Es passiert immer wieder: Ein Fußgänger oder eine Fußgängerin wird beim Überqueren einer Straße von einem Auto erfasst. So geschehen am Mittwoch in Eupen, wie die Polizeizone Weser-Göhl am Donnerstag berichtet.
Am 25/09 gegen 19.48 Uhr verlässt ein Mann mit seinem Pkw in Eupen den Kreisverkehr zwischen Herbesthaler Straße und Hochstraße in Richtung Kettenis. Dabei übersieht er eine Fußgängerin, die die Fahrbahn auf dem dort gelegenen Zebrastreifen überquert. Es kommt zum Zusammenstoß. Die Frau wird leichtverletzt ins Krankenhaus nach Eupen gebracht.
An Zebrastreifen sollen nicht nur Auto- oder Radfahrer Vorsicht walten lassen, sondern auch die Fußgänger selbst, bevor sie die Straße überqueren: Der Fußgänger hat zwar am Zebrastreifen Vorrang – das bedeutet aber nicht, dass er sich blind darauf verlassen kann, dass Fahrradfahrer oder Autofahrer am Zebrastreifen anhalten. Auch als Fußgänger sollte man Vorsicht walten lassen: Warten Sie daher, bis Radfahrer und Autofahrer angehalten haben, um dann den Zebrastreifen zu überqueren! (cre)
In der Tat nutzt es wenig Recht gahbt zu haben wenn man im Krankenhaus liegt. Wie sagte mein Vater als ich Fahrlehrling war: immer mit der Unachtqamkeit oder Dummheit der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen!
@. Der Alte.
Auf dem Grabstein kommt die Inschrift;
Er hatte Recht. Leider macht ihn diese, auch nicht mehr lebendig.
Jetzt kommt die dunkle Jahreszeit,wo Fußgänger schlecht erkennbar sind, und dazu meist dunkel gekleidet.
Wenn ich abends rausgehe, dann mit Warnweste oder Taschenlampe. Beim überqueren (auch am Zebrastreifen) immer Sichtkontakt mit Fahrzeugführer halten. Bei dem Wirrwarr der heutzutage auf den Straßen ist, kann auch der aufmerksamste Auto/LKW Fahrer mal jemand übersehen. Wenn alle so gut wie möglich aufpassen, wird es bestimmt sicherer auf unseren Straßen. Nicht nur immer auf sein Recht bestehen, denn auf dem Friedhof nützt es keinem.
Passiert uns immer wieder, sehr oft, dass Fußgänger über die Straße rennen ohne zu schauen! Also jeder sollte so wie man es früher als Kind lernte dreimal schauen ob kein Auto kommt!
Und Radfahrer müssen beim Überqueren aufm Zebrastreifen, absteigen, um mit dem Rad an der Hand weiterzugehen.
Viele „fahren“ überm Zebrastreifen…aber wen kümmerts…
Ist es nicht endlich eine Frage der Erziehung ! Ich bin noch in einer Zeit aufgewachsen in der der Dorfsheriff uns von der Schule abholte und mit uns zum Zebrastreifen ging. Er sagte dann schaut erst nach links und dann nach rechts wenn dann kein Auto kommt geht Ihr rüber .Ich gehe auf die 70 zu und tue das bis heute und war immer gut damit beraten. Heute ist die Situation anders, Stöpsel in den Ohren, auf den Bildschirm des Handy’s schauen und dann in letzer Sekunde einen Schwenker auf den Zebrastreifen machen. Letztendlich sollte ob Radfahrer,Fußgänger oder Autofahrer immer partnerschaftliches Verhalten im Vordergrund stehen .
Als Regel sollte gelten das man an einem Zebrastreifen es handhabt wie bei einem Stopschild. Stehenbleiben, nach Links schauen, bis zur Mitte gehen und nach Rechts schauen, weitergehen.
So, und gleich erklärt Anorökchen uns wie es wirklich geht !
Wie schön hier alle dem Artikelschreiber Recht geben…
Ich halte dies für eine typische Täter-Opfer-Umkehr!
Der Fußgänger hat Vorrang, und somit hat der Autofahrer aufzupassen.
