Notizen

Neue verschärfte Gesetzgebung für Ponykarusselle

Die zuständige Ministerin Laurette Onkelinx (PS) hatte 2011 die Problematik der Ponykarusselle thematisiert und Anfang 2012 ein Gutachten erstellt, das minimale Voraussetzungen für deren Betrieb vorsieht. Aus diesem Gutachten ist nun ein verbindlicher Gesetzestext in Form eines Kgl. Erlasses zur Gewährleistung des Wohlbefindens von Pferden und Ponys auf Jahrmärkten entstanden.

Der Erlass tritt am 1. Mai 2013 in Kraft. Es handelt sich dabei um die erste Gesetzgebung, die Kirmesponys schützt.

Einige der wichtigsten Richtlinien dieses Erlasses sind:

  • Der Boden muss mit einem Gummiteppich oder mit einer dicken Schicht Sägemehl ausgelegt sein, die Stöße absorbiert und eine übertriebene Abnutzung der Hufe verhindert.
  • Trächtige Stuten, die älter sind als acht Monate, stillende Stuten und Deckhengste dürfen nicht mehr verwendet werden.
  • Die Tiere müssen einen einfachen und ständigen Zugang zu Wasser haben und dies auch während der „Arbeitszeit“.
  • Die Ponys müssen unangebunden untergebracht werden und jedes Tier muss tagsüber und nachts über einen minimalen Platz von neun Quadratmetern verfügen. Die Stellplätze müssen mit Stroh und Heu ausgestattet sein. Die Höhe der Koppel muss einem Minimum von drei Metern entsprechen, was eine Unterbringung in einem LKW (außer Sondermodell) ausschließt. Die Equiden müssen über einen Kontakt mit Artgenossen und eine ausgedehnte Sicht auf die Umwelt verfügen.
  • Wenn sie in einem Außengehege untergebracht sind, müssen sie Zugang zu einem Innengehege oder einem Unterstand haben.
  • Während den Ruhezeiten (außerhalb der Schaustellersaison) müssen die Tiere auf einer Weide untergebracht sein.
  • Es muss Kindern strikt und schriftlich untersagt werden, die Tiere mit den Fersen zu treten, sie zu schlagen und zu schreien.
  • Die durch Kinder gehaltenen Zügel dürfen nicht mit dem Gebiss der Ponys verbunden sein.

Verbot von Ponykarussellen jetzt schon möglich

Ab dem 1. Januar 2016 tritt eine weitere wichtige Etappe in Kraft. Diese verpflichtet alle Schausteller zu einer Arbeitsfläche mit einem Mindestdurchmesser von acht Metern bei Ponys mit einem Stockmaß unter 1,20 Meter und von mindestens zehn Metern bei größeren Tieren.

Nichtsdestotrotz kann auf Gemeindeebene bereits jetzt ein Verbot von Ponykarussellen ausgesprochen werden, so wie dies bereits in Gent, Antwerpen und Bredene der Fall ist.

„Das stupide Im-Kreis-Laufen der Ponys vermittelt Kindern ein falsches Bild vom Pferd. Eltern sollten ihrem Kind erklären, warum sie nicht möchten, dass es auf einer Kirmes reitet. Wenn es Pferde wirklich mag, wird es ihnen dankbar sein. Auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es Reitvereine und Reitställe, die kind- und tiergerechte Reitstunden anbieten“, so die Tierfreunde VoG in einer Mitteilung.

Weitere Infos: www.tierfreunde.be

 

10 Antworten auf “Neue verschärfte Gesetzgebung für Ponykarusselle”

  1. Bitte schaut mal bei uns in Kelmis bei der Kirmes vorbei.
    Da werden unter schlimmsten Bedingungen Tiere an Losbuden ausgestellt.
    Ein „schönes“ Aushängeschild für unseren Ort. Schrecklich!

  2. Gerd Xhonneux

    In der Tat ist in Kelmis Einiges in dieser Hinsicht im Argen. Die VoG Tierfreunde hat die Gemeinde Kelmis schon mehrfach schriftlich auf diverse Missstände hingewiesen, aber leider bisher ohne jegliche Reaktion.

