Politik

Breite PDG-Mehrheit (ProDG, SP, PFF + CSP) gewährt Gemeindekollegien und Regierung Sondervollmachten

Außenansicht des Parlaments der DG. Foto: Juliane Görsch/dpa

Um im Kontext der Coronakrise die Handlungsfähigkeit der DG und der neun Gemeinden zu sichern, hat in Ostbelgien eine breite Mehrheit (Koalition von ProDG, SP und PFF mit der CSP) im Parlament den Vorschlag eines Krisendekrets eingereicht, der bei der Umsetzung von Entscheidungen sowohl den Gemeindekollegien als auch der Regierung der DG breite Sondervollmachten gewähren soll.

Das Krisendekret soll am 6. April 2020 im Plenum zur Abstimmung gebracht werden und rückwirkend zum 26. März 2020 in Kraft treten.

Der Vorschlag wurde von der CSP, nicht aber von den beiden Oppositionsfraktionen Vivant und Ecolo unterschrieben. Dies bedeutet aber nicht unbedingt, dass sie ihn ablehnen werden. Vivant will sich in der kommenden Woche in einer Pressemitteilung dazu äußern.

Der Gesetzestext soll die Aufrechterhaltung des Öffentlichen Dienstes, den Grundsatz der Gleichbehandlung und eine gewisse Rechtssicherheit garantieren.

Es handelt sich um folgende Maßnahmen:

1. Handlungsfähigkeit der kommunalen Entscheidungsorgane sichern:

In den Gemeinden treffen der Gemeinderat und das Gemeindekollegium, dem der Bürgermeister vorsitzt, die Entscheidungen.

Das Eupener Gemeindekollegium: Kattrin Jadin, Catherine Brüll, Claudia Niessen, Michael Scholl, Werner Baumgarten und Philippe Hunger (v.l.n.r.). Foto: Gerd Comouth

Sollte der Gemeinderat aber nicht mehr in der Lage sein, sich schnell und ordnungsgemäß zu treffen, entsteht ein Vakuum. Dies kann sich in Krisenzeiten, sollten schnelle Entscheidungen getroffen werden müssen, als gefährlich erweisen.

Daher soll dem Gemeindekollegium während 30 Tagen die Möglichkeit eingeräumt werden, dringende Entscheidungen im Kontext der Coronakrise anstelle des Rates zu treffen. Das Kollegium muss dabei die äußerste Dringlichkeit sowie die zwingende Notwendigkeit ausdrücklich begründen und diese Entscheidungen binnen kürzester Frist den Gemeinderatsmitgliedern übermitteln. Der Gemeinderat muss danach die betreffenden Entscheidungen bestätigen, ansonsten werden sie unwirksam.

Die DG-Regierung kann diese Maßnahme höchstens zweimal um jeweils 30 Tage verlängern. Das Parlament der DG muss diese Verlängerungen jedoch nachträglich bestätigen.

2. Aussetzung verbindlicher Fristen:

Zahllose Dekrete und Erlasse der DG sehen Fristen verschiedenster Art vor. Viele davon sind verbindlich.

DIe CSP unterstützt als einzige Fraktion der Opposition den Krisendekretsvorschlag der DG-Regierung. Foto: Gerd Comouth

In der DG – genau wie in der Wallonischen Region – werden alle Fristen dieser Art vorerst für 30 Tage, d. h. bis zum 24. April 2020, ausgesetzt. Konkret bedeutet dies, dass das Enddatum aller zum 26. März laufenden Fristen in gleich welchem administrativen Verfahrensschritt um 30 Tage verschoben wird.

Eine Ausnahme besteht jedoch für die Fristen, die im Bereich des Unterrichtswesens oder der mittelständischen Ausbildung gelten, z.B. im Rahmen von Anwerbungsverfahren. Damit das kommende Schuljahr fristgerecht zum 1. September 2020 starten kann, müssen diese nach wie vor zwangsläufig eingehalten werden.

Auch diese Maßnahme kann die Regierung, falls es die Umstände erfordern und unter Kontrolle des Parlaments, um zweimal 30 Tage verlängern.

3. Verschiedene Maßnahmen:

• Solange die Coronakrise andauert, dürfen in der DG keine administrativen oder gerichtlichen Wohnungsräumungen durchgeführt werden. Andernfalls würde man die bereits Verwundbarsten einer Ansteckungsgefahr mit COVID-19 aussetzen.

• Der Beteiligungs- und Finanzierungsfonds der DG wird um 10.000.000 Euro erhöht, um zinslose Darlehen oder Vorschüsse an Einrichtungen, VoGs oder sonstige Träger zu ermöglichen und eventuelle Einkommensausfälle abzufedern.

Die DG-Regierung erhält durch das Krisendekret breite Vollmachten. Das Foto zeigt die DG-Minister für Bildung und Gesundheit, Harald Mollers (l) und Antonios Antoniadis (r), zusammen mit Ministerpräsident Oliver Paasch (M). Foto: Gerd Comouth

• Die Abwesenheiten aller Schüler, Studenten und Auszubildende, die in der DG in einer Schule, in der Autonomen Hochschule oder in einem ZAWM eingeschrieben sind und aufgrund der Coronakrise dem Unterricht fernbleiben mussten, gelten von Rechtswegen als gerechtfertigt. Dies ist im Hinblick auf gewisse Diplombedingungen wichtig.

• Damit sie unter Umständen schnell handeln kann, wird die Regierung übergangsweise davon befreit, im Vorfeld ihrer Entscheidungen das Gutachten der verschiedenen Beratungsgremien oder der Verwaltungsräte ihrer Einrichtungen einzuholen.

