Lüften, Händewaschen und immer schön einzeln: Nordrhein-Westfalen hat nun auch für Bordelle und Prostituierte Corona-Regeln aufgestellt. Sie finden sich in der überarbeiteten Anlage zur Coronaschutzverordnung – und sind recht detailliert.
Das Land schreibt darin unter anderem vor, dass nur „Einzelkontakte“ angeboten werden dürfen: „Andere Personen dürfen sich während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung nicht im Raum befinden.“ Auch sei das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Kontakt zwischen Kunden und Prostituierten „ab der Kontaktaufnahme zwingend und konsequent geboten“.
Umfangreich sind auch die Regelungen, die für die Zeit direkt nach dem Kundenkontakt gelten. Etwa müssen die Räume, in denen sexuelle Dienstleistung erbracht wurden, für 15 Minuten gelüftet werden.
Zudem wird beiden Seiten auferlegt, sich vorher und nachher die Hände zu waschen, beziehungsweise zu desinfizieren. Von Prostituierten oder Bordellbetreibern gestellte Bettwäsche muss nach jedem Kunden gewechselt werden. Ähnliches gilt für die Outfits: „Bei der Dienstleistung getragene Kleidung soll nach jedem Kontakt gewechselt und/oder gereinigt werden.“
Hintergrund für die nun aufgestellten Hygieneregeln ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (siehe Artikel anbei). Wie berichtet, hatte das OVG entschieden, dass Bordellbetreiber und Prostituierte ihre Dienstleistungen in der Corona-Krise in NRW vorläufig wieder anbieten dürfen. Die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen sei derzeit nicht mehr verhältnismäßig. (dpa)
Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf OD:
Nordrhein-Westfalen: Gericht kippt Sexverbot in Bordellen und schlägt Verpflichtung zum Nasen-Mund-Schutz vor. #NRW #Coronavirus https://t.co/cC5ZucJtWJ pic.twitter.com/gR53H9tsFY
— Ostbelgien Direkt (@OstbelDirekt) September 9, 2020
Krass,jetzt fliegt das Corona Virus schon nach 15min aus dem Fenster. Lustig ,lustig tralalalala. Vielleicht hilft ein Mückennetz dann kommt es nicht so schnell zurück.😂😂
N’importe quoi. Deutschland, Deutschland…
Jedes mal denke ich, das ist nicht mehr zu toppen und da kommt um die Ecke ein neuer Irrsinn daher!
Jetzt mal wirklich, meinen die das so wie es da steht? Echt? Die welche sowas entscheiden, leben die unter uns? Oder bestimmen die es aus der Geschlossenen?
https://static.ripostelaique.com/wp-content/uploads/2020/08/Quatrepattes.png
Wenn das einer als Satire vor 4 Monaten gebracht hätte, was wäre da gelacht worden. Jetzt bleibt einem das Lachen im Halse stecken, wir werden von Irren regiert.
Wird das auch kontrolliert?
Vielleicht durch V-Leute?
Ja bestimmt mit Video Überwachung.
Natürlich darf nur der Lüftungsprozess überwacht werden.
Evtl. mit Stech-Uhr.
Lüften ist gut, aber es müssen nicht 15 Minuten sein. Die Luft eines Kühlschranks ist schon durch die Öffnung und Schließung der Tür ausgetauscht.
Je länger der Sex, desto länger die Lüftung – Faustformel.
15 Minuten wird in der Verordnung als Mindestwert festgesetzt.
Rob-Otter. 15 Minuten, !!! die Männer sind rar gesät. ;-)
@ Walter Keutgen, wird denn da Fliessbandarbeit geleistet?….
Ekel Alfred, vermutlich nicht. Aber 15 Minuten sind allerhand. Versuchen Sie mal, so lange nicht zu posten. Aber ich erinnere mich, dass früher in der Antoniusstraße in Aachen die Kunde Schlange standen.
Sie wissen das so genau weil sie selbst auch in der Schlange standen? Ok, verstehe.
hallo, wie wäre es mit Sex im Freien, da bräuchte man nicht zu lüften und es gingen deutlich mehr Feier durch am Tag ; )