    Es ist gesetzlich verboten, Tiere auf Jahrmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen zu verlosen. Leider wird dieses Verbot bisher in Kelmis ignoriert.

    Wir bleiben selbstverständlich am Ball.

  3. Danke Gerd,

    Ich rufe beim nächsten mal die Polizei um das Verbot durchzusetzen.
    Aber nicht die bei uns am Ort.
    Diesem unchristlichen Treiben muss ein Ende gesetzt werden.
    Schade das man hier so weit gehen muss.

  4. Die Wahrheit

    Hat unsere Ministerin Laurette Onkelinx (PS) wirklich keine anderen Sorgen ? Es wäre vielleicht besser, dass sie angebunden wird und im Kreise läuft, damit sie mal auf gute Gedanken kommt.

  5. Es reicht!

    Wer soll diesen Wahnsinn denn kontrollieren. EInfach ein komplettes Verbot und fertig. Ich wäre dafür dass die Karusselle als Strafe von Tierquälern gezogen werden müssten.
    Was oft mit armen Eseln oder Pferden (wie zum Beispiel das Barren) gemacht wird ist noch schlimmer.

  6. Es reicht!

    Zusatz : Wenn die Polizei noch nicht mals die Problematik der streunenden Hunde in den Griff bekommt dann stellt sich mir die Frage was die ganzen neuen Gesetze solllen wenn diese sowieso nicht kontrolliert werden.

  7. Typisch Belgien, keiner will zuständig sein, keiner macht etwas, alle schauen weg.
    Dann wundert man sich wenn der Staat den Bach runter geht.
    Da ist der Umgangang mit Tieren nur ein Indikator. Unchristlich a..zial! Eine Schande für unser Land

  8. NeuKetteniser

    Die wichtigsten Richtlinien dieses Erlasses, die seit dem 1. Mai 2013 in Kraft getreten sind, sind m. E. ABSOLUTER NONSENS, denn ich bin davon überzeugt, daß sich NIEMAND aus dem Schaustellergewerbe, der ein solches Pony- oder Pferdekarussell betreibt, auch an diese Richtlinien hält. Diese Problematik ist doch nicht neu und existiert bekannterweise schon seit Ewigkeiten, oder ?

    Befremdend ist für mich außerdem, warum der zuständigen Ministerin Laurette Onkelinx diese Problematik 2011 bekannt war und aufgrund dessen 2012 ein Gutachten erstellt wurde, welches bloß eine minimale Voraussetzung vorsieht. Was hat sich an diesen Richtlinien denn groß verändert ? NICHTS! Ist sich Frau Ministerin – in ihrer Person vor allem als Gesundheitsministerin tätig – ihrer Tragweite überhaupt bewusst ? Warum nicht einen Gesetzestext ausarbeiten, der ein generelles Verbot durch Kgl. Erlass vorsieht, enthalten darin die wichtigste Klausel, die besagt, daß den betroffenen Personen bei Nichteinhaltung ein hohes Strafmaß auferlegt wird ? Dies muß aber schon heute geschehen und nicht erst 2016. Weshalb folgen die Städte- und Gemeindekollegien nicht einfach ganz konsequent den Beispielen von Gent, Antwerpen und Bredene, um diesen unwürdigen Bedingungen, denen sich die armen Geschöpfe über einen viel zu langen Zeitraum ausgesetzt fühlen müssen, ein definitives Ende zu bereiten ?

    Ich persönlich – und ich bin bestimmt nicht der Einzige, der so denkt – freue mich für jedes einzelne Tier, welches wohlbehalten in Freiheit lebt bzw. artgerecht gehalten wird, zumal ich aus eigener Erfahrung sprechen kann und seit etlichen Jahren selbst Tierhalter bin. Die Tiere sind des Menschen Freund und wirken oft sogar noch dankbarer als der Mensch. Diese Dankbarkeit können wir jedoch nur dann zurückgeben, wenn wir alles in unserer Macht stehende unternehmen, um uns entschlossen für die Tierwelt einsetzen und dies zu unterstützen, was ja außerdem in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Tierschutz erfolgen kann – NUR SO ist es möglich!

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