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Brüsseler Terror-Prozess wird am 5. Dezember fortgesetzt

16.09.2022, Belgien, Brüssel: Blick in den Gerichtssaal. Rechts im Hintergrund die Glasboxen für die Angeklagten. Foto: Pool Philip Reynaers/BELGA/dpa

AKTUALISIERT – Zur Aufklärung der Terroranschläge von Brüssel im Jahr 2016 gibt es einen neuen Prozess-Zeitplan.

Wie die Nachrichtenagentur Belga am Freitag unter Berufung auf die Vorsitzende Richterin meldete, beginnen die offiziellen Anhörungen am 5. Dezember. Die Geschworenen sollen demnach am 30. November ausgewählt werden. Wegen eines Streits über die Sicherheitsvorkehrungen war der ursprünglich für Mitte Oktober geplante Verhandlungsstart verschoben worden.

12.09.2022, Belgien, Brüssel: Laurence Massart, Vorsitzende des Gerichts, spricht zu Beginn der Vorverhandlung in dem Gerichtssaal, der für den Prozess um die Terroranschläge vom 22. März 2016 im umgebauten früheren Nato-Hauptquartier im Nordosten der Stadt eingerichtet wurde. Foto: Eric Lalmand/BELGA/dpa

Die Verteidigung hatte sich zum Prozessauftakt im September darüber beschwert, dass die Angeklagten in geschlossenen Einzelkabinen aus Glas sitzen sollten. Daraufhin entschied die Vorsitzende Richterin, dass die Kästen gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen.

Es soll stattdessen eine große Glaskabine bereitgestellt werden, in der die Angeklagten gemeinsam sitzen können. Wegen des Umbaus verzögerte sich der offizielle Beginn der Verhandlungen.

Am 22. März 2016 hatten drei Selbstmordattentäter der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) Bomben am Brüsseler Flughafen Zaventem und in einer U-Bahn im EU-Viertel gezündet. Dabei wurden 32 Menschen getötet und Hunderte teils schwer verletzt.

In dem Prozess sind zehn Menschen angeklagt, einer davon gilt als vermisst – es wird vermutet, dass er in Syrien gestorben ist. Acht der Angeklagten wird 32-facher terroristischer Mord, versuchter terroristischer Mord an 695 Menschen sowie die Beteiligung an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Dem neunten legt die Staatsanwaltschaft lediglich den dritten Punkt zur Last. In dem Prozess gibt es mehr als 900 Nebenkläger, das öffentliche Interesse ist riesig. (dpa)

21 Antworten auf “Brüsseler Terror-Prozess wird am 5. Dezember fortgesetzt”

  1. Kevin Giebels

    „Einer der Verteidiger drohte gar damit, nicht an dem Prozess teilzunehmen, wenn an den Boxen festgehalten werde, da dadurch die Unschuldsvermutung verletzt werde.“

    Es gibt Videoaufnahmen der die Terroristen bei ihrem Attentat zeigt. Kann da wirklich noch von Unschuld die Rede sein?

  2. KG: Bei Gericht ist alles möglich. Auch das Unmöglichste. Oftmals haarsträubend, unlogisch und praxisfremd. Hauptsache dem Beschuldigten wird kein Haar gekrümmt.
    Unmöglich und Menschenverachtend.
    Wie bei der Politik: Die heimische Bürger taugt nur zum Zahlen.

  3. Robin Wood

    „Es gab Streit über die Behandlung der Angeklagten. In den Boxen vor Gericht zu erscheinen, sei nicht gerecht, sagte Abdeslam. Verteidiger Stanislas Eskenazi sagte, die Boxen verstießen gegen die Unschuldsvermutung. Eine andere Verteidigerin pflichtete dem bei und beklagte, man könne so nicht mit den Klienten kommunizieren und die Boxen verstießen gegen die Europäische Menschenrechtserklärung.“

    Solche Kabinen verstossen gegen die europäische Menschenrechtserklärung? Da gibt es aber noch andere Dinge, die gegen die Menschenrechtserklärung verstossen und über die keine Medien berichten.
    Terroristen und Mörder sollen also besser behandelt werden als J. Assange, dessen „Verbrechen“ darin besteht, Menschenrechtsverletzungen der USA öffentlich gemacht zu haben.
    Assange darf seine Anwälte teilweise gar nicht sehen und seine Anwälte erhalten nicht einmal alle Prozess-Unterlagen. Ausserdem wird er in Isolationshaft gehalten – ohne Prozess und ohne Verurteilung.
    Nein, nicht meine Vermutung, sondern untersucht und veröffentlicht durch Nils Melzer, UNO-Sonderberichterstatter: „Der Fall Julian Assange, Geschichte einer Verfolgung – Der spektakuläre Report des UNO-Sonderberichterstatters für Folter“
    „Mit dem »Afghan War Diary« veröffentlicht WikiLeaks 2010 das größte Leak der US-Militärgeschichte, mitsamt Beweisen für Kriegsverbrechen und Folter. Kurz danach verdächtigt Schweden WikiLeaks-Gründer Julian Assange der Vergewaltigung, und ein geheimes US-Schwurgericht ermittelt wegen Spionage. Als ihn Ecuador nach jahrelangem Botschaftsasyl der britischen Polizei überstellt, verlangen die USA sofort seine Auslieferung und drohen mit 175 Jahren Haft.Nils Melzer, UNO-Sonderberichterstatter für Folter, will sich zunächst gar nicht auf den Fall einlassen. Erst als er Assange im Gefängnis besucht und die Fakten recherchiert, durchschaut er das Täuschungsmanöver der Staaten und beginnt den Fall als das zu sehen, was er wirklich ist: die Geschichte einer politischen Verfolgung. An Assange soll ein Exempel statuiert werden – zur Abschreckung aller, die die schmutzigen Geheimnisse der Mächtigen ans Licht ziehen wollen.Dieses packende Buch erzählt erstmals die vollständige Geschichte von Nils Melzers Untersuchung.“