Wenn der Fußgänger im letzten Moment auf den Zebrastreifen springt, könnte er allerdings damit rechnen, dass der Autofahrer nicht mehr anhalten kann. Als schwächster Verkehrsteilnehmer sollte ihm dann seine Gesundheit wichtiger sein, auch wenn er im Recht ist!
Allerdings habe ich in der Fahrschule gelernt, dass man seine Fahrweise so anpassen muss, dass man niemanden gefährdet und jederzeit anhalten kann. Das schließt für mich ein, dass ich vor einem Zebrastreifen meine Geschwindigkeit verringere, sollt dort jemand in der Nähe sein.
Augen auf im Straßenverkehr, sonst läuft was verkehrt ;)
Augen auf im Straßenverkehr gilt für alle, sonst wird es für den Autofahrer teuer und für den Fußgänger schmerzhaft bis tötlich.
@Germano Belgier: ich kann ihnen nur zustimmen. Der Redakteur sieht sich in meinen Augen dazu gezwungen, solche rethorische Fährten zu legen um eine Kontroverse zu schaffen, damit – wie in vielen anderen Artikeln auf dieser Seite – die Beteiligung der Leserschaft in den Kommentaren angeregt wird. Qualitativ sind solche Manöver leider kein Zugewinn, eher im Gegenteil.
Schon 1954 kontrollierte die Hamburger Polizei ob Autofahrer an einem Überweg auch anhielten obwohl es nicht Pflicht war.
Freundliche Autofahrer bekamen dann einen ZEBRA Aufkleber den man sich hinten aufs Auto klebte.
Übrigens stand dieser Aufkleber für…..
Z=Zeichen
E=Eines
B=Besonders
R=Rücksichtvollen
A=Autofahrers
also nix mit Zebrapferd. Klingt komisch, ist aber so…….
Der letzte Absatz bringt es auf den Punkt. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte Vorsicht und Umsicht im Verkehr walten lassen.
Mir wurde beigebracht, vor dem Überqueren der Strasse nach links und rechts zu schauen und erst dann einen Fuss auf den Zebrastreifen zu setzen. Schliesslich würde mir ein Zusammenprall mit einem Wagen oder Fahrrad-/Motorrad-Fahrer mehr weh tun.
Allerdings springen manche Leute – oft mit Blick aufs Handy – von jetzt auf gleich auf den Zebrastreifen. Sobald ich mich einem Zebrastreifen nähere, achte ich auf Leute, die eventuell die Strasse überqueren wollen. Sicher ist sicher. Allerdings sollte jeder Verkehrsteilnehmer vor allem jetzt in der dunklen Jahreszeit vorsichtig sein, nicht immer sieht man einen Fussgänger, wenn er dunkel gekleidet ist, oder ein Fahrrad ohne Licht.
Mir ist schon zweimal (Gottseidank nur 2x) passiert, dass ich für einen Fussgänger auf dem Zebrastreifen (!) bremste, mich aber ein anderer Wagen überholte. Bisher ging es immer gut für den Fussgänger aus.
An Zebrastreifen ist striktes Überholverbot.
In der Stadt ist eh Überholverbot !
Nö, nicht generell
Wird aber gerne von Fahrradfahrern nicht wirklich ernst genommen….
Wenn die Autos stehen darf der Fahrradfahrer bis zum Zebrastreifen oder bis zur Ampel rechts überholen !
Ich denke, es ist nur ein Linksüberholverbot, dann aber wenn die Überholten stehen, muss man am Zebrastreifen stoppen und sich vergewissern, dass kein Fußgänger überquert.
Es gibt an einigen Ampeln Sonderregeln für Radfahrer, die das Überqueren des Zebrastreifens auch bei Rot erlauben. In Eupen zum Beispiel an den Ampeln vor den Schulen oder am Werthplatz.
Bei Rot erlauben ??. Das kann ich mir nicht vorstellen, wo steht das geschrieben !.
