Die ostbelgische föderale Abgeordnete Kattrin Jadin, die auch Schöffin der Stadt Eupen und Präsidentin der PFF ist, wird von den frankophonen Liberalen (MR) für das Amt eines Richters am Verfassungsgericht vorgeschlagen.
Das kündigte laut der Tageszeitung „Le Soir“ der Vorsitzende der MR, Georges-Louis Bouchez, am Mittwoch im Rahmen einer Pressekonferenz an. Das Verfassungsgericht besteht aus sechs Richtern, die früher Parlamentarier waren, und sechs weiteren Mitgliedern, die Rechtsexperten sind.
Ursprünglich hatte Jean-Luc Crucke dieses prestigeträchtige Mandat übernehmen sollen, doch hatte der frühere wallonische Regionalminister seine Meinung geändert und verzichtet. Crucke will sich bei den frankophonen Liberalen für eine progressive, ökologische und klimafreundliche Politik einsetzen und wendet sich damit direkt gegen die bisherige Politik von Parteichef Bouchez.
Der Präsident der MR soll laut „La Dernière Heure“ nach Cruckes Verzicht den Posten am Verfassungsgericht dem ehemaligen Außenminister Philippe Goffin angeboten haben, der Abgeordneter und Bürgermeister von Crisnée ist. Jedoch soll auch Goffin verzichtet haben.
Die 41-jährige Kattrin Jadin hat Jura in Lüttich studiert und anschließend eine Lizenz in politischen Wissenschaften und internationalen Beziehungen absolviert. Die Wahl zum Verfassungsgericht hatte bereits 2020 für Kontroversen gesorgt, nachdem die MR die Kandidatin von Ecolo, die ehemalige Senatorin und derzeitige Ministerin Zakia Khattabi, abgelehnt hatte.
Sollte Jadin tatsächlich Verfassungsrichterin werden und aus der Kammer ausscheiden, würde Mathieu Bihet ihren Platz im Abgeordnetenhaus einnehmen. Die DG würde somit ihre einzige Vertreterin in der Kammer verlieren. Kattrin Jadin wird im Fall ihrer Ernennung zur Verfassungsrichterin keine politischen Ämter mehr ausüben dürfen. (cre)
Wie gut, daß die Justiz unabhängig ist. Dann kann man (oder Frau) auch über die letzten „kleinen parteiinternen Streitigkeiten“ hinwegsehen…
@Gewaltenteilung
ja, unser demokratisches Trauerspiel einer nicht vorhandenen Gewaltentrennung wird uns von der EU-Kommission und vom EU-Rat der Staats- und Regierungschefs tagtäglich vorgeführt!
Wie „frei“ d.h. unfrei die Justiz in der EU eigentlich ist erkennt man an dieser politischen Ernennung!
Und die USA-NATO behauptet, sie würde überall in der Welt unsere „demokratischen Werte“ verteidigen, gegebenenfalls auch mit Waffengewalt, toll!
ZUSATZ – Kattrin Jadin wird im Fall ihrer Ernennung zur Verfassungsrichterin keine politischen Ämter mehr ausüben dürfen.
Wichtiger Hinweis, ändert aber nichts an der politischen Ernennung zu diesem Amt, was sich eigentlich in einer Gewaltenteilung nicht gehört. Einerseits jahrelang Gesetzt schaffen und danach Gesetzt kontrollieren ist nicht richtig. Didier Reynders ist noch so ein Beispiel. Ihm wurde von einem Mitarbeiter des Staatsschutz 2018 ein Vergehen angelastet, was aber die Erneuerung zum EU Kommissar für Justiz in 2019 nicht im Wege stand. Wie ist das Möglich? Andere EU Kommissare sind ebenfalls vorbelastet, bekommen dennoch Ämter. Der föderale Gesundheitsminister ist sogar verurteilt worden, wegen Bestechung, kann aber das Amt als Minister antreten und neue Verordnungen gegen die bürgerlichen Grundrechte erlassen. Ist das noch ein Rechtsstaat oder ein Selbstbedienungsladen?
