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CSP-Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung des PDG abgelehnt

Der Vorschlag der CSP-Fraktion zur Abänderung der Geschäftsordnung des PDG ist von der SP-PFF-ProDG-Mehrheit abgelehnt worden. Durch den Vorschlag wollten die Christlich-Sozialen erreichen, dass Änderungen der Geschäftsordnung erst im Anschluss an die nächstfolgenden Wahlen in Kraft treten.

Der Vorschlag der CSP-Fraktion verfolgte nach Angaben der Partei das Ziel, künftig zu verhindern, dass die Geschäftsordnung so abgeändert wird, dass dadurch bisher garantierte Rechtsansprüche in der laufenden Legislaturperiode aufgehoben werden.

Änderungen sollten laut Meinung der Christlich-Sozialen erst mit dem Beginn der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten. Aktuell kann die Geschäftsordnung des Parlaments jederzeit mit einfacher Mehrheit abgeändert werden.

„Durch unseren Vorschlag wollten wir einseitige Entscheidungen der Mehrheitsfraktionen vermeiden, wie wir sie in der Vergangenheit etwa bei den Grundlagen zur Anerkennung des Fraktionsstatus oder bei der Besetzung bestimmter Gremien erleben mussten“, erklärte Pascal Arimont, CSP-Fraktionsvorsitzender, zur Ablehnung des Vorschlags: „Wir wollten das Mitspracherecht aller Fraktionen besser gewahrt sehen. Das einfache Rechtsprinzip 'Spielregeln werden nicht während des Spiels geändert' wird aber offensichtlich von den Mehrheitsparteien nicht hoch gehalten.“

3 Antworten auf “CSP-Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung des PDG abgelehnt”

  1. Alemannia4ever

    Ich glaube kaum, dass die CSP sich in ihrem jetzigen Wahlkampf für den Oppositionskonkurrenten vivant stark macht, Zappel Bosch. Als aufmerksamer Beobachter der politischen Szene wissen Sie auch, dass es vor ca. 1,5 Jahren ein Hin und Her gab als die Geschäftsordnung geändert wurde. Da hat Herr Arimont mit seinen Kollegen und Kolleginnen auch getrommelt was das Zeug hält. Und wer hat letztlich von der Änderung der Geschäftsordnung profitiert? Herr Arimonts Kollegin, die gern einen Sitz in einem Gremium angenommen hat, das bis dato von einer Mehrheitspartei in Anspruch genommen wurde.

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