Peter Müller, Anonymous sollte schon genauer beschreiben wo und wie. Es ist an sich einem Fahrradfahrer nicht verboten, über einen Zebrastreifen zu fahren. Nur gibt das ihm keinen Vorrang. Er braucht sich dabei auch nicht an die Ampel für Fußgänger halten. Er muss sich aber an die Ampeln für Fahrzeuge halten und die leuchten nicht unbedingt in den Farben der Fußgängerampeln.
Streng genommen dürfen Radfahrer den Zebrastreifen benutzen, nur habe ich irgendwo gelesen, dass sie absteigen müssen oder auf einem Pedal stehend die Strasse überqueren dürfen. Das sagt soviel, dass sie nicht einfach über den Zebrastreifen brettern dûrfen. Will mich aber nicht darauf festlegen.
Falsch: Auf dem Zebrastreifen haben Radfahrende Vorrang, genau wie Fußgänger. Richtig: Wenn Radfahrende Vorrang haben wollen, müssen sie absteigen und ihr Rad schieben. Sie dürfen über den Zebrastreifen aber auch fahren, müssen dann jedoch querende Fahrzeuge durchfahren lassen.
Eine echte Gefahr sind diejnigen, die auf ihr Smombiephone starren und nichts von der Außenwelt mitbekommen, auf der Straße. Auch hier täglich zu beobachten.
Es tut sich was …
In letzter Zeit erlebe ich immer wieder, dass Kinder am Zebrastreifen stehen und warten, bis sie sicher sind, dass das herannahende Fahrzeug sie gesehen hat und stehen bleibt. Wenn ich dann einigen Meter vor dem Übergang stehen bleibe, kommt ein freundlicher Gruß von einem Kind über den ich mich sehr freue und den ich auch großer Freude zurückgebe. So wünsche ich mir das Verhalten und das „Miteinander“ im Verkehr – zum Vorteil aller Beteiligten.
Diese Verhalten macht mir Hoffnung und ist ein Anzeichen dafür, dass es doch noch vernünftige Eltern, Lehrer und Polizisten gibt, die den Kindern dieses Vorgehensweise nahe bringen – Hut ab, bitte weiter so!!
In meinen Augen sind die meisten Zebrastreifen im Kreuzungsbereich viel zu nah an der Kreuzung selbst dran. Es wäre viel besser und insbesondere für die Fussgänger viel sicherer, wenn die Zebrastreifen an der Stelle angelegt würden wo die Autofahrer das Abbiegemanöver endgültig beendet haben und sich wieder auf andere Gefahren konzentrieren können.
Das ganze würde viel Leid auf beiden Seiten ersparen.
Dann aber würden viele Fußgänger einfach so an der Kreuzung rüber laufen denn ein Umweg von 10 bis 20 m ist ja nicht tragbar. Wie oft laufen Leute an der Kreuzung Lascheterweg/Vervierserstr. über den nicht mehr vorhanden Zebrastreifen !
Da haben Sie natürlich vollkommen recht, viele Fussgänger begeben sich lieber in Lebensgefahr anstelle von mal 20 oder 30m zu Fuss zu gehen. Aber gerade an der von Ihnen beschriebenen Kreuzung wurde ein Zebrastreifen schwarz gemacht, weil dieser recht gut frequentierte Fußgängerüberweg vom Lascheterweg herkommend überhaupt gar nicht einsehbar war. Es wäre vielleicht auch gut, wenn an gewissen Kreuzungen der Fussweg ein wenig mit Ketten von der Fahrbahn abgetrennt wäre.
Beim Einbiegen muss man eh den Fußgängern Vorrang gewähren, Zebrastreifen oder nicht. Das sollen sich auch diejenigen ins Gedächtnis schreiben, die ihre Rechtsvorfahrt beim Linksabbiegen mit Karacho nehmen.
Sollte bei Rechtsabbiegen sein, denn da sieht man den Fußgänger noch weniger. Aber auch links besteht die Gefahr.
Der Fußgänger darf meines Wissens nach die Straße prinzipiell überall überqueren, ausser wenn sich in einem Abstand von weniger als dreißig Meter ein Fußgängerüberweg befindet. Wenn sich also ein Zebrastreifen in weniger als dreißig Meter von der Kreuzung bzw. vom Kreisverkehr entfernt befindet, so muss der Fussgänger den Zebrastreifen auch hier benutzen. In meinen Augen ist es ein schweres Problem, dass der „schwache Verkehrsteilnehmer“ versicherunstechnisch immer im Recht ist.