Eine politische Ernennung von Verfassungsrichtern ist leider Europaweit nicht unüblich. Siehe Deutschland. Merkel hat vor ihrem Abgang noch alles klar gemacht beim Bundesverfassungsgericht. Geholfen hat es ihr nicht. Merkel bekam in den letzten Tagen eine Klatsche. Ob Frau Jadin wirklich zugreift? Ich wage es zu bezweifeln. Sie müsste alles aufgeben, was sie im Moment macht. Vielleicht reicht sie dieses Amt auch weiter? Alexander Miesen hat bekanntermassen Jura studiert. Er war ein braver Parteisoldat und hat Platz für Freches gemacht. so was wird meistens mit einem Gefälligkeitsposten belohnt werden. Solches Postengeschacher macht sich nicht gut in der Bevölkerung.
Nur sollte nicht die Qualifikation und Berufserfahrung entscheiden?
Zu diesen Posten müsste man eigentlich berufen werden. Das bedeutet: von Ihresgleichen gewählt. Das wäre Gewaltenteilung. Brauchmer nisch… Ich würde mich jedoch freuen wenn sie dann, in diesem Amt, die Folgen ihrer eigenen Entscheidungen (liberale Sparpolitik) zu spüren bekäme.
„Nur sollte nicht die Qualifikation und Berufserfahrung entscheiden?“
Klar, aber Alexander Miesen wurde mit zarten 31 Jahren zum Senator gekürt.
Der Senat (lateinisch senatus von senex „Greis, alter Mann“), wörtlich „Ältestenrat“, ist ein Kollegialorgan, das der Exekutive, Legislative oder auch Judikative zugehören und unterschiedliche Funktionen und Aufgabenfelder wahrnehmen kann.
Miesen war somit der Jüngste Greis der belgischen Legislative!
Hoffentlich ist sie als eventuelle künftige Verfassungsrrichterin erfolgreicher als in ihrer Zeit als Abgeordnte in Brüssel und als Schöffin in Eupen. Ihre politische Bilanz ist nämlich auch nach Jahren durchaus bescheiden.
Gibt es wirklich keine besseren Leute für diesen Posten ?
In der eigenen Partei nur dritte Wahl, und noch, laut frankophoner Presse muss sie sich ja fast aufgedrungen haben:
„Et la députée germanophone Kattrin Jadin était, elle, intéressée. Elle l’a fait savoir. « Et je suis heureuse que ma mise à disposition ait été retenue », déclarait-elle mercredi après-midi, tout en avouant son « émotion » devant sa « vie politique qui se ferme », même si elle reste « au service de l’Etat ».“ (Quelle: Le soir)
Wenn das ein Posten auf Lebzeiten ist, ein kluger Move !
Nun ja….Bouchez ist kein Dummkopf, wenn ich auch nicht alles was er von sich gibt für einen Beweis von überbordender Intelligenz halte.
„In Belgien gibt es mehr türkischsprachige Mitbürger, als die DG Einwohner hat“ – mit diesem Spruch und dem was er dazu noch geäußert hat, hat er sehr deutlich gemacht was er von einem Belgien zu viert, hält. Mehr Kompetenzen für die DG, sogar ein vollwertiger vierter Gliedstaat mit allen Kompetenzen? Nicht mit Bouchez. Mal davon abgesehen ob es überhaupt realistisch wäre in der Praxis.
Wenn man nun bedenkt dass die siebte Staatsreform auf uns zukommt, und im Zuge dessen eben genau diese zusätzlichen Kompetenzen ein großes Thema der DG ist, dann kommt man doch nicht umhin sich die Frage zu stellen – passt das nicht gerade auf wunderbare Art und Weise, wenn man diejenige Person, die mit am besten positioniert ist diese Forderungen der DG-Politik am ehesten Nachdruck zu verleihen mal ganz fix in die Wüste – ach neh – aus der politischen Einflusszone entfernt. Ich gehe davon aus dass man als Mitglied der MR in nicht unbedeutender Position und Föderalabgeordnete eher Einfluss nehmen kann als irgendein DG-Feierabendpolitiker (sorry, aber so ist es nun mal). Denn der neue Posten geht ja schließlich mit (nach außen zumindest) Neutralität in politischen Fragen einher…
Nun ja….vielleicht ist Frau Jadin aber auch nur der Notstopfen der die zwingend erforderlichen Kompetenzen der deutschen Sprache erfüllt?
