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Nordrhein-Westfalen: Gericht kippt Sexverbot in Bordellen und schlägt Verpflichtung zum Nasen-Mund-Schutz vor

Foto: Andreas Arnold/dpa

Wenn Fitnessstudios in der Corona-Krise unter Auflagen wieder öffnen dürfen, muss das auch für Bordelle gelten. So sieht es ein nordrhein-westfälisches Gericht. Und die Richter machen Vorschläge – zum Beispiel eine Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz beim Sex.

Bordellbetreiber und Prostituierte können ihre Dienstleistungen in der Corona-Krise vorläufig wieder anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden.

Die vom Land erlassene Coronaschutzverordnung ist damit im Bezug auf das Verbot von sexuellen Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstätten und Bordellen außer Vollzug gesetzt.

Die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen sei derzeit nicht mehr verhältnismäßig, heißt es in der Begründung des OVG. Geklagt hatte der Betreiber eines Erotik-Massagestudios aus Köln.

27.08.2020, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf: Eine Prostituierte trägt bei einer Demonstration vor dem Landtag ein Schild mit der Aufschrift „Die Dominas wollen endlich arbeiten“. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Das Land habe mittlerweile weitgehende Lockerungen in nahezu allen gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereichen zugelassen. Aus diesem Grund sei nicht ersichtlich, warum dies nicht auch für sexuelle Dienstleistungen gelten solle. Ähnlich wie beim Sex werde auch beim Sport oder im Fitnessstudio heftig geatmet und vermehrt virushaltiges Aerosol verteilt. Auch sei nicht ersichtlich, warum die Gefahr bei sexuellen Dienstleistungen höher als bei privaten Feiern mit bis zu 150 Personen sein soll.

Infektionsgefahren bei sexuellen Dienstleistungen können nach Ansicht des OVG durch begleitende Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gemindert werden. Auch seien weitere Maßnahmen denkbar, so das OVG in dem Beschluss. So sei in einem neuen Erlass des Landes eine Pflicht zur Begrenzung der Zahl der Kunden denkbar, Abstandsgebote und Desinfektionsintervalle für die Dienstleister, ebenso Vorgaben für regelmäßige Belüftung der Räume. Nach Ansicht des 13. OVG-Senats kommt auch eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Prostituierte und die Kunden in Betracht.

Landesregierung: „Ein ganz, ganz schwieriges Feld“

Die Landesregierung sieht Probleme bei der Umsetzung des OVG-Urteils. Man müsse nun sehen, wie der Beschluss umzusetzen sei, sagte der stellvertretende nordrhein-westfälische Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) am Dienstag in Düsseldorf. „Die Kontaktnachverfolgung ist in einem Bereich, wo es ein Stück weit um Diskretion geht, schwierig.“ Ein „ernsthaftes Problem“ sei auch ein zunehmend illegaler Bereich, „wo es um brutalste Ausbeutungsverhältnisse gerade von Frauen geht“, sagte Stamp, der auch Familienminister ist.

Eine Prostituierte liegt mit Mundschutz auf dem Bett in einem Bordell. Foto: Felix Hörhager/dpa

Stamp sagte, es handele sich um ein „ganz, ganz schwieriges Feld“, in dem die Regierung zu einer Abwägung habe kommen müssen. Es wäre in Nordrhein-Westfalen schwer zu vermitteln gewesen, eine Maskenpflicht für Schüler im Unterricht zu verfügen, aber gleichzeitig die Bordelle zu öffnen. Auch bei den laut Verordnung erlaubten Familienfeiern sei der körperliche Kontakt ein anderer als bei sexuellen Dienstleistungen.

In dem aktuellen Beschluss kritisiert das OVG, dass die Landesregierung den Begriff der sexuellen Dienstleistungen sowie die Orte und Umstände nicht genug differenziert habe. Verboten seien demnach pauschal Geschlechtsverkehr, aber auch körperliche Berührung als auch Domina-Dienstleistungen, erotische Massagen, Escort-Dienstleistungen oder behindertengerechte Sexualbegleitung oder -Assistenz. Nach Ansicht des OVG seien mildere Beschränkungen als ein pauschales Verbot durch eine neue Schutzverordnung möglich, um das Infektionsgeschehen durch das Coronavirus einzudämmen.