Alle Verkehrsteilnehmer sollen gleichberechtigt in der Verantwortung stehen müssen.
Pensionierter Bauer, es sind 20 m. Es handelt sich nicht um „versicherungstechnisch immer im Recht“. Dies ist neu. Artikel 19.4 und 19.5 waren schon in der Straßenverkehrsordnung als ich den Führerschein machte, 1976. Und ich meine sogar vorher.
Wusstet ihr schon, dass man auch mit einer Schubkarre den Zebrastreifen überqueren darf?
Es wäre sicherlich einen Test wert.
Recht hätten der Fußgänger und die Beulen der Autofahrer.
Leute, die öfters die Herbesthaler Straße überqueren müssen, könnten das ja mal versuchen.
In Oudler an der vielbefahrenen N62 hat ein Anwohner das vor Jahren mehrfach gemacht und so mancher unachtsamer Fahrer hat nach einer Schrecksekunde seine Lehre gezogen.
Oder ein paar „Ziegelsteine“ vorsehen : https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten/vancouver-stein-zebrastreifen-winken-autos-anhalten-aprilscherz-100.html
Lozipei, eine Schubkarre ist wie ein Fahrrad ein Fahrzeug, ein Kinderwagen oder ein Rollstuhl nicht.
Ich habe ja auch nicht gesagt, dass Leute, die öfters die Herbesthaler Straße überqueren müssen, die Autofahrer mit Kinderwagen oder ein Rollstuhl erschrecken könnten, sondern mit einer Schubkarre.
Die Extremisten unter den „Erziehern“ im Verkehr könnten auch noch ein paar längere Holzlatten auf die Schubkarre laden.
Lozipei, wer eine Schubkarre oder gleich welche Karre schiebt ist ein Fahrzeugführer.
@WK
Irrtum!
Ein Fahrzeug zählt ers zu den Fahrzeugen, wenn es 2 Räder hat. Schubkarre hat nur eins…ergo…kein Fahrzeug.
Nach Ihrer Logik wäre ein Rollstuhlfahrer auch ein Fahrzeugführer und müsste bei positivem Alkoholtest den Führerschein abgeben, so wie ein betrunkener Fahrradfahrer. Dem ist aber nicht so.
Lozipei, für Rollstühle und Kinderwagen gilt ausdrücklich eine Ausnahme. Übrigens gelten die meisten Vorschriften für Fahrzeugführer für Führer. Also auch Tierführer, dabei sind Hunde ausdrücklich ausgenommen.
@ WK
Soviel ich weiß, wird nur ein „bestiegenes Fahrrad“ als Fahrzeug gewertet und darf somit nicht den Fußgängerüberweg benutzen, genau so wie man mit dem bestiegenen Fahrrad nicht den Bürgersteig benutzen darf. Das war zumindest mal so als noch keine grünen Ideologen das sagen hatten.
Wenn es stimmt, was hier manche Foristen behaupten, dass ein Fahrradfahrer den Zebrastreifen benutzen darf, kann folgendes passieren. Sie fahren auf einer Straße und nähren sich einem Zebrastreifen. Aus der Gegenrichtung kommt ein Fahrradfahrer, dann dürfte der plötzlich links auf den Zebrastreifen abbiegen und Sie hätten keine Chance den Unfall zu vermeiden.
Mir ist bewusst, dass die Verkehrsgesetzgebung bekloppt (geworden) und jeder Autofahrer ein potentieller Mörder ist, aber dass es inzwischen soweit ist, wage ich zu bezweifeln.
Bleibe jedoch an einer fundierten Antwort interessiert!
Bestiegenes Fahrrad, so viel ich weiß, besteht kein Verbot für Fahrzeuge einen Zebrastreifen zu benutzen. Der Zebrastreifen gibt dem Fahrzeug keine Vorfahrt dort.
