Zu dem bisherigen Geschriebenen fehlt noch ein Klärungsversuch in Bezug auf den grundsätzlichen Aspekt von Beteiligungen von staatlichen, föderalen oder regionalen Institutionen an Projekten der freien Marktwirtschaft, mit der Absicht, über diese Beteiligungen Gewinne zu erwirtschaften, um diese dann über eine „geordnete Rückführung“ wieder den verantwortlichen der Ministerien für Wirtschaft zu Verfügung zu stellen, um beispielsweise fehlende Mittel in der Rentenkasse wieder auszugleichen oder – wenn es ganz schlimm kommt – wenigstens ein Existenzminimum auszuzahlen.
Bei leeren Kassen und immer weiter steigenden Zahlen von verlorenen Arbeitsplätzen – alleine in Wallonien werden über kurz oder lang zig Tausende Arbeitsplätze verschwinden – wo zudem zum ersten Mal seit Jahrzehnten das Regieren auf „Pump“ stark eingeschränkt wird, gilt für viele Politiker auch in unseren Breitengraden: Was die freie Wirtschaft nicht mehr schafft, können wir auch nicht schlechter machen, also investieren wir mal so eben ein bisschen aus noch vorhandenen Steuermitteln – in irgendwelche vielversprechende Projekte. Hier sind wir schon wieder bei unseren geliebten Lobbyisten.
Die Geschichte hat uns gelehrt, dass Regierungsstellen (Staat – Region – Provinz) alles andere als wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmer waren. Nun, das neue Konzept beruht auf Beteiligungen, und man überlässt zu einem gewissen Maße die wirtschaftliche Verantwortung einer außerparlamentarischen „parteiunabhängigen“ Geschäftsführung.
Gegen diese Vorgehensweise wird es sicherlich nichts zu opponieren geben. Die Regierungsorgane werden ihre Juristen darauf angesetzt haben, und wir können davon ausgehen, dass vom juristischen Standpunkt her die gewählte Vorgehensweise nicht angreifbar sein wird. Hier wurde nationales und Eu-Recht sicherlich im Einklang gebracht worden sein.
Einige grundlegende Aspekte sollten aber hinterfragt werden:
1) Nach welchen Gesichtspunkten soll endschieden werden, an welchen Geschäftsfeldern Beteiligungen erworben werden?
2) Wer entscheidet, wie hoch der finanzielle Einsatz der einzelnen Projekte sein soll? Muss zum Beispiel im Falle der DG diese immer Haupteigner sein?
3) Nach welchen Kriterien werden im Falle einer AG die Verwaltungsrat Mitglieder benannt? Wie wird hier gewährleistet das parteiübergreifender Konsens herrscht?
4) Und ein weiterer wichtiger Aspekt: Der Bürger wurde bisher nach x Jahren zur Wahl eine bestimmten Institution be/gerufen mit dem Ziel, ein/e für ihn akzeptable/r Vertreter/ung zu finden in Sachen des allgemeinen Wohls usw. gemäß den Satzungen unseres Staates. Wenn die Regierungsvertreter der Zukunft neben diesen Aufgaben auch immer mehr im privatwirtschaftlichen Bereich auftreten, dann entstehen hier eine ganze Menge an Interessenskonflikten, die durch unser derzeitiges Prinzip von Mehrheiten dann alle x Jahre – nach Neuwahlen – wieder in Frage gestellt werden können.
Somit versteht es sich von selbst, dass praktisch solche in Zukunft großangelegte „Ausflüge“ in die Privatwirtschaft von allen Parteien gemeinsam getragen werden müssten. Das derzeitige Manövrieren, bedingt durch mögliche wechselnde Mehrheiten, muss für diesen Bereich ausgeschlossen werden, wenn langfristige Konzepte dabei herauskommen sollen. Genau hier irrt unsere Regierung, wenn sie nicht versucht, die derzeitige Opposition mit einzubinden. Genau das muss für die Zukunft ausgeschlossen werden. Solche Projekte dulden keine Opposition!
Eine Erfolgsgewähr gibt es hier sowieso nicht. Ein Trugschluss für alle, die glauben, dass unserem Wirtschaftssystem ewiges Wachstum bescheinigt werden kann.
Man schaue nach Griechenland, Spanien, Italien, irgendwann in naher Zukunft Frankreich. Von uns redet dann keiner mehr – wir sind zu klein.
Übrigens: In China warten noch eine ganze Reihe von Firmen auf bereitwillige mutige Mit-Investoren.
Ein pessimistisch denkender Optimist.
6.3.2013 J.W. Klos, Eupen