Wer weiss das schon so genau…
Nun ja, an dem, was Sie schreiben, ist viel dran. Zuvor sollte J-L. Crucke (https://fr.wikipedia.org/wiki/Jean-Luc_Crucke), der zurückgetretene Finanzminister der Wallonie, dieses Amt kriegen und so aus der liberalen Politksphäre entfernt werden. Er hat sich jetzt geweigert und will offenbar in der MR den Kampf mit G-L. Bouchez aufnehmen. Einigen in der MR, darunter G-L Bouchez,der doch zum Parteivorsitzenden gewählt worden ist, ist der Kurs der Liberalen in ihren Koalitionen mit den Sozialisten zu links geworden. Ich schätze mal, dass alle Lütticher Liberalen zum linken Flügel gehören; Jadin, Reynders (auch wegkomplimentiert).
Ich bezweifele, dass Verfassungsrichter Deutsch verstehen können müssen. Ein Notstopp, das kann sein. Hätte die MR niemand anderen?
Sie hat 3 Jahre Jura in Lüttich studiert …
Um Jurist zu sein bedarf es einen Master und der dauert 5 Jahre ….
Nur in Belgien und Absurdistan kann man Richter an einem der höchsten Gerichtshöfe werden ohne einen Abschluss in Rechte zu haben …
Distanz, Kattrin Jadin hat Politologie und internationale Beziehungen studiert. Es ist wohl so, dass es dazu kein Bachelorstudium gibt, dass das Studium an der Rechtswissenschaftsfakultät angesiedelt ist und man dann zweckmäßiger Weise sich mit einem Rechtsbachelorstudium darauf vorbereitet.
Nun wird mir klar wie Urteile ausfallen, mit diesem Diplom darf und kann man nicht als Rechtsanwältin praktizieren. Richterin kann man durch die Politik werden. Das die MR dies durchboxen will hat andere Gründe und sie geniesst Narrenfreiheit.
Am belgischen Verfassungsgericht sind sechs der zwölf Verfassungsrichter nicht zwingend Juristen. Das steht schon lange im Gesetz und muss nicht erst „durchgeboxt“ werden.
Wenn man in gewissen Clubs ist, dann kann man es offensichtlich sehr weit bringen. Belgien ist ein Klüngel-Shithole. Ich weiß, ich weiß, ich sollte auswandern, am besten nach Russland.
Jammer nich! Konntest ja auch an dich glauben, dich reinknien und jemand Besonderer werden.
unsere Verfassung sagt : Rassismuss ist verboten. Parteienpolitik fusst auf und benutzt aber per se Rassismuss (..wer sich für was Besseres hält…)… Wenn Verfassungsrichter aus den Parteien-Politik kommen dürfen, ist das nichts anderes als der berühmte „Wolf im Schafpeltz“ der uns auch noch den guten Hirten vorgaukeln will !
Wie sie richtig schreiben, Herr Cremer, soll sie das werden. Ob sie aber die nötigen Stimmen erhält? Man verfolge die belgische Presse und da scheint es gar nicht ausgemacht das sie es wird. Wait ans see.
Ja herzlichen Glückwunsch, Frau Jadin.
Wir drücken die Daumen.
Was verdient man denn so als Verfassungrichterin?
Das müsste doch transparent sein.
Durchaus schade, dass „Infos“ so einfach vor die Säue geworfen werden, ohne die dazugehörenden Erläuterungen zu geben.