Was Sie beschreiben, ist dann ein Manöver, bei dem man allen Tier- und Fahrzeugführern den Vorrang lassen muss und Fußgänger nicht in Gefahr bringen darf, ob da ein Zebrastreifen ist oder nicht.
@ WK
Habe ich gerade im Web gefunden:
https://www.google.com/search?q=code+de+la+route+belgique+passage+pi%C3%A9ton+v%C3%A9lo+sur&client=firefox-b-e&sca_esv=fb33ff5e053ad238&sxsrf=ADLYWIIQAGrEpywBnwsawgynVycctFFXXQ%3A1727974945766&ei=Ic7-Zra3Lq2gkdUP49PI2QM&oq=code+de+la+route+belgique+passage+pi%C3%A9ton+velo&gs_lp=Egxnd3Mtd2l6LXNlcnAiLmNvZGUgZGUgbGEgcm91dGUgYmVsZ2lxdWUgcGFzc2FnZSBwacOpdG9uIHZlbG8qAggFMgUQIRigATIFECEYoAEyBRAhGKABMgUQIRifBTIFECEYnwUyBRAhGJ8FSO5vUIsfWJEwcAF4AZABAJgBd6ABzwOqAQM0LjG4AQHIAQD4AQGYAgagAvwDwgIKEAAYsAMY1gQYR8ICCBAAGBYYHhgPwgIGEAAYFhgewgIIEAAYgAQYogTCAgcQIRigARgKmAMAiAYBkAYIkgcDNS4xoAfCFw&sclient=gws-wiz-serp
Est-ce qu’un cycliste a le droit de rouler sur un passage piéton ?
Non. Le passage piéton est un espace dédié aux piétons afin qu’ils puissent traverser les routes sans danger. Les véhicules doivent alors leur céder la priorité. Pour ce qui est des cyclistes, n’étant pas par définition des piétons, ils ne sont pas censés utiliser le passage piéton.13.06.2022
Bestiegenes Fahrrad, lustig. Der erste Beitrag, den Google liefert, sagt genau, was ich geschrieben habe.
Aber vergessen: In einem Kreisverkehr, wo die Zebrastreifen nah an der Fahrbahn sind, könnte ein Richter meinen, der Radfahrer fährt im vorfahrtsberechtigen Kreisverkehr. Auch sonst sind die Abbiegeregeln zu beachten.
@ WK
Laut aktuellem Code de la Route:
Laut Art. 76.3 gibt es Zebrastreifen (Passage pour piétons = Fußgänger!!) für Fußgänger!
Laut Art. 76.4 gibt es Überwege für Fahrräder markiert auf den Fahrbahnen durch 2 Reihen weißer Rechtecke oder Quadrate
Folglich sind Zebrastreifen den Fußgängern vorbehalten – „bestiegene“ (ist zwar lustig, aber der offizielle Begriff) Fahrräder haben dort nichts verloren.
Die meisten haben einfach keine Zeit,um am Zebrastreifen anzuhalten.So ist die Welt heute halt.
Die meisten Fußgänger und Radfahrer haben noch viel weniger Zeit
Die Autofahrer verlieren keine Zeit an den wenigen noch sichtbaren Zebrastreifen in Eupen, sondern an den Baustellen, unmöglichen Verkehrsführungen und schlechten Straßen in Eupen
Interessant: Sécurité Routière : Les passages piétons, règles et obligations
https://www.rtbf.be/article/securite-routiere-les-passages-pietons-regles-et-obligations-11142170
@ne Hondsjong,
Ja da steht ja alles was man hier wissen sollte.
In Deutschland fühle ich mich an Zebrastreifen sicher, im Ausland nicht. Wenn ich die Kommentare lese weiß ich auch warum. In Belgien Frankreich Spanien wird vermutlich noch das Prinzip bremse erst wenn ein Passant sich auf dem Zebrastreifen befindet. Ein leerer Kinderwagen der über den Zebrastreifen rollt wirkt übrigens Wunder.
Sie dürfen gern mal einen leeren Kinderwagen über den Zebrastreifen Rollen, in den fließenden Verkehr werter Gerad. Mal sehen was die Polizei dazu sagt.
