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LESERBRIEF – „Keine Gerechtigkeit ohne den Anschein von Gerechtigkeit!“

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Dass die Justiz Vertrauen bei der Bevölkerung eingebüßt hat, ist sicherlich nicht alleine ihrer Unterfinanzierung geschuldet.

Wenn die Urteilsverkündung gegen einen jungen Fußballprofi ausgesetzt wird, der mit 1,5 Promille und 150 km/h in einer 50er Zone durch die Wand einer Sporthalle segelte, oder das Verhalten der Kommissionspräsidentin von der Leyen in Sachen milliardenschwerer Impfstoffankäufe scheinbar nicht weiter untersucht wird, oder – aus persönlicher Erfahrung – ein Gericht die Vernichtung von legal erworbenen Beweisen verlangt, bzw. nicht zulässt (siehe Schmitz./.Porsche), hat die Justiz die vom britischen Richter Lord Hewart 1924 geforderte Grundvoraussetzung nicht erfüllt, die da lautet: „…es ist nicht nur von einiger, sondern von grundlegender Bedeutung, dass der Gerechtigkeit nicht nur Genüge getan wird, sondern dass dies auch offenkundig und unzweifelhaft erkennbar ist.“

Der Richter Felix Frankfurter hat das 1957 so formuliert: „Justice must satisfy the appearance of justice“, sprich: Es gibt keine Gerechtigkeit ohne den Anschein von Gerechtigkeit!

21.03.2024 Gerhard Schmitz, St. Vith

7 Antworten auf “LESERBRIEF – „Keine Gerechtigkeit ohne den Anschein von Gerechtigkeit!“”

  1. @ – Gerhard Schmitz
    Betont werden muss hier aber auch , dass es Leute gibt, die allgemein äußerst zufrieden mit unserer Justiz sind .
    Ich denke dabei an Frau Eva K.-)
    Es wäre jedenfalls nicht logisch , wenn sie etwas gegen Leute hätte , die mit ihr unter einer Decke stecken.

    • Gerhard Schmitz

      @Binsenweisheit
      Was ist an der „blinden Justitia“ mit Schwert, Augenbinde und Waage denn romantisch?

      „Die Waage hilft Justitia, das richtige Strafmaß zu finden und abzuwägen. Das Schwert steht für die Härte der Strafe, die der angeklagten Person droht. Die Augenbinde symbolisiert, dass Justitia ohne Ansehen der Person gerecht urteilt.“ (https://diemeinungsstreiterin.blog/)

      Dieser Anspruch ist schlicht und ergreifend das Grundgesetz einer jeden Justiz in einem Rechtsstaat, nicht mehr und nicht weniger. Wenn Sie das als „Romantik“ verächtlich machen, spielen Sie der Korruption in die Hände, da Sie letztendlich die Justizakteure (Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, etc.), die es sicherlich auch gibt und die sich diesem Anspruch verpflichtet fühlen, als „Romantiker“ belächeln, und somit schwächen.

  2. Marcel Scholzen Eimerscheid

    Wenn das so einfach wäre mit der Gerechtigkeit, bräuchten wir keine Gerichte. Die werden nun mal gebraucht, weil es verschiedene Ansichten bezüglich Gerechtigkeit gibt.

  3. Eifelpendler

    Gab es da nicht auch den Fall „Reuzeghem“ , in dem alle Teilnehmer an der tödlichen Aufnahmeprüfung freigesprochen wurden oder kürzlich den Fall der Magistrate in Gent, wo ein Kandidat vorab mit Prüfungsaufgaben versorgt wurde und der selbst aus einem Elternhaus aus zwei Magistratsmitgliedern kam? Was darf man denn da in der Zukunft erwarten, wenn solche honorigen Personen auf diese Art und Weise zu ihren Titeln kommen?

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