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Sie planen Abstecher oder Reise nach Deutschland? Hier die Corona-Regeln in den einzelnen Bundesländern

20.04.2020, Baden-Württemberg, Tübingen: Ein älteres Paar läuft mit Schutzmasken am Tübinger Rathaus vorbei. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Sie planen als Belgier bzw. Ostbelgier einen Abstecher oder eine Ferienreise nach Deutschland. In unserem östlichen Nachbarland können die Bundesländer im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden.

Belgier, die eine Ferienreise ins europäische Ausland planen, sollte vorab einen Blick auf die Webseite des Außenministeriums in Brüssel widmen, die regelmäßig aktualisiert wird (siehe Link am Ende dieses Artikels).

Dort wird Deutschland der „grünen Zone“ zugeordnet, d.h.: Reisen sind ohne spezifische Einschränkungen mit Ausnahme der allgemeinen Abstands- und Hygienebestimmungen möglich. Außerdem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht im Handel und Nahverkehr.

Kontaktbestimmungen

BADEN-WÜRTTEMBERG: In der Öffentlichkeit dürfen sich 20 Menschen aus mehreren Haushalten öffentlich treffen. Bei privaten Veranstaltungen gibt es keine zahlenmäßigen Beschränkungen, wenn alle Personen miteinander verwandt sind.

BAYERN: Im öffentlichen Raum dürfen sich wieder Gruppen von bis zu 10 Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten gibt es keine strikte zahlenmäßige Beschränkung mehr, allerdings soll dort die Personenzahl so begrenzt werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

27.03.2020, Berlin: Eine Frau mit Atemschutzmaske fährt mit dem Fahrrad am Bundeskanzleramt vorbei. Foto: Christophe Gateau/dpa

BERLIN: Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin.

BRANDENBURG: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln müssen aber weiter eingehalten werden.

BREMEN: Es können sich Angehörige in unbestimmter Zahl aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Erlaubt sind auch Zusammenkünfte von bis zu 10 Menschen aus verschiedenen Haushalten.

HAMBURG: Im privaten Rahmen können bis zu 25 Personen zu Feiern zusammenkommen, egal aus wie vielen Haushalten. Treffen in der Öffentlichkeit sind auf zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten begrenzt.

HESSEN: Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu 10 Menschen treffen, ohne den Mindestabstand einhalten zu müssen, unabhängig von der Zahl der Haushalte.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Die Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum mit einer Obergrenze von zehn Personen sind aufgehoben. Damit dürfen sich wieder mehr Menschen treffen. Doch sind sie angehalten, möglichst die gebotenen Abstände einzuhalten und Mundschutz zu tragen.

NIEDERSACHSEN: Gruppen von bis zu 10 Personen dürfen sich treffen. Sind es Angehörige oder Mitglieder zweier Haushalte, dürfen es auch mehr sein.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Gruppen mit bis zu 10 Personen dürfen sich im Freien treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch mehr sein.

RHEINLAND-PFALZ: Es dürfen sich bis zu 10 Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen.

SAARLAND: Zusammenkünfte von bis zu 10 Menschen sind zugelassen.

SACHSEN: Es können sich zwei Hausstände treffen. Auch Treffen mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt – sowohl drinnen als auch draußen. In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 100 Menschen bei Familienfeiern treffen. Ab 18. Juli sollen dann Betriebs- und Vereinsfeiern sowie Kinderferienlager mit bis zu 50 Personen möglich sein.

SACHSEN-ANHALT: Die Landesregierung empfiehlt, sich mit nicht mehr als 10 Menschen zu treffen und den Kreis derer, die man trifft, möglichst gering zu halten. Ein Kontaktverbot gibt es nicht mehr.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen sind im privaten Raum zulässig.

THÜRINGEN: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal 10 Menschen zu treffen.

Feste und Veranstaltungen

BADEN-WÜRTTEMBERG: Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind wieder möglich – sogar mit bis zu 250 Menschen, wenn es fest zugewiesene Sitzplätze und ein festes Programm gibt. Ab dem 1. August ist auch eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt. Ab dem 1. September sollen auch Messen mit mehr als 500 Personen wieder öffnen dürfen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind, bleiben bis Ende Oktober verboten.

BAYERN: Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen dürfen stattfinden mit bis zu 100 Personen in Innenräumen oder bis zu 200 Personen im Freien. Und: Die Wirte von Schankwirtschaften und Diskotheken dürfen ihre Räume für private und kulturelle Veranstaltungen vermieten

BERLIN: Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl von Messen, Tagungen und gewerblichen Freizeitangeboten im Innenbereich wird bis zum 1. Oktober schrittweise auf 1.000 erhöht, derzeit sind 300 erlaubt. Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen momentan bis zu 1.000 und ab 1. September bis zu 5.000 Menschen zusammenkommen. Diese Obergrenzen gelten auch für private/familiäre Veranstaltungen.

