Gesellschaft

Minister Mollers führt eine „Not-Kinderbetreuung“ in Eupen, Bütgenbach und St. Vith von 6 bis 23 Uhr ein

Illustrationsbild: Shutterstock

DG-Minister Harald Mollers (ProDG) hat in Bezug auf die  Coronakrise und die Beschlüsse des Nationalen Sicherheitsrates von letzter und dieser Woche eine Reihe von Maßnahmen beschlossen. Eine dieser Maßnahmen ist die Einführung einer Not-Kinderbetreuung von 6 bis 23 Uhr.

Seit der Aussetzung des Unterrichts werden alle Eltern gebeten, eine häusliche Betreuung zu organisieren. Dabei stehen insbesondere die systemrelevanten Berufsgruppen, wie z.B. das Pflegepersonal, vor der Frage: Wohin bringe ich mein Kind bei Schichtarbeit?

Ab Montag, dem 23. März 2020, organisiert das Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung (RZKB) auf Vorschlag von Minister Mollers eine sogenannte Not-Kinderbetreuung.

Foto: Shutterstock

Diese Not-Kinderbetreuung steht vorrangig den Kindern jener Eltern zur Verfügung, die folgenden Berufskategorien angehören: Ärzte, Krankenpfleger, Pflegehelfer, Familienhelfer, Mitarbeiter der Polizei- und Sicherheitsbehörden und Mitarbeiter der Feuerwehr.

Eltern von Kindern, die ihrer Arbeit an ihrem Arbeitsplatz nachgehen müssen und keine andere Betreuungsmöglichkeit finden, können diese Notfallbetreuung auch in Anspruch nehmen. Dazu müssen beide Elternteile von ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausfüllen lassen, die besagt, dass ihre Anwesenheit am Arbeitsort erforderlich ist.

Bescheinigung und Anmeldeformular können von der Webseite des RZKB www.rzkb.be heruntergeladen werden. Kinder mit grippeähnlichen Symptomen werden nicht zur Kinderbetreuung zugelassen.

Not-Kinderbetreuung an fünf Standorten in der DG

Die Not-Kinderbetreuung wird durchgehend von 06.00 Uhr morgens bis 23.00 Uhr abends an folgenden Standorten durch das RZKB gewährleistet:

Im Norden:
– Eupen, Kinderkrippe (Hillstraße 9): Kinder 0-3 Jahre
– Eupen, Villa Peters (Monschauerstraße 10): Kinder 3-12 Jahre

Im Süden:
– Sankt-Vith, Kinderkrippe (Bödemchen 29): Kinder 0-3 Jahre
– Sankt-Vith, Grundschule Kgl. Athenäum (Untere Büchelstraße 2): Kinder 3-12 Jahre
– Bütgenbach, Gemeinsame Grundschule (Wirtzfelder Weg 6): Kinder 3-12 Jahre

WICHTIG: Alle anderen Standorte der außerschulischen Betreuung werden ab Montag, dem 23. März 2020, geschlossen.

Unterrichtsminister Harald Mollers. Foto: Gerd Comouth

Abgesehen von der Not-Kinderbetreuung und der Schließung der Standorte der außerschulischen Betreuung, die nicht von der Not-Kinderbetreuung betroffen sind, funktionieren die Kinderbetreuungsstrukturen wie bisher: Die Betreuung bei den Tagesmüttern und in den Tagesmütterhäusern wird weiterhin aufrechterhalten. Auch die Kinderkrippe Hergenrath bleibt vorerst weiterhin während der üblichen Öffnungszeiten geöffnet, d.h. von 7.30 bis 17.30 Uhr.

Die Betreuung in den Schulen (nur während der üblichen Schulzeiten) wird ebenfalls weiterhin gewährleistet.

Die Eltern, die weiterhin ihre Kinder zur Beaufsichtigung in die Schule bringen und anschließend die außerschulische Betreuung für ihre Kinder beanspruchen wollen, müssen selbst für die Beförderung zwischen der Schule und dem Standort der außerschulischen Betreuung sorgen.

Die Anfrage für eine Not-Kinderbetreuung ab Montag, dem 23. März 2020, muss spätestens am Freitag, dem 20. März 2020, beim RZKB eingereicht werden: Tel. 087/554830 oder info@rzkb.be

Grundsätzlich werden die Eltern darum gebeten, den Betreuungsbedarf frühestmöglich beim RZKB anzumelden, spätestens jedoch am Vortag bis 13.00 Uhr. Die genauen Modalitäten befinden sich auf der Webseite des RZKB: www.rzkb.be

Einkommensausfallentschädigung für Tagesmütter

Minister Harald Mollers hat darüber hinaus sowohl den konventionierten als auch den selbstständigen Tagesmüttern für den Zeitraum vom 16. März 2020 bis zur Beendigung des Notfallplans eine Einkommensausfallentschädigung zugesichert. Auch die Tagesmütterhäuser werden darauf zurückgreifen können. Die praktischen Details werden in den kommenden Tagen präzisiert.

Die Tage, an denen die Eltern ihr Kind während der Periode vom 16. März 2020 bis zum Ende des Notfallplans nicht einer Kinderbetreuungsstruktur anvertrauen konnten, werden nicht als sogenannte “Kredittage“ gewertet. Den Eltern entstehen somit keine Kosten, wenn sie in dieser Zeit nicht auf die vertraglich vereinbarten Betreuungstage zurückgreifen. (cre)

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf OD:

15 Antworten auf “Minister Mollers führt eine „Not-Kinderbetreuung“ in Eupen, Bütgenbach und St. Vith von 6 bis 23 Uhr ein”

  1. Pandemie läuft

    Hier werden wieder neue Gruppen zusammen gestellt und somit neue Infektionsketten die zur weiteren Ausbreitung beitragen. Denn nochmal Kinder zeigen oft keine oder nur geringe Zeichen einer Erkrankung, sind aber Virusträger.

    • Polarlicht

      @ Pandemie läuft
      Wo bitte sollen wir unsere Kinder hinbringen??? Mit zum Dienst nehmen? Am besten wie mein Mann und ich, auf die Intensivstation?!
      Die Menschen , auch Sie, möchten bei einer Infektion mit Covid 19 adäquat versorgt werden. Da wäre es doch nett , nicht über alles und jedes zu meckern, sondern mal nachzudenken. Danke

  2. Wieder einmal arbeitet ein Eifeler Minister prioritär für die Eifel.
    Keine Stelle in Kelmis, dafür aber 2 in Sankt Vith.
    Nicht auch in Raeren und Lontzen, wohl aber in Bütgenbach.
    Nochmal Herr Mollers: im Norden leben 2/3 Ihrer “ Untertanen „, aber die sind Ihnen schnuppe.
    Sie arbeiten hauptsächlich für die verwöhnten Eifeler.

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