Dass gibt natürlich, vor allem bei den Ignorantis, Anlass für die gewohnten N’importe-quoi-Kommentare.
Der Verfassungsgerichtshof ist eigenständig und unabhängig von den drei Gewalten. Dass die Ernennungen (auch) über die politischen Schienen laufen, ist darauf zurück zu führen, dass die Richterstellen nicht durch die Nationallotterie oder die Anzahl Likes auf Facebook vergeben werden.
Sie wird ernannt weil sie 5 Jahre lang im Parlament gesessen hat, älter als 40 Jahre ist und die Deutsche Sprache beherrscht. Die juristische Qualifikation fehlt, da hat Sie nur einen Bachelor-Abschluss (was nicht reicht). Sie Referenten an eben diesem Verfassungsgerichtshof müssen einen Masterabschluss haben.
Hab ich eine Erläuterung vergessen? Vielleicht wäre noch zu erwähnen, dass die beiden vorherigen Kandidaten der MR (Crucke und Goffin) beide Juristen sind, mit Masterabschluss. Die haben ja dummerweise abgelehnt, kurz vor der Ernennungsfrist. Und es käme der MR ja nicht in den Sinn jemanden aus einer anderen politischen Partei zu ernennen … und wenn man eine „lästige“ Parlamentarierin so ruhig stellen kann, dann kommt das der MR sehr gelegen.
@Gewaltenteilung:
„Sie wird ernannt“ ist auch falsch: sie kann ernannt werden, weil sie die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, mindestens 40 Jahre alt zu sein und während mindestens 5 Jahren Mitglied eines unserer Parlamente gewesen zu sein.
Das Diplom ist unwesentlich.
Bei den 6 Juristen reicht weder der Doktortitel, noch die Lizenz.
Das Stimmt, das Diplom alleine reicht nicht. Sogar als Volljurist braucht man sehr viel Erfahrung, um in diesem Gericht Richter zu werden. Dieses Gericht kann alle anderen Gerichtsentscheidungen aufheben, wenn sie verfassungswidrig entschieden haben, und diese Entscheidung kann von keiner nationalen Instanz angefochten werden.
Und ausgerechnet in diesem höchsten Gericht, wo alle anderen Richter und Mitarbeiter mehr als die normale Qualifikationen benötigen, da soll das bei Frau Jadin nicht nötig sein?
Warten wir noch ein paar Stunden, dann wird man es uns sagen….
Also noch einmal:
12 Richter, davon 6 „Spitzenjuristen“ oder bereits Referendar am Hof und 6 parlamentarische Üvis ohne weitere Qualifikation.
Die wesentliche Arbeit machen 24 Referendare, alle sind Volljuristen und mindestens 25 Jahre alt. Halb VL, halb W, aber zwei müssen Deutschkenntnisse nachweisen.
Der Verfassungs(gerichts)hof hat keine Befugnis, Gerichtsentscheidungen aufzuheben.
Er ist nicht Teil einer der drei Gewalten, sondern ein eigenständig und Gegenstand eines getrennten Kapitels in der Verfassung.
Er ist hauptsächlich zuständig um zu entscheiden (oder vorab eine Meinung abzugeben), ob eine Norm gegen die Verfassung verstösst.
Du bist auch einer der “ Liberalen “ die nur für die “ Dicken“ wirtschaftet.
Schäme dich
5/11, der Verfassungsgerichtshof ist eigenständig aber Teil dr dritten Gewalt. Wenn man die Stellen, wie Gewaltenteilung am 15/06/2022 um 19:09 suggeriert, durch Wahl der Verfassungsrichter besetzt, wäre der letzte Fetzen von Demokratie in der höchsten Richterschaft abgeschafft.
@WK:
Nein, weder der Staatsrat noch der Verfassungsgerichtshof sind Teil der Justizgewalt.
Und das Ernennungsverfahren wurde vor mehr als 30 Jahren festgelegt.
Vielleicht hätte man sich eine andere Bezeichnung ausdenken sollen, um eine „Verwechslung“ mit den Instanzen der Justiz zu vermeiden.