    Ich weiss, es geht hier nicht um Assange, aber wohl um die verschiedenartige Behandlung von verschiedenen Personen vor Gericht und um die verschiedenartige Berichterstattung der Medien.

    • 9102Anoroc

      @ – Robin Wood 11:25

      Nein , es geht nicht um Assange,
      Aber trotzdem haben sich völlig recht und ich erlaube mir hinzuzufügen , das es eine verdammte Schweinerei ist , was mit diesem Mann gemacht wird.
      Hätte das ganze in Ländern stattgefunden in denen es keine Gesetze gibt , könnte man es ja irgendwie noch zur Kenntnis nehmen.
      Wer soll denn jetzt noch Gesetze ernst nehmen, nachdem Gesetzgeber sich an ihre eigenen Gesetze nicht halten ?
      Assange gehört auf freiem Fuß, alles andere verstößt gegen das Gesetz.

  4. Prisonier

    Um was geht es denn hier?! Und was denken sich die Opferfamilien dabei? Demnächst verlangen die noch Sterneköche und Partytime? Verstehe die Justizwelt?? Unglaublich! So auch die Eupener Typen die den Bankomat sprengten….und nicht belangt werden? Herr lass Hirn regnen!

  5. 9102Anoroc

    Wenn jetzt Gefangene klagen , das Gefängnis Mauern unmenschlich sind, wird man die Mauern dann abreißen ?

    Ob die Angeklagten es lustiger finden mit Handschellen an ihrem Stuhl gefesselt zu werden wird sich dann noch zeigen.
    Ganz ohne Sicherung würde ich mich jedenfalls nicht im Gerichtssaal in der Nähe solcher Leute befinden wollen .

    • DR ALBERN

      @ Peter Müller, so wird es kommen! Schon sehr bald! Und das Volk schläft weiterhin! Man hat den Eindruck der Hilflosigkeit der sich nicht mehr wehrenden Bürger, so als ständen sie unter Drogen!

    • Ist jetzt schon so!

      @ Peter Müller

      „Es dauer nicht mehr lange bis sie die Macht übernehmen.“

      Fahren Sie mal nach Verviers, da haben die „Goldstücke“ schon lange die Macht übernommen, von Molenbeek und anderen Stadtvierteln ganz zu schweigen.

  6. Ich weiß, alle hier sind große Rechtsexperten, so gut wie im Western die Leute, die VOR einem Gerichtsprozess bereits mit dem Galgenstrick vor dem Sheriff-Büro wedeln und das Urteil der Straße schon gefällt haben.
    Das Gericht hingegen hat gegenüber diesen Rechtsexperten das Problem, dass es weiß, dass ein Angeklagter bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt, weil nämlich der Prozess erst das Mittel ist, den Sachverhalt nach den Regeln des Strafprozessrechts aufzuklären. Da mag es vorher, von der Polizei glücklicherweise ermittelt, jede Menge Beweise geben, die die Täterschaft und Schuld nahelegen, Fotos, Filmaufnahmen, Dokumente, Zeugenaussagen, Telefonüberwachungsprotokolle usw. (aufgrund dieser Beweislage ist es ja schließlich zur Anklage gekommen). Aber schuldig ist in einem zivilisierten Land jemand erst aufgrund eines Richterspruchs nach einem gesetzmäßigen Verfahren. Der Richterspruch kommt nicht von der Polizei, nicht von der Staatsanwaltschaft und nicht von der Straße, sondern von einem Gericht, und vielleicht abschließend nicht einmal bereits von der ersten Instanz. Merke: Ein bestimmtes Ergebnis mag zu erwarten oder zu erhoffen sein, aber es steht erst am Ende des Verfahrens fest.
    Man kann dieses rechtsstaatliche Verfahren natürlich einsparen und kurzen Prozess oder einen Scheinprozess machen (vielleicht auch wie in weit früheren Zeiten mit Daumenschrauben und „Gottesurteil“, also ritualisiertem Ertränken). Es gibt Weltgegenden, in denen das so ist. Aber ob das der wahre Jakob ist, sollten vor allem die überlegen, die in letzter Zeit bei jeder Gelegenheit schreien, wir würden hier in einer Diktatur leben.

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