Versuchen Sie doch mal, mit einem Kind im Kinderwagen über einen Zebrastreifen in Eupen zu gehen.
Als vorausschauender Erziehungsberechtigter wartet man bis die Fahrzeuge anhalten,… wenn sie denn anhalten!
Viel zu oft wird einfach fröhlich weiter gefahren oder noch mal schnell Gas gegeben und weggeschaut, in die andere Richtung, aufs Handy oder einfach nur mit blödem Gesicht und total überrascht auf den Passanten.
Wer keine Zeit hat sollte sich schon gar nicht in Eupens Verkehr begeben, das sollte jedem hier bekannt sein.
@ shingi
Komisch, dass das nur bei Ihnen passiert!
Sowohl in der Eupener Begegnungszone als auch an den Zebrastreifen habe ich noch nie ein wirkliches Problem gehabt. Alle Autofahrer reagieren vernünftig und lassen mich rüber. Es kann in sehr seltenen Fällen passieren, dass Jemand mich übersieht, dann lass ich den einfach fahren … und mir ist dabei „ noch nie ein Zacken aus der Krone gefallen“!
Vernünftiges Verhalten des Fußgängers (stehen bleiben außerhalb der Fahrbahn, Augenkontakt zum Fahrer aufnehme und erst losgehen wenn das Fahrzeug hält) führt zum vernünftigen Verhalten des Autofahrers – so ist meine Erfahrung, wenn das bei Ihnen anders ist, sollten sie vielleicht mal darüber nachdenken, woran das liegt.
Mmmh, warum weißt die Polizei denn dann explizit darauf hin? Um die Fußgänger vor der scheinbaren Sicherheit von Zebrastreifen zu warnen oder die Autofahrer zur defensiven Fahrweise anzuleiten.
@ Gerad Van Oche
Warum wohl, weil es (militante) Dummköpfe gibt, die einfach auf die Fahrbahn gehen, ohne sich zu vergewissern, dass keine Gefahr droht! Hinter dem Steuer sitzt IMMER auch ein Fußgänger, den man nicht als Feind, sondern als einen anderen Verkehrsteilnehmer wahrnehmen sollte – mit dieser Geisteshaltung sollte man sich auf den Straßen bewegen und sich nicht an dem Dogma der Grünen – der Fußgänger ist der moralisch bessere Mensch – orientieren!
Zebrastreifen bedeutet gelb für Autofahrer und Grün für Fußgänger. Wer dann nicht rechtzeitig bremsen kann, braucht nicht vir Gericht zu argumentieren,“Der ist mir vors Auto gelaufen“ Wenn es zuviele Unfälle mit Personenschäden gibt, wird eine Ampel installiert, jetzt kann sich die Fraktion “ Freie Fahrt für freie Bürger“ überlegen was ihnen lieber ist
Scheinbar gibt es Leute, denen unterlaufen nie Fehler und diese setzen voraus das andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls keine Fehler machen.
Wer ohne zu schauen über den Zebrastreifen läuft handelt, meiner Meinung nach, einfach fahrlässig und trägt eine Mitschuld.
Schuld hat immer der Fussgänger und Radfahrer.
Kenne die aktuelle Gesetzeslage in Belgien nicht. War aber bis in die 1960er in Deutschland auch die Definition. Bei 5000 Unfällen und 250 Toten an Zebrastreifen hat hat es umgekehrt.
Es gab eine Zeit, in der Zebrastreifen nur Zierrat waren. Kein Autofahrer bremste für Fußgänger, die das wussten und auch warteten, bis die Straße frei war. Damals wurde generell zu schnell gefahren. Heutzutage hat sich das Bild komplett geändert. Es wird deutlich langsamer gefahren und die meisten Autofahrer bremsen. Aber natürlich sollte sich der Überqerende auch jetzt vergewissern, dass der Autofahrer anhält.
So sieht es mittlerweile auf den Straßen aus.
https://youtu.be/Az0u1kRaXIc?si=aaPLzvBz1dmzS3Qr
Radfahrer haben immer Recht
(Glauben sie jedenfalls)
Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.