Notizen

Ex-Dutroux-Komplize Lelièvre hat Anrecht auf 40 Stunden Ausgang pro Woche

Michel Lelièvre, der ehemalige Komplize des Kindermörders Marc Dutroux, hat von einem Brüsseler Gericht die Erlaubnis erhalten, 5 Mal pro Woche jeweils 8 Stunden am Tag in Freiheit zu verbringen. Die Entscheidung ist allerdings an eine lange Liste von Auflagen gebunden.

Lelièvre, der im Dutroux-Prozess zu 25 Jahren Gefängnis wegen Entführung und Freiheitsberaubung sowie wegen Drogenhandels verurteilt wurde, hatte einen Antrag auf Teilzeithaft gestellt. Seine bisherigen Anträge auf bedingte Haftentlassung waren stets abgewiesen worden.

Eine Teilzeithaft bedeutet, dass Lelièvre tagsüber außerhalb der Justizvollzugsanstalt eine Ausbildung macht, bevor er für die Nacht in seine Zelle zurückkehrt. Er darf sich in einer Reihe von Gegenden in Belgien nicht aufhalten (Provinz Luxemburg, Ans und einige andere Gemeinden am Lütticher Stadtrand, Brüssel…).

Siehe auch Artikel „Michelle Martin zahlte vorerst 2 mal 20 Euro Entschädigung“

 

6 Antworten auf “Ex-Dutroux-Komplize Lelièvre hat Anrecht auf 40 Stunden Ausgang pro Woche”

  1. Es reicht!

    „Er darf sich in einer Reihe von Gegenden in Belgien nicht aufhalten (Provinz Luxemburg, Ans und einige andere Gemeinden am Lütticher Stadtrand, Brüssel…).“
    Jetzt werde ich als Vater doch recht unruhig! Hat das Gericht die DG vergessen? Nichts wäre schlimmer als wenn der Perversling demnächst in der DG auftaucht!
    An alle Schulleiter der DG bitte schleunigst Petitionen unterschreiben lassen um zu vermeiden dass dieser Perverse bei uns auftaucht?

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