Nachdem die DG-Regierung infolge der Hochwasser-Katastrophe vom 14. und 15. Juli ein Hilfspaket im Höhe von 15 Millionen Euro beschlossen hatte, wurden in direkter Absprache mit den lokalen Behörden erste Rahmenbedingungen für die Auszahlung der Finanzmittel festgelegt.
Demnach werden alle durch das Hochwasser betroffenen Haushalte eine Wohnbeihilfe in Form einer Prämie von bis zu 2.500 Euro in Anspruch nehmen können. Zudem können die lokalen Behörden bei der Einstellung von Hilfsarbeitern von einer Bezuschussung von 90 Prozent durch die DG profitieren.
Die Wohnbeihilfe zugunsten betroffener Bürger wird nach entsprechendem Antrag über die Öffentlichen Sozialhilfezentren (ÖSHZ) ausgezahlt werden, die hierzu seitens der DG eine Sonderdotation erhalten. Grundlage hierfür bietet auch die Zuständigkeit für das Wohnungswesen, welche die DG seit 2019 innehat.
In diesem Zusammenhang gelten folgende Modalitäten:
• Pro Wohneinheit kann maximal eine Hilfsprämie bezogen werden.
• Für die Beziehung einer Prämie berechtigt sind die Bewohner der betroffenen Wohneinheiten.
• Die Höhe des auszahlbaren Zuschusses ist durch folgende Kriterien bedingt, die den Antragsteller jeweils zu einer Teilprämie in Höhe von 500 EUR berechtigen (diese Kriterien sind kumulierbar, so dass Betroffene eine Wohnbeihilfe in Höhe von bis zu 2.500 EUR erhalten können):
1. Die Wohnung des Geschädigten ist derzeit unbewohnbar.
2. Im Haushalt des Geschädigten leben regelmäßig oder zeitweilig Kinder.
3. Die Einrichtung des Geschädigten (Mobiliar, Hausrat, usw.) ist zu großen Teilen nicht mehr nutzbar.
4. Kleidung, Schuhe und Wäsche des Geschädigten sind zu großen Teilen nicht mehr nutzbar.
5. Die großen Elektrogeräte (Kühlschrank, Herd, Waschmaschine, Heizung, usw.) des Geschädigten sind zu großen Teilen nicht mehr nutzbar.
Die Hilfsprämien können bis zum 30. September dieses Jahres mittels eines einheitlichen Formulars, erhältlich in den ÖSHZ, beantragt werden. Sie sind ebenfalls mit Spendengeldern und Prämien anderer Verwaltungsebenen (z. B. Wallonische Region, Föderalstaat) kumulierbar. Den ÖSHZ obliegt es auch, das Recht auf Beziehung der Hilfsprämie auf Grundlage der beschriebenen Kriterien festzustellen. Das Haushaltseinkommen wird dabei nicht überprüft, jeder Haushalt ist somit grundsätzlich berechtigt.
Auch die betroffenen Gemeinden selbst können von verschiedenartiger Unterstützung profitieren, dazu zählt auch eine außerordentliche Beschäftigungsmaßnahme. Sollten die lokalen Behörden Hilfsarbeiter zur Behebung der Folgen der Unwetterkatastrophe einstellen wollen, können sie hierfür auf eine Bezuschussung von 90 Prozent durch die DG zählen.
Auf diese bis zum 31. Dezember 2021 geltende Maßnahme können neben den Gemeinden und ÖSHZ von Burg-Reuland, Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren und Sankt Vith auch die Polizeizonen, die autonomen Gemeinderegien sowie die Hilfeleistungszone DG zurückgreifen.
Dabei gilt als Voraussetzung, dass es sich bei den Neueinstellungen um unbeschäftigte Arbeitssuchende handelt, die beim Arbeitsamt eingetragen sind und deren Einsatz unmittelbar mit der Bewältigung der Folgen der Hochwasserkatastrophe in Zusammenhang steht. Sowohl Arbeitspersonal als auch Verwaltungs- bzw. Koordinationspersonal werden berücksichtigt.
Na dann hoffen wir mal, dass auch alle Gemeinden diese Hilfen auszahlen, und nicht wie die Stadt Eupen mit den Corona Hilfen.
Was heißt auf bis zu?
Das kann auch gar nichts sein
Bis zu 2500 €.
Ein kleiner Tropfen auf sehr vielen heißen Steinen.
Das reicht leider nicht für einen normalen Hausstand zu kaufen.
Wo bleibt denn das Geld der Region?
Der Regierung?
Alleine schon unsere Minister in der DG könnten doch auch mal den Betroffenen unterstützen?
Wo sind die überhaupt?
Die Flut ist vorbei aber die Bevölkerung bleibt praktisch auf ihre Schuld Alleine gelassen
@Frage: Alles der Reihe nach. Zunächst müssen die Behörden für mehr als 10.000 Menschen eine neue Bleibe suchen. Danach muss die kaputte Infrastruktur repariert werden und zu guter Letzt die Häuser und Fabriken. Alleine das wird in den nächsten zwei Jahren eine Mammutaufgabe werden. Ich wünsche allen Betroffenen viel Mut bei dieser Aufgabe.
Ja das weiß ich auch, trotzdem ist die Summe viel zu gering um die Betroffenen zu helfen.
Vor allem würde ich gerne von der besagten Seite wissen, wie schnell das Geld für die armen ankommt.
Der Staat steht in der Pflicht, und das nicht erst in ein paar Wochen
Die Hilfe muss man mittels eines Formulars beantragen. Ich gehe davon aus, dass das Geld dann zügig überwiesen wird. Auch andersweitig wird den Opfern, so gut es geht, geholfen. Aber das braucht alles seine Zeit. Die Behörden müssen ja auch überprüfen, wer wie stark geschädigt wurde und wie er geholfen werden kann.
HINWEIS – Hilfe für Kinder im Flutgebiet: Eupener Kiwanis Club verteilt Gutscheine für Schulmaterial. https://ostbelgiendirekt.be/hilfe-fuer-betroffene-kinder-im-flutgebiet-293219
Haben unsere Vivant-Freunde eigentlich für oder gegen unser Eupener-Hilfspaket gestimmt? Weil das werden ja wieder Schulden, die unsere Kindeskinder noch zurückbezahlen müssen… Irgendwie komisch dass der feine Herr Balter in Krisensituationen immer schön den Mund hält. Aber wer sonst keine guten Ideen hat, der kann auch in einer Krise nicht helfen…