Notizen

Grundschullehrer dürfen Religion und Moral in der Sekundarschule unterrichten

Im Rahmen der letzten PDG-Plenarsitzung setzte sich die CSP nach eigenen Angaben mit einem Abänderungsvorschlag erfolgreich dafür ein, dass Grundschullehrer künftig Religion und Moral in der ersten Stufe des Sekundarunterrichts (7. und 8. Schuljahr) unterrichten dürfen.

Durch eine Zusatzausbildung haben in den vergangenen Jahren 12 Absolventen der Autonomen Hochschule einen Befähigungsnachweis erworben, mit dem sie in der ersten Stufe der Sekundarschulen unterrichten können. Zur Durchsetzung dieser Maßnahme musste allerdings das Schuldekret angepasst werden, was der CSP im Zuge des „Maßnahmendekrets 2013“ durch einen Abänderungsvorschlag gelungen sei, heißt es in einer Mitteilung der Christlich-Sozialen.

Konkret ging es darum, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Primarschullehrerinnen zum Religions- und Moralunterricht in den 7. und 8. Schuljahren zugelassen werden, sofern sie eine entsprechende Zusatzausbildung mit Erfolg belegt haben.

Den Kindergärtnerinnen hätte laut CSP-Vorschlag ebenfalls einen Platz in diesem Dekret eingeräumt werden müssen, da ihre pädagogischen Kenntnisse, die sie im Rahmen ihrer Ausbildung gewonnen haben, grundsätzlich denen der Primarschullehrer gleichzusetzen sind. „Auf Drängen der Mehrheit fand dieser Gedanke jedoch keinen Durchbruch“, so die CSP.

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