Politik

Sind Corona-Maßnahmen doch rechtmäßig? Belgische Regierung erzielt einen Teilerfolg vor Berufungsgericht

05.02.2021, Belgien, Brüssel: Alexander De Croo (r), Premierminister von Belgien, und Frank Vandenbroucke (l), Gesundheitsminister. Foto: Frederic Sierakowski/Pool Isopix/AP/dpa

Die belgische Regierung hat in einem Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Corona-Beschränkungen einen Teilerfolg erzielt.

Ein Berufungsgericht entschied am Montag nach einem Bericht der Agentur Belga, dass es grundsätzlich eine Rechtsgrundlage für Notmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gebe. Gleichwohl warf es die Frage auf, ob womöglich die belgische Verfassung oder die europäische Menschenrechts-Konvention verletzt sein könnten. Die Entscheidung liege beim Verfassungsgericht.

Ein Brüsseler Gericht hatte Ende März in erster Instanz die Regierung verpflichtet, die Corona-Maßnahmen binnen 30 Tagen zurückzunehmen oder eine geeignete Rechtsgrundlage dafür zu schaffen.

15.03.2021, Belgien, Brüssel: Ein Protestteilnehmer trägt während einer Demonstration, unweit des Atomiums, ein Gefängniskostüm und schlägt dabei auf einen Topf. Die Aktion richtet sich gegen die Corona-Beschränkungen in Belgien. Foto: Virginia Mayo/AP/dpa

Geklagt hatte die Liga für Menschenrechte. Sie hielt es für unrechtmäßig, dass die Entscheidungen per ministeriellen Erlassen verfügt wurden. Die Regierung legte Einspruch ein.

Nun erkannte das Berufungsgericht an, dass drei Gesetze von 1963, 1992 und 2007 Grundlage für die Erlasse des Innenministeriums sein könnten. Zugleich warf es jedoch verfassungsrechtliche Fragen auf.

Es gebe Zweifel, ob einem einzigen Ministerium Kompetenzen zur Begrenzung von Grundrechten übertragen werden dürften, zitierte der öffentlich-rechtliche Sender RTBF aus der Begründung.

Zeitweise galten in Belgien strenge Corona-Regeln. So durfte man wochenlang nur mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts engen Kontakt haben. Monatelang galten nächtliche Ausgangssperren und ein Verbot von Reisen ohne triftigen Grund.

Inzwischen sind viele Regeln gelockert, Terrassen von Cafés und Bars sowie Geschäfte sind wieder zugänglich. Am Mittwoch, dem 9. Juni, steht der nächste Schritt an: Dann sollen auch Innenräume von Restaurants und Kinos wieder öffnen. (dpa)

12 Antworten auf “Sind Corona-Maßnahmen doch rechtmäßig? Belgische Regierung erzielt einen Teilerfolg vor Berufungsgericht”

      • karlh1berens

        Wenn’s wenigstens Urteile wären.

        Bei mir war es einmal Eistellung des Verfahrens auf Antrag der Staatsanwalschaft und anschließend (ungerechtfertigte) Nichtannahme der Berufungsklage wegen angeblicher Überschreitung der Einspruchsfrist.
        Der Richter hatte einfach keinen Bock, in der Sache zu entscheiden.
        In Deutschland wäre das Berufungsgericht verpflichtet gewesen, diese Sache auf EIGENE Initiative vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.
        Mir wäre nur der (teure) Weg in die Kassation geblieben.

  1. Guido Scholzen

    Wenn mit der „Kontroll-Gruppe Schweden“ verglichen wird, dann ist jeder totale Lockdown sinnlos in Belgien und anderswo.
    Wen interessiert es dann, ob die Lockdown-Regelungen irgend einem Gesetz entsprochen haben oder nicht?
    Die Regierenden sollten erkennen, dass sie Fehler begangen haben.
    Was hier für ’ne Justiz-Show abgezogen wird, ist auch nix anderes als legal-illegal-scheißegal.

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