Gesellschaft

Neues Nachname-Gesetz: Baby heißt Müller, Schmitz, Müller-Schmitz oder Schmitz-Müller

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Belgien erhält bald ein neues Nachname-Gesetz. Damit wird es künftig Eltern möglich sein, ihr neugeborenes Baby nach dem Vater oder der Mutter zu benennen bzw. sich für einen Doppelnamen zu entscheiden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Justizausschuss der Kammer gutgeheißen. Frauenrechtlerinnen sprechen von einer „Revolution“. Kritiker befürchten einen „Namensmischmasch“.

Der einfachste Fall ist der einer Familie, in der nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ein erstes Kind zur Welt kommt. Der Vater heißt Müller, die Mutter Schmitz – das Baby kann folglich auf den Namen Müller, Schmitz, Müller-Schmitz oder Schmitz-Müller getauft werden.

Je nach Familie wird es kompliziert

Etwas komplizierter wird es, wenn es in der Familie bereits ein minderjähriges Kind gibt. Für das neugeborene Kind gilt die Regel von vorhin. Das minderjährige Kind behält seinen Nachnamen, in diesem Fall Müller, jedoch haben die Eltern ein Jahr Zeit, um dem minderjährigen Kind den gleichen Namen zu geben wie dem Neugeborenen.

Kommt es künftig bei Großfamilien zu einem "Namensmischmasch"? Foto: Shutterstock

Kommt es künftig bei Großfamilien zu einem „Namensmischmasch“? Foto: Shutterstock

Wenn die Familie ein minderjähriges und ein volljähriges Kind hat, ist eine Angleichung des Nachnamens nicht möglich.

Hat die Familie bereits ein Kind und bekommt ein zweites Kind mindestens ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes, kann das erste Kind – um bei unserem Beispiel zu bleiben – Müller, Schmitz, Müller-Schmitz oder Schmitz-Müller heißen, allerdings muss jedes weitere Kind des Paares den gleichen Nachnamen haben wie das erste Kind.

Dies sind nur einige Beispiele, aber längst nicht alle. Es kann auch noch komplizierter werden, zum Beispiel wenn Kinder mit Doppelnamen später selbst Kinder bekommen. Dann stehen laut der Tageszeitung Le Soir gleich 10 Kombinationsmöglichkeiten zur Wahl.

Keine Verbindung von zwei Doppelnamen

Es soll aber nicht möglich sein, zwei Doppelnamen miteinander zu verbinden, also vier Namen zu haben, in diesem Fall Müller-Schmitz-Meier-Schumacher…

Aller Voraussicht nach wird das Plenum der Kammer das neue Gesetz nach den Karnevalsferien endgültig verabschieden. Bisher war nur der Nachname des Vaters möglich.

Die Befürworter des neuen Gesetzