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Eupen: Verkehrsregelungen in den Fahrradzonen – „Radverkehr sicherer und übersichtlicher gestalten“

Acht solcher Fahrradzonen gibt es derzeit in Eupen. Foto: OD

Im Rahmen des Projekts „Wallonie Cyclable“ wurden in den vergangenen Jahren mehrere Fahrradzonen eingerichtet, um den Radverkehr sicherer und übersichtlicher zu gestalten.

In Eupen gibt es mittlerweile acht dieser Zonen, die sich in der Straße Raerenpfad (zwischen Ortseinfahrt und Kreuzung Libermé), im Bereich Lindenberg–Talstraße–Nussfeld, in der Bahnhofstraße (zwischen Aachener Straße und Bahnhofsgasse), im Bereich Oberste Heide-Heidberg (zwischen Schnellewindgasse/Heidgasse und Nispert/Werthplatz), in der Winkelstraße, in der Lommericher Gasse, in der Schulstraße (oberer und unterer Bereich) sowie im Katharinenweg befinden.

Fahrradzone in der Schulstraße. Foto: OD

In Fahrradzonen gelten spezielle Verkehrsregeln, die das Verhalten von motorisierten Fahrzeugen dem der Radfahrer unterordnen. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Sowohl motorisierte Fahrzeuge als auch Fahrräder dürfen die Zone befahren. Radfahrer dürfen nicht überholt werden und können die gesamte rechte Fahrbahnhälfte nutzen, bei Einbahnstraßen sogar die komplette Breite in Fahrtrichtung.

Der Einbahnverkehr kann für Radfahrer durch eine entsprechende Beschilderung aufgehoben werden. In diesem Fall dürfen Radfahrer die Straße auch in entgegengesetzter Richtung befahren. Alle Verkehrsteilnehmer sollten besonders aufmerksam sein.

Beginn und Ende einer Fahrradzone sind durch Verkehrsschilder sowie in der Regel durch eine ockerfarbene Bodenmarkierung gekennzeichnet.

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf OD:

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