Im Juni hatte das OVG das Nein des Landes zu sexuellen Dienstleistungen in der Coronaschutzverordnung noch abgesegnet. Mit Blick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens und das Gesamtkonzept des Landes sei das vollständige Verbot aber heute nicht mehr gerechtfertigt. (dpa)

23 Antworten auf “Nordrhein-Westfalen: Gericht kippt Sexverbot in Bordellen und schlägt Verpflichtung zum Nasen-Mund-Schutz vor”

  1. Die Richter gehen es bestimmt sofort prüfen, wie gut was eingehalten wird und die Richterrinnen kommen zum Escortservice mit Mundschutz…. ;D
    Die billigste Dienstleistung fällt dann aber weg, ich komme aus dem lachen nicht mehr raus.
    Ich könnte wetten, es wird sich eine neue Preisstaffelung ergeben, mit Maske oder ohne Maske, whahahaha…nicht vorzustellen, was auf dem illegalen Weg geboten wird…..aber man ist nicht gefeit vor noch mehr Irrsinn…..herrlich…..

  2. Horst Emonts-pool

    Es wird immer lustiger. Sollte man denn jetzt Sex haben ohne Körper Kontakt, oder was meinen die jetzt? Vor 3 Wochen bekam man noch den Einkaufswagen desinfiziert. Man durfte nichts anfassen. Nur alleine ins Geschäft. Und jetzt vielleicht mit Raumanzug ins Bordell?😂😂😂

  3. „Nach Ansicht des 13. OVG-Senats kommt auch eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Prostituierte und die Kunden in Betracht.“
    ///
    Wer jetzt noch nicht verstanden hat dass die Corona-Maskerade eine Lachnummer ist, dem ist nicht mehr zu helfen…..

  4. @ Fax
    Laut internationalen Studien gehören Menschen, die zu den Corona Verschwörungstheoretikern zählen, Sozio bzw Psychopathen, also Leute mit wenig bis keinem Empathie Bewusstsein , gepaart mit einem hohen Maß an Egoismus. Zu welcher Gruppe gehören Sie eigentlich?

  5. @ Schland
    Die Einschätzung der Studie trifft den Nagel auf den Kopf, wenn man sich Ihre Postings durch liest.
    An @ Dax , sorry für die Falschschreibung Ihres Pseudonym s. Das war keine Absicht

    • @JUGEND
      ES wird auf dem Silbertablet serviert und sie checken noch immer nichts,wie dumm sind Sie ?
      Aber was will man von der heutigen JUGEND erwarten.
      Abstand an der Arbeit und mit Familienmitglieder oder Freunden,aber zum Bordell darf man.
      Alles klar da oben bei Ihnen??

      • Vielleicht ?

        Vielleicht sollte man den Bericht etwas genauer lesen: es geht sich das GENERELLE Verbot. Es wird als übertrieben angesehen, da es durchaus „Dienstleistungen“ geben soll, bei welchen die „Schutzmassnahmen“ eingehalten werden können.
        Scheinbar haben die Herren hier genügend Insiderwissen, um dies zu widerlegen.
        „In dubio pro Connaisseurs“ … ich bleib‘ bei Mutti.

  6. Ich gebe dem OVG schon Recht. Man kann auch im Bordell Mundschutz tragen. Der schütz nicht gegen ein Grippevirus und gegen Geschlechtskrankheiten auch nicht, aber in anderen Gewerben wird’s auch so gehandhabt. Wenn das in allen anderen Gewerben also als Schutz reicht, dann auch im Bordell. Und übrigens: ein Kondom schütz auch nicht gegen Grippeviren, denn Grippe ist keine Geschlechtskrankheit.

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