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Zweiter Prozess gegen Björn Höcke (AfD) wegen Nazi-Parole

24.06.2024, Sachsen-Anhalt, Halle (Saale): Björn Höcke (2.v.l.), Vorsitzender der Thüringer AfD, nimmt im Landgericht Halle/Saale nach einer Verhandlungspause zwischen seinen Verteidigern Florian Gempe (l) und Ralf Hornemann (r) Platz. Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke steht erneut in Halle vor Gericht. Wieder geht es um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP.

In der ostdeutschen Stadt Halle hat am Montag der zweite Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden und Fraktionschef Björn Höcke begonnen.

Höcke soll im Dezember 2023 im Thüringischen Gera die verbotene Parole der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“ angestimmt haben, indem er die ersten beiden Wörter aussprach und das Publikum der AfD-Veranstaltung animierte, den Spruch zu vervollständigen.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last.

24.06.2024, Sachsen-Anhalt, Halle (Saale): Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD, sitzt nach einer Verhandlungspause im Landgericht Halle/Saale. Foto: Hendrik Schmidt/dpa

In einem ersten Verfahren, das sich um die gleiche Parole drehte, hatte das Landgericht Halle Höcke im Mai zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Politiker Revision einlegte.

Höcke hatte argumentiert, selbst als ehemaliger Geschichtslehrer habe er die Parole nicht gekannt, als er sie im Mai 2021 bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt aussprach. Das Gericht sah das anders und befand, der Politiker wisse, was er sage, und teste zugleich die Grenzen aus. Die nun angeklagte Verwendung des Spruchs fiel in eine Zeit, in der das Strafverfahren wegen des ersten Falls bereits lief.

Noch bevor die Staatsanwälte die Anklage verlesen können, stellen die beiden Verteidiger des 52-Jährigen am Montag mehrere Anträge. Darin bezweifeln sie, dass das Landgericht überhaupt zuständig ist, und beklagen eine mediales „Trommelfeuer“ gegen ihren Mandanten. Ein faires Verfahren sei nicht möglich, der Prozess müsse eingestellt werden. Das Gericht lehnt die Forderung nach mehreren Unterbrechungen ab.

– Höcke beteuert Unschuld: Im neuen Verfahren bestreitet er, dass er mit der Handgeste die Menschen zum Mitmachen auffordern wollte. Er sei vielmehr überrascht gewesen, dass der Spruch aus dem Publikum heraus vollendet wurde. „Ich bin auch in diesem Sachverhalt völlig unschuldig. Ich weiß, dass ich verurteilt werde. Aber das fühlt sich für mich nicht gerecht an“, sagt der 52-Jährige. Er sehe allerdings auch die Strafbarkeit des Spruches nicht. Das seien „Allerweltsworte“, die auch die SA verwendet habe.

22.02.2020, Hessen, Hanau: Ein Schild mit dem Bild von Björn Höcke (AfD) mit ausgestrecktem Arm wird bei einer Kundgebung gegen rechts hochgehalten. Foto: Andreas Arnold/dpa

Das Gericht macht sich vom Geschehen in Gera selbst ein Bild und schaut ein Video der Veranstaltung an. Es kursierte im Internet, und die Polizei sicherte es. Darin ist zu sehen, wie sich Höcke am Ende seiner Rede auf seine Aussage in Merseburg bezieht und den Dreiklang wiederholt: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für …“ Er bricht ab und wirft die Hand in die Höhe, während das Publikum seine Worte im Chor vervollständigt und klatscht. Höcke lacht.

Rund 350 Teilnehmer waren laut Anklage bei der Veranstaltung in einer Waldgaststätte dabei. Die Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last.

– Im Verhandlungssaal bleiben Plätze frei: Beim ersten Prozess waren die Zuschauerplätze im Gericht voll belegt, weitere in einem zusätzlichen Zuhörraum für Journalisten. Der zweite Prozess stößt auf ein weniger großes Interesse. Diesmal bleiben etliche Plätze leer. Die Anwesenden werden Zeuge, wie zu Beginn plötzlich alle Fotografen und Kameraleute aus dem Saal geschickt werden. Höcke wolle nicht fotografiert werden, heißt es zur Begründung. Erst später dürfen die Fotografen doch ihre Kameras zücken und Bilder machen.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter kündigte an, dass dann ein Historiker als sachverständiger Zeuge zu der umstrittenen Parole gehört werden soll. Es ist zugleich der letzte geplante Verhandlungstermin. Somit könnte dann das Urteil fallen.

Für Höcke ist der zweite Prozess in Halle noch nicht der letzte übrigens. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen den Politiker wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer geht. Verhandlungstermine stehen noch nicht fest. (dpa)

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