechnungen mit einem falschen Betrag beilegen. Auch nach Urheber- und Markenrechtverstößen wird gefahndet und der naive Käufer wird mit horrenden Expertisegebühren belastet – Markenrechtsexperte müsste man sein. Bedenke man, dass jedes einzelne Speichermedium eine Urhebergebühr bedeutet. Wenn Sie eine Festplatt0 für Ihren Computer e in Aachen kaufen, müssen Sie am Eupener Zollamt vorbeifahren und diese Gebühr entrichten. Die entsprechende deutsche Gebühr erhalten Sie nicht zurück. Schöne EU.

    Der kleine Belgier, die Mehrwertsteuer erhalten Sie nur zurück, wenn der Ursprungsstaat überhaupt eine hat und dann, wenn er sie zum Export abschafft. Die EU erhielt vor Jahrzehnten 1,6% von der Mehrwertsteuer, ob das noch so ist weiß ich nicht. Der belgische Zoll erlaubt sich die Waren zu schätzen, aber siehe falsche Rechnungen.

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