Europa steht vor einer neuen Debatte über den Zugang von Kindern zu sozialen Medien. Die EU-Kommission arbeitet an einem einheitlichen Ansatz für Altersgrenzen, weil die bisherigen Vorgaben der Plattformen in der Praxis kaum funktionieren.
TikTok, Instagram, Snapchat und andere Dienste schreiben meist ein Mindestalter von 13 Jahren vor, doch nach belgischen Erhebungen hatten 84 Prozent der Eltern 2025 zufolge ihre Kinder bereits vor dem 13. Geburtstag mit einem eigenen Social-Media-Konto erlebt; das Durchschnittsalter lag bei 10 Jahren und drei Monaten.
Im Zentrum steht deshalb weniger die Frage, ob Kinder geschützt werden sollen, sondern wie eine Altersgrenze tatsächlich durchgesetzt werden kann. Im Gespräch ist ein abgestuftes Modell: Nach den derzeit bekannten Plänen sollen Kinder unter 15 Jahren soziale Netzwerke und bestimmte andere Online-Dienste nicht mit einem eigenen Account nutzen können. Für 13- und 14-Jährige sind offenbar Ausnahmen unter elterlicher Kontrolle vorgesehen.

Auf einem Smartphone wird das Logo der Kurzvideo-Plattform Tiktok angezeigt. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Damit würde die EU eine Lücke schließen. Die Mitgliedstaaten können zwar eigene Regeln für Kinder aufstellen, einheitliche Vorgaben für die großen Plattformen lassen sich jedoch auf europäischer Ebene wesentlich wirksamer durchsetzen.
Bereits heute verpflichtet der Digital Services Act Plattformen zu besonderen Schutzmaßnahmen für Minderjährige, legt aber kein einheitliches europäisches Mindestalter für Social Media fest.
Belgien liefert dabei ein besonders interessantes Beispiel. In Flandern hat die Regierung bereits grundsätzlich eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für bestimmte soziale Plattformen beschlossen. Die Kontrolle soll dabei stärker bei den Plattformen liegen.
Gleichzeitig gibt es auf föderaler Ebene Überlegungen zur Altersverifikation, während die Französische Gemeinschaft (oder Föderation Wallonie-Brüssel) und andere politische Ebenen auf eine einheitliche Lösung drängen. Im flämischen Parlament wird deshalb bereits über die praktische Durchsetzbarkeit und eine mögliche Zersplitterung der Regeln diskutiert.
Gerade darin liegt das Kernproblem eines europäischen Verbots: Eine Altersgrenze allein verhindert die Nutzung nicht. Kinder können falsche Altersangaben machen, Eltern können Accounts freigeben und Plattformen müssen zuverlässig feststellen können, wie alt ein Nutzer tatsächlich ist. Die EU arbeitet deshalb an einer datenschutzfreundlichen Altersverifikation, bei der möglichst nicht die vollständige Identität des Nutzers offengelegt werden muss.
Hinzu kommt die Frage, was überhaupt unter „Social Media“ fallen soll. Ein pauscha mmles Verbot für alle digitalen Angebote wäre kaum praktikabel: YouTube kann Unterhaltung und problematische Inhalte gleichermaßen bieten, Messenger dienen der Kommunikation mit der Familie, Online-Spiele sind nicht automatisch soziale Netzwerke und KI-Anwendungen haben wiederum andere Risiken.
Der aktuelle europäische Ansatz geht deshalb zunehmend in Richtung unterschiedlicher Altersstufen und risikobasierter Regeln. Das EU-Expertengremium zur Kindersicherheit hatte im Juli einen altersgerechten und schrittweisen Zugang zu sozialen Medien und anderen digitalen Diensten empfohlen.,k,,, Klo
Welche Verantwortung:Die europäische Diskussion trifft damit auf sehr unterschiedliche nationale Vorstellungen. Frankreich arbeitet an einer Grenze von 15 Jahren, während Flandern in Belgien auf 13 Jahre für bestimmte besonders problematische Plattformen setzt. Im Europäischen Parlament gibt es wiederum Forderungen nach einem digitalen Mindestalter von 16 Jahren, verbunden mit der Möglichkeit eines Zugangs für 13- bis 16-Jährige mit Zustimmung der Eltern.
Am Ende geht es deshalb nicht nur um ein Social-Media-Verbot für Kinder. Es geht um die grundsätzliche Frage, wie viel Verantwortung bei Eltern, wie viel bei Kindern und wie viel bei den Plattformen liegen soll – und ob Europa diese Regeln einheitlich durchsetzen kann.
Belgien zeigt bereits, wie schwierig die Abstimmung zwischen verschiedenen politischen Ebenen und die technische Alterskontrolle sein können. Genau daran dürfte sich entscheiden, ob aus einer europäischen Altersgrenze tatsächlich ein wirksamer Kinderschutz wird. (dpa/cre)
