Der AS Eupen und ihrem früheren Direktor Manfred Theissen wird vor dem Strafgericht der Prozess gemacht. Theissens Rekurs vor dem Kassationshof gegen die Entscheidung zur Anklageerhebung seitens der Ratskammer in Eupen und der Anklagekammer in Lüttich wurde abgewiesen.
Wie das Grenz-Echo meldet, ist mit einer Gerichtsverhandlung im Herbst 2014 zu rechnen. Theissen und die AS werden der Urkundenfälschung und des Gebrauchs von Fälschung verdächtigt.
Theissen soll in seiner Eigenschaft als Generaldirektor im Frühjahr 2011 in der „Affäre SK Lierse“ ein Einschreiben an den Belgischen Fußballverband rückdatiert haben, um die vorgeschriebenen Fristen für einen Einspruch einzuhalten.
Die „Affäre Adesanya“ und ihre Folgen
Rückblick: Der damalige Erstdivisionär AS Eupen wollte gegen Ende der Saison 2010/2011 gegen die Wertung des Meisterschaftsspiels der 1. Division zwischen dem SK Lierse und dem KV Mechelen Einspruch erheben, weil Lierse einen angeblich nicht spielberechtigten Profi namens Jason Adesanya auf der Ersatzbank aufgeboten hatte.
Dies hatte turbulente Folgen, denn mit dem Fall haben sich in der Folgezeit sämtliche Instanzen des Fußballverbandes sowie das Gericht Erster Instanz in Eupen, der Lütticher Appellationshof und ein Schiedsgericht befasst.
Damals waren in den Büroräumen der AS Computer beschlagnahmt worden. Die Ratskammer in Eupen hielt nach den Ermittlungen die Indizien für ausreichend, um Theissen und den Verein, für den dieser bis zum Sommer 2011 als Generaldirektor tätig war, ans Strafgericht zu verweisen. Dieser Beschluss wurde später durch die Anklagekammer in Lüttich bestätigt. (cre)
The Neverending Story!
Folgt nun eine Strafversetzung in die Promotion?
Hoffentlich !
Der ganze Zirkus soll endlich ein Ende haben.
Ein Kaff wie Eupen braucht keine Mannschaft in der 1. Division, lieber ne Mannschaft mit lokalen Spielern, mit denen man sich identifizieren kann…
mfG
Erstaunlich ist, dass die UB den Einspruch der AS untersucht hat und selbst keine Anzeige gegen die AS eingereicht hatte ! Dies hat die Eupener Staatanwältin veranlasst. Die UB hätte sogar aus eigener Initiative die Angelegenheit untersuchen müssen.
Insofern stellt sich die Frage, wecher Schaden denn hier überhaupt entstanden ist und wer geschädigt werden sollte. Ein materieller Schaden wohl kaum. Ach hätten die Gerichtsbarkeiten doch auch die Befugnis, die offensichtliche Benachteiligung der AS in der Saison in der 1.D zu beurteilen. Dann säßen jetzt vielleicht ein paar Schiedsrichter und die UB vor Gericht…
Alles ziemlich einfach . alles auf die Anderen zu schieben, Brügge hat einfach Wouters abgelehnt und im Hexenkessel von Standard pfeift kein REF gegen die “ Rouches “ bedenkt wie die ASE viele Punkte hat liegen lassen.bedenkt auch wie Herr T. auf den Trainer des FC Mechelen hereingefallen ist, Mechelen hätte ja auch bei einem Punktabzug profitiert. Das kann sehr böse Folgen haben, RÜckenerstattung 500.00 Eur, Zwangsabstieg, Punktabzug, fragt man sich wie lange die Kataris noch mitspielen, den ein Vorzeigeverein ist die ASE nicht mehr, denn das wird Wirbel machen in der Presse , im Ausland und mancher Ref. wird sich freuen.
Kann die ASE denn überhaupt noch belangt werden. Die haben doch kürzlich eine Namensänderung vorgenommen und der gesamte Spielerbetrieb der oberen Mannschaften unterstehen doch jetzt einem anderen Verein. Es bleibt doch lediglich die Jugendabteilung, die den Namen ASE trägt. Oder?
Da gibt es wohl das, was man einen Rechtsnachfolger nennt.
Also, liebe Leser und ASE-Fans : ICH VERSTEHE DIE „WELT“ NICHT MEHR :
Vor ein paar Jahren hatte mich eine ältere, erkrankte Person gebeten, einen Einschreibebrief zur Post zu bringen. Vor dem 25. des laufenden Monats. Damit das Schreiben den Empfänger noch vor dem 30. Tag erreichen werde. Es war damals der 21. des Monats. (Ich hatte also 4 Tage Zeit).
Durch einen (dummen) kleinen Unfall am Fuss, am darauffolgenden Tag, MUSSTE ich, lt. meinem Arzt, aber mindestens 5 Tage den Fuss ruhen lassen – bzw. nicht damit auftreten.
Ich habe dann im Postbüro angerufen und 2 (ZWEI !!!) Beamte sagten mir (separat) :
„Sie können das Schreiben ruhig noch am 27-28. Tag hier bei der Post abgeben, der Brief (Einschreiben oder nicht) kommt garantiert vor dem 30. Tag beim Empfänger an. DENN : DAS EINZIGE GÜLTIGE DATUM SEI NICHT DAS, WELCHEM AUF DEM BRIEF STEHT, SONDERN N U R DER POSTSTEMPEL ZÄHLE ALS DATUM !!!!! Ausserdem sei der Poststempel immer FÄLSCHUNGSSICHER und RECHTSKRÄFTIG ! Und wenn der Empfänger einen Briefumschlag verloren oder vernichtet habe, sei er selbst schuld. Und bei einem Einschreiben habe der Absender ja eine Quittung mit Poststempel. Jede Fälschung sei also UNMÖGLICH !
FAZIT : Ich frage mich, wie viele andere auch, WAS da nun „schiefgelaufen“ ist, dass man da jemand „Fälschung“ vorwerfen kann. (die praktisch ja nicht möglich ist).
MfG. (und für jede Antwort dankbar).