• Die Regierung kann im Rahmen des vorliegenden Kontexts einfacher auf Experten und Personalmitglieder anderer öffentlicher Einrichtungen zurückgreifen, um ihre Krisenstäbe zu besetzen. (cre)

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf OD:

18 Antworten auf “Breite PDG-Mehrheit (ProDG, SP, PFF + CSP) gewährt Gemeindekollegien und Regierung Sondervollmachten”

  1. Dosierung

    Es wäre sehr viel Sinnvoller solche einschneidende Massnahmen bei der Föderalregierung zu lassen!? Was haben hier diese Leute Ahnung davon!? Höchstens Eigenprofile anbieten. Belgien, das kleine Land regiert sich kaputt an all den Besserwissern und Profilneurosen. Viel zu viele Kommandeure und Profiteure.

  2. alter weißer mann

    Schweden und das CoronavirusKaum Restriktionen trotz steigender Opferzahlen

    Während viele Länder angesichts der Corona-Pandemie das öffentliche Leben weit herunter gefahren haben, geht man in Schweden einen ganz anderen Weg: Grundschulen, Läden und Restaurants sind geöffnet. Die Regierung vertraut den Bürgern. Inzwischen formiert sich bei einigen Wissenschaftlern Widerstand.

    https://www.deutschlandfunk.de/schweden-und-das-coronavirus-kaum-restriktionen-trotz.1766.de.html?dram:article_id=473458

  3. Sondervollmachten

    Hallo,

    Es ist nicht richtig von Sondervollmachten für die Regierung zu sprechen. Im Dekretvorschlag steht ausdrücklich dass es momentan solche nicht geben wird. Das entscheidende Kriterium liegt darin, dass die Regierung keine Dekrete abändern kann, sondern nur gewisse Fristen verlängern darf.

    Um auf die Frage zu antworten wieso die DG hier aktiv wird und nicht nur die Föderalregierung : in den Zuständigkeiten der DG gibt es verschiedene Dinge die geregelt werden müssen, was die Föderalregierung aufgrund der exklusiven Zuständigkeitsverteilung nicht tun darf. Wenn ich zB einen Termin für einen Einspruch gegen die Ablehnung meiner Baugenehmigung verpasse, weil ich krank im Bett la lag für zwei Wochen, steht man ja ziemlich blöd da. Um solche Situationen zu vermeiden, werden Fristen verlängert.

    Tiefer einschneidend wird die DG nicht eingreifen. Sie macht das, was nötig ist.

    Und dass die CSP unterschreibt hat gar nix mit den Bürgermeistern zu tun. Man kann von Glück reden, dass in solchen Fällen auch über Parteigrenzen hinaus kooperiert wird. Und nur weil ein Vorschlag nicht mit eingereicht wird, heißt das nicht, dass Ecolo nicht dafür stimmt. Was Vivant macht kann man wohl schwer einschätzen.

    Also wer den Dekretvorschlag gelesen hat und den mit dem vergleicht, was anderswo geschieht, sollte sich nicht über den Inhalt beschweren. Eine andere Sache ist der Zeitpunkt : man hätte diese Maßnahmen schon letzte Woche ankündigen und verabschieden können.

  4. Marc Van Houtte

    Es wäre die Gelegenheit zumindest mal was für die Leute in der Altenpflege zu tun.
    Scheinbar müssen ein paar freundliche VoGs gerettet werden.
    Abgesehen davon könnte man ja die Gehälter der Feierabend Politiker (PDG) was kürzen weil die ja nicht tagen und dadurch weniger Kosten haben. Dieses Geld kann gerne als Boni für die Altenpflege gebraucht werden.
    Nein ich habe die Krankenhäuser nicht vergessen aber für diese Gehälter ist die DG nicht zuständig.

  5. Leo Vandormaells

    So ist es Propaganda! Warum schreiben hier bei OD eigentlich so sehr viele Negativ über unsern Politikverdruss!? Und dann sind so ein paar die das noch kritisieren, siehe vor einigen Tagen der Schreiber Boff, der einen Kommentarschreiber dafür abmahnte!? Obschon das ja Fakt in Belgien ist. Da sind viel zu viele die uns Steuerzahlern die Taschen leeren, und nichts, aber auch gar nichts dafür tun!? Unverständlich, das da noch Leute sind die sowas für Nützlich halten? Warum müssen wir diese Personen überhaupt dulden?
    Im normalen Arbeitsverhältnis eines Unternehmens wären diese Nichtstuer schon lange geschasst worden. Nur die Politik darf das, Nichts tun, und dafür Hohen Lohn und Hohe Pensionen kassieren, von den anderen Vorteilen sprechen wir nicht mal! Prämien, Steuervorteile plus der ganze Rest. Eine Rente beziehen von 1.600 Euro bis zum Lebensende für nur 5 ganze Jahre Parlamentspräsident zu sein!? Das ist doch Raub am Volke?!

  6. @Propaganda
    Er wird vielleicht den Eintritt bei den nächsten Kinofilme in Büllingen kassieren, vielleicht Traktoren in unmittelbarer Nähe verkaufen, vielleicht den Parking gegenüber vom Kino verwalten, waren diese nicht von der öffentlichen Hand bezahlt??
    Wenn nicht schreibt er wieder Reden und schleust sich wieder im PFF Gremium ein.
    Ist doch schön was ein liberaler Kindergarten alles kaputt macht und er ProDG einbringt.
    Hauptsache an der Futterkrippe zu sein, das ist eine liberale Partei.

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