Der Mordprozess wegen tödlicher Schüsse auf zwei junge Polizisten bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle in der Pfalz beginnt am heutigen Dienstag in Kaiserslautern.
Vor dem Landgericht muss sich ein 39 Jahre alter Angeklagter verantworten. Er soll Ende Januar eine 24 Jahre alte Polizistin und ihren 29 Jahre alten Kollegen mit mehreren Gewehrschüssen getötet haben, um Jagdwilderei zu verdecken.
Bis zum 9. September sind 14 Termine vorgesehen, mehrere Sachverständige und eine Vielzahl von Zeugen sind geladen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte in der Tatnacht mit einem 33 Jahre alten Komplizen zur Jagdwilderei bei Kusel in der Westpfalz unterwegs war.
Den Polizisten, die in einem Zivilfahrzeug Streife fuhren, kam der geparkte Kastenwagen am Rand einer Kreisstraße verdächtig vor, und sie stiegen zur Kontrolle aus. Überraschend, so die Anklagebehörde, habe der 39-Jährige einen Schuss aus der Flinte „aus kurzer Entfernung auf den Kopf“ der Polizeianwärterin abgegeben. Die Frau stürzte schwer verletzt auf die Straße. Danach soll der Angeklagte zunächst mit der Flinte, dann mit einem Jagdgewehr auf den Polizeikommissar geschossen und ihn tödlich am Kopf getroffen haben.
Als der 39-jährige Deutsche gemerkt habe, dass die Polizistin noch lebte, habe er mit der Flinte einen weiteren Schuss auf den Kopf der Frau abgegeben, hieß es. Die beiden Verdächtigen flohen der Justiz zufolge und wurden wenige Stunden später im nahen Saarland festgenommen.
Dem 39-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem zwei Morde vor, „aus Habgier und um eine Straftat zu verdecken“. Dem 33-Jährigen wirft sie unter anderem versuchte Strafvereitelung vor – er habe beim Spurenverwischen geholfen. Zudem werden beide der gemeinschaftlichen nächtlichen Jagdwilderei beschuldigt. Psychiatrische Gutachten ergaben keine Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit. (dpa)
Beide aufgrund der Schwere der Tat Lebenslang bei Wasser und Brot.
Diese gehören lebenslang in die geschlossene da können sie kein Unfug machen
Was ist ein Jagdwilderer?
Jemand der jagen geht, aber keinen Jagdschein hat.
Dem Angeklagten wurde dieser im Vorfeld bereits entzogen wegen zahlreicher Fehlverhalten.