Die „Cour des Comptes“ wird ja auch nicht mit „Rechnungsgerichtshof“ übersetzt…
Der Rechnungshof hat eine Sonderstellung und das Verfassungsgericht gehört zur Legislative.
5/11, was Sie da schreibe, glaube ich nicht. Was den Staatsrat angeht: Er hat zwei Abteilungen. Die legislative, die der Regierung Expertisen zu Gesetzesvorhaben abgibt in Sachen Verfassungsmäßigkeit, Meschenrechte, EU-Recht. Dann gibt es die judikative Abteilung, die das hohe Verwaltungsgericht ist. Was das Verfassungsgericht betrifft, ist es für mich durchaus Teil der Judikative, einer politischen Judikative. Ursprünglich hieß und war es ein Schiedsgerichtshof. Weil es mehrere legislative Ebenen in Belgien gibt, waren Kompetenzkonflikte vorprogrammiert. Dieses Gericht sollte im Konfliktfall sagen welches Parlament oder welche Regierung Recht hat. Im Laufe der Zeit durfte man es für die gesamte Verfassung anrufen. Möglicherweise dürfen das auch andere Gerichte im Rahmen von Präjudizialfragen. NB: Natürlich dürfen „normale“ Gerichte über die Verfassungsmäßigkeit von Handlungen befinden. Bevor es das Verfassungsgericht gab war das immer so.
WK, Sie liegen falsch. Natürlich gibt es diverse „Gerichte“ die bestimmte Zuständigkeiten haben. Das bedeutet aber nicht, dass man sie zur „Judikative“ gehören.
Natürlich wird ein „normales“ Gericht über Handlungen urteilen und feststellen, ob die Handlungen gegen Gesetze, usw. verstossen. Aber diese Gerichte haben nicht das Recht, ein Gesetz zu verwerfen. Das wäre Chaos pur !
Da aber Gesetze, Dekrete, usw. durchaus gegen die Verfassung verstossen könnten, hat man diese Instanz geschaffen.
Sie besteht daher aus ehemaligen Parlamentariern und Juristen:
Der Jurist muss jede Menge juristische Erfahrung mitbringen.
Der Parlamentarier aber, ist ein durch das Volk gewählter Vertreter: ein (zumindest bis zu seiner Wahl) brav gewesener belgischer Volljähriger. Mehr braucht er eigentlich nicht vorlegen !
5/11, natürlich dürfen normale Gerichte die Verfassung in ihren Urteilen heranziehen, war es falsch, kann die Berufung das zurechtbiegen und am Ende sogar der Kassationshof. Sie können keine Gesetze verwerfen, aber im Einzelfall nach der Verfassung gegen ein Gesetz urteilen. In einem anderen Fall würde die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes nicht auffallen, weil keine Verfassungswidrigkeit in diesem Fall zum Zuge kommt. So war es, bevor Verfassungsgerichte in Frankreich und Belgien bestanden. In Frankeich sind sie mit der V. Republik gekommen, weil der Präsident ein Teil der legislativen Gewalt hat und verhindert werden musste, dass die Nationalversammlung ihm in die Quere kam. Quelle: Rechtskursus durch einen Anwalt 1974 in Frankreich. In Belgien ging es um die Konflikte im nunmehr föderalen Staat. In Deutschland gibt es diese Gerichtsbarkeit seit Bestehen der Bundesrepublik. In der Weimarer Republik war die höchste Verwaltungsgerichtsbarkeit mit der Prüfung der Gesetze beauftragt, durfte sie aber in Gänze annullieren, einer der Gründe, warum die Weimarer Republik so instabil war. Deshalb darf das deutsche Verfassungsgericht einzelne Artikel annullieren oder die Legislative anhalten, innerhalb einer Frist nachzubessern. In Deutschland ist man wegen der NS-Vergangenheit einen Schritt weiter gegangen. Gegen 1980 hat man ein Gesetz gegen die Rechtsbeugung durch Richter als Straftatbestand eingeführt. Die Überlegung war, die Richter zur NS-Zeit hätten die Verfassung gegen die NS-Gesetze durchsetzen müssen.
Wer Richter werden kann, hat dazu nichts zu sagen. In den USA sind zuweilen Richter direkt vom Volk gewählt. Dass man Verfassungsrichter nicht so einfach von ihren Kollegen kooptieren lassen kann, liegt politisch gesehen auf der Hand. Überall hat zu Recht die Politik ihre Hand im Spiel.
WK, Sie vermischen und verwechseln:
1° Der Richter „darf“ nicht, aber er kann, weil er unabhängig ist. Falls er falsch liegt, wird das Urteil in höherer Instanz abgeändert – weil er ja nicht „durfte“. Er wendet die Gesetzgebung, die Normen an, von einer Verordnung bis hin zur Verfassung. Es steht ihm aber nicht zu, eine dieser Normen zu verweigern.
2° Wir sprechen von Belgien. Wie Richter in den USA oder in China gewählt oder ernannt werden, ist hier nicht Thema.
3° Natürlich hat „die Politik“ überall ihre Hand im Spiel. Das ist das, was wir Demokratie nennen: „Der Politiker“ vertritt das Volk, das ihn gewählt hat. Vom Dummkopf bis zum Genie. Daher gibt’s es diese auf beiden Seite :-))
Seine Legitimation ist die Wahl. Mehr nicht.
@5/11: Ich hätte da noch eine Frage: es gibt ja drei Staatsgewalten, keine mehr und keine weniger. Wohin gehört denn Ihrer Meinung nach das Verfassungsgericht. Und bitte keine ellenlange Beiträge, es gibt für eine Staatsinstanz nur diese 3 Gewalten.
Haha, fürmich ist es klar, sie gehört zurJudikative.
5/11, welchen Unterschied machen Sie zwischen darf und kann? Wenn der Richter nicht dürfte, würde die nächste Instanz sein Urteil kassieren. In Deutschland würde er sogar strafrechtlich verfolgt werden können. Welche beiden Seiten meinenSie vor dem :-))?
@Haha:
Ja, es gibt „nur“ 3 Staatsgewalten, die von einander getrennt sind und auch dementsprechend in der Verfassung getrennt festgelegt und umschrieben werden.
Trotzdem gibt es Querverbindungen, so werden z.B. die Richter des Gerichtswesen nicht durch Richter ernannt.
Und dann gibt es, sagen wir, getrennte Institutionen, die unabhängig sind. Dazu gehört die Cour Constutionnelle, früher Cour d’Arbitrage, eine von den drei Gewalten unabhängige Instanz.
Unabhängig, eben weil sie darüber „richtet“, ob ein Gesetz nicht gegen die Verfassung, ein Dekret nicht gegen ein Gesetz, usw. verstösst.
> Das dürfte die Exekutive nicht, sie hat nicht über die Legislative zu entscheiden, sie führt die Gesetze aus;
> Das dürfte die Gerichtsbarkeit nicht, sie hat die Gesetz korrekt anzuwenden.
> Das kann die Legislative nicht, sie würde ja ihre eigene Norm nicht in Frage stellen.
@WK:
Nun, ich kann Ihnen an’s Bein pinkeln, aber ich darf es nicht.
Der Richter „kann“ sich irren (weil ihm niemand die Entscheidung vorschreibt), aber er „darf“ es nicht (seine Entscheidung wird in nächster Instanz abgeändert).
Die beiden Seiten ?
Das wählende Volk und die gewählte Politik.
Eigenständig? Trotz Parteikarte? Man kann sich aus alles zurecht quasseln, bis es irgendwie passt. Jadin ist Teil des inneren Zirkels des Ende der 1990er gegründeten Regenbogen-Clubs. Das ist ein offenes Geheimnis. Schon damals berichtete die Dernière Heure, dass sämtliche Koalitionen und Pöstchenvergaben nicht in einem demokratischen Prozess, sondern in den Brüsseler Logen ausgepokert werden.
Wenn sie es dann wirklich wird? Aber wahrscheinlich doch. Gut ist diese Ernennung nicht. Es sendet ein eigenartiges Signal an die Volljuristen, die sich das Studium hart erarbeitet haben. Was soll man von Politologen halten? Die ganze Zukunft klebt an einer Tätigkeit in der Politik. Damit ist alles gesagt. Mit dieser Ausbildung versucht man mit allen Mitteln sich in der Politik zu profilieren. Nun kommt der Lottogewinn: Das Amt einer Richterin, die den Rückzug aus der Politik ermöglicht. Damit ist auch für unsere grössenwahnsinnigen Politikern, Belgien zu viert gestorben. Ein kleiner Senator wird nicht viel ändern können. Die PFF ist eh nur noch ein Scherbenhaufen. Zugrunde gerichtet wurde er eben von Frau J und ihren …..Es gibt keine liberale Kraft mehr in Ostbelgien.
Zuerst in der Politik und dann Richterin!
Also der Bock wird zum Gärtner gemacht.
Einfach schlimm.
Mehr kann man nicht dazu schreiben!
Ist doch gut und schön, dass es dann auch eine Deutschsprachige Verfassungsrichterin gibt.
Was für Aufgaben hat dieses Gericht? Die Kenntnis der deutschen Sprache ist dort nicht notwendig.
Warum will GLB den Job nicht? Er ist doch Jurist… Dann wäre die Partei dieses Übel los…
Er erfüllt leider nicht die Bedingungen
Zu allererst möchte ich Frau Jadin zu dieser wahrscheinlichen Berufung aufs aller herzlichste Beglückwünschen.
Gut finde ich, dass Frau Jadin eine von uns Deutschsprachigen ist.
Gut finde ich, dass ich als liberal denkende Frau, sie schon etliche Male gewählt habe
Gut finde ich, dass mit ihr prinzipiell die freiheitlich denkende Seite an diesem Gericht gestärkt wird.
Besorgt bin ich, weil sie eine Abtreibung bis zur 18! Schwangerschaftswoche prinzipiell nicht ablehnt.
Besorgt bin ich, weil sie, neben vielen anderen Parlamentarier, den Sondervollmachten für die Regierung im Coronaregime zugestimmt hat.
Besorgt bin ich, weil sie zu den skandalösen Polizeieinsätzen im Bois du Cambre und im Parc du Cinquantenaire gegen absolut friedliche Menschen einfach geschwiegen hat.
Ich hoffe sehr, dass Sie, werte Frau Jadin, sich Ihrer Verantwortung in dieser sehr verantwortungsvollen Position bewusst sein werden. Denken Sie bitte daran, was geschehen kann, wenn der Opportunismus zu sehr die Gesellschaft beherrscht.
Aber, wie eingangs bereits geschrieben, möchte ich Sie aufs herzlichste zu dieser verantwortungsvollen Berufung beglückwünschen.
„Besorgt bin ich, weil sie eine Abtreibung bis zur 18! Schwangerschaftswoche prinzipiell nicht ablehnt.“
Das ist nicht unüblich bei Frauen, die keine Kinder haben. Der kinderlosen Merkel war es auch egal, welches Land sie den Deutschen zurückließ.
Welch geistreiches Statement, passt zu Ihrem Pseudo.
„Gut finde ich, dass ich als liberal denkende Frau, sie schon etliche Male gewählt habe“
Andersrum wäre Ihre Wahl aber auch bedenklich! :-)
Ich mag nicht wenn LEute, die keine LEbenserfahrung (außerhalb der Politik) über die Verfassung, über das rechtliche Wesen meines Landes entscheiden. Soviel zu Jadin…
HINWEIS – Kandidatur für das Verfassungsgericht: Kattrin Jadin erhält Unterstützung von Topjurist Marc Uyttendaele. https://ostbelgiendirekt.be/topjurist-fuer-kattrin-jadin-322887