Junge Menschen in der Corona-Krise: Nicht nur auf den sicheren Abstand kommt es an. Foto: Shutterstock

BRANDENBURG: Öffentliche und private Veranstaltungen dürfen wieder mit bis zu 1000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste und Konzerte. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen aber gewährleistet werden. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bleiben bis Ende Oktober verboten.
BREMEN: Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen in Innenräumen sind erlaubt. Unter freiem Himmel können bis zu 400 Personen zu einer Veranstaltung zusammenkommen. Voraussetzungen für solche Zusammenkünfte sind ein Hygienekonzept und die Einhaltung des Abstandes von 1,5 Metern zueinander. Die Veranstalter müssen zudem die Namen der Teilnehmenden protokollieren.

HAMBURG: In Hamburg sind unter Auflagen wieder Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern im Freien und 650 Teilnehmern in geschlossenen Räumen zulässig.

HESSEN: Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. Zuschauer bei Sportveranstaltungen sind wieder erlaubt, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und jedem Zuschauer drei Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Größere Veranstaltungen sind wieder möglich: In Räumen dürfen maximal 200 Menschen teilnehmen, bei Veranstaltungen im Freien 500. In Ausnahmen können in Räumen auch bis zu 400, im Freien bis zu 1000 Menschen zugelassen werden. Über diese Zahl hinaus soll es zunächst keine Genehmigungen geben. Bei Familienfeiern sind höchstens 50 Personen zulässig, bei Hochzeiten, Jugendweihen oder religiösen Festen auch 75, ebenso bei Trauungen und Beisetzungen. Volksfeste bleiben verboten.

NIEDERSACHSEN: Messen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Für private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant gelten die Kontaktbestimmungen mit der Obergrenze von zehn Personen, sofern es sich nicht ausschließlich um Angehörige oder die Mitglieder zweier Haushalte handelt. Für Veranstaltungen etwa im Kulturbereich gilt eine Obergrenze von 500 Besuchern.

16.06.2020, Nordrhein-Westfalen, Köln: Weiße Tauben in einem Käfig mit der Aufschrift „Hochzeit“ stehen vor dem Rathaus, wo ein frisch vermähltes Brautpaar erwartet wird. Trotz Corona dürfen Hochzeiten in NRW wieder in größeren Gesellschaften gefeiert werden. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

NORDRHEIN-WESTFALEN: Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen oder Geburtstage mit höchstens 50 Teilnehmern sind unter Auflagen erlaubt – von Mittwoch an dürfen zu solchen Anlässen wieder 150 Menschen zusammenkommen. Gleiches gilt für Beerdigungen. Voraussetzung sind die Beachtung von Hygieneregeln und die Erfassung der Personalien der Gäste. Messen dürfen nur unter Auflagen stattfinden. Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich mit maximal 100 Teilnehmenden brauchen nicht mal ein Hygienekonzept. Am Mittwoch steigt die Grenze auf 300.

RHEINLAND-PFALZ: Innen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 150 Menschen versammeln. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 350 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden. Familienfeste oder Hochzeiten sind unter anderem dann möglich, wenn der Personenkreis vorher festgelegt wird und höchstens 75 Gäste kommen.

SAARLAND: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Menschen zugelassen, in geschlossenen Räumen mit bis zu 250. Ab 24. August sind Höchstgrenzen von 1000 Teilnehmern unter freiem Himmel und 500 in geschlossenen Räumen vorgesehen.

SACHSEN: Bei Familienfeiern außerhalb privater Räume dürfen sich bis zu 100 Menschen treffen. Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit höchstens 1000 Besuchern sind wieder zulässig – Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte. In Jazzclubs oder anderen kleineren Lokalitäten können Konzerte stattfinden. Ab 18. Juli soll Publikum beim Breiten- und Freizeitsport wieder zuschauen können, also auch bei Fußballspielen. Für Profifußball gilt diese geplante Lockerung aber noch nicht. Es wird überlegt, dies zum 1. September zu ermöglichen.

SACHSEN-ANHALT: Zu privaten Feiern dürfen bis zu 50 Menschen kommen. Zu professionell organisierten Festen wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Veranstaltungen wie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen dürfen unter freiem Himmel bis zu 1000 Menschen kommen. In geschlossenen Räumen ist die Teilnehmerzahl für solche Veranstaltungen zunächst auf 250 begrenzt, ab 29. August dürfen bis zu 500 kommen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Veranstaltungen im Freien sind für bis zu 250 Teilnehmende erlaubt, in geschlossenen Räumen für bis zu 100.

THÜRINGEN: Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen sind erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen. Private Feiern in geschlossen Räumen müssen ab 30 Teilnehmern zwei Tage im Voraus bei der jeweiligen Kommune angemeldet werden. Ab 16. Juli sind dann wieder Sportveranstaltungen im Freien mit bis zu 200 Zuschauern erlaubt – vorausgesetzt, es liegt ein genehmigtes Infektionsschutzkonzept vor.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

Zum Umgang mit Reisenden aus Risikogebieten haben sich Bund und Länder am 26. Juni auf eine gemeinsame Linie verständigt. Danach dürfen Reisende aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen nur dann in einem Hotel aufgenommen werden, wenn ihnen ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass sie nicht infiziert sind. Der Test darf bei der Anreise nicht länger als zwei Tage zurückliegen.

29.06.2020, Hamburg: Ein Schriftzug eines Hotels in der Nähe des Hamburger Hauptbahnhofs. Foto: Jonas Klüter/dpa

Eine Ausnahme bildet Thüringen: Der Freistaat verhängte kein Einreise- und kein Beherbergungsverbot. Begründung: Es gebe keine entsprechenden Ausreiseverbote für die betroffenen Regionen, die Gesundheitsämter der betroffenen Orte könnten die Situation besser einschätzen und sollten allen anderen Bundesländern die notwendigen Vorgaben liefern.

Schleswig-Holstein hat seinen Umgang mit Einreisenden aus Risikogebieten flexibilisiert. Demnach können Personen, die mit größerem zeitlichem Abstand vor der Einreise in einem Risikogebiet waren, ohne Nachweis eines negativen Tests nach Schleswig-Holstein einreisen.

Ansonsten gilt…

BADEN-WÜRTTEMBERG: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels.

BAYERN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen, ebenso Wellnessbereiche.

BERLIN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.

BRANDENBURG: Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.

BREMEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.

HAMBURG: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.

HESSEN: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Gleiches gilt für Campingplätze. Tagesbusreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind erlaubt, individuelle Tagesausflüge in das Land mit Auto oder Bahn weiterhin untersagt.

NIEDERSACHSEN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.

RHEINLAND-PFALZ: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.

SAARLAND: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.

SACHSEN: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.

SACHSEN-ANHALT: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und Campingplätze ebenfalls.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze dürfen öffnen. Öffnungszeiten-Beschränkungen für Restaurants wurden aufgehoben.

THÜRINGEN: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.

Demonstrationen

BADEN-WÜRTTEMBERG: Versammlungen sind erlaubt – mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes – etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.

BAYERN: Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.

BERLIN: Für Demonstrationen gilt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr.

BRANDENBURG: Demonstrationen im Freien sind wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich, aber der Mindestabstand muss eingehalten und der Zutritt gesteuert werden.

BREMEN: Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.

HAMBURG: Für größere Versammlungen gibt es keine Teilnehmerbegrenzung mehr. Es wird jeweils der Einzelfall mit Blick auf Hygiene- und Abstandsregeln geprüft.

HESSEN: Demonstrationen sind unter Auflagen erlaubt.

17.05.2020, Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin: Impfgegner beteiligen sich mit mehreren hundert Demonstranten an einer Kundgebung für die sofortige Abschaffung der Corona-Einschränkungen. Foto: Jens Büttner/dpa

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Demonstrationen und Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 500 Teilnehmern erlaubt, in Ausnahmefällen nach besonderer Genehmigung auch mit bis zu 1000.

NIEDERSACHSEN: Demonstrationen unter freiem Himmel können ohne Ausnahmegenehmigung stattfinden.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt – bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.

RHEINLAND-PFALZ: Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen möglich.

SAARLAND: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter Auflagen erlaubt.

SACHSEN: Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.

SACHSEN-ANHALT: Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Versammlungen mit bis zu 250 Teilnehmern sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich, Ausnahmen sind bei Genehmigung möglich.

THÜRINGEN: Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.

NB: Das Kapitel über die Corona-Regeln für Schulen und Kitas in Deutschland haben wir entfernt, weil Urlauber aus Belgien in Deutschland davon nicht betroffen sind.

Welche Zone für Urlaub aus Belgien rot, orange oder grün ist, erfahren Sie unter folgendem Link:

FÖD AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf OD:

Eine Antwort auf “Sie planen Abstecher oder Reise nach Deutschland? Hier die Corona-Regeln in den einzelnen Bundesländern”

  1. Susanne Rosenfeld

    Guten Tag, ich lebe in Brüssel, muss aber unbedingt nächste Woche nach München, wo ich meine Zwillingsschwester vielleicht das letzte Mal besuchen kann (Krankheit Multiskerlose) bin 1x geimpft worden AstraZeneca. Meine Tochter wollte mich mit dem Auto schnell runterfahren und wir hätten zwei Kinder 8 und 12 Jahre dabei. Wenn ich richtig verstehe, müssen wir einen negativen Test an der Grenze vorweisen (nicht älter als 48 Std.) wir würden Montag losfahren und Donnerstag zurück. Gibt es da noch einen anderen Test? Bekommt man dann auch mit Sicherheit eine Unterkunft?
    Müssen wir zusätzlich noch das Formular einreiseanmeldung ausfüllen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich nehme an, ob wir in Ostbelgien oder Brüssel wohnen ist das selbe
    Mit freundlichen Grüßen
    Susanne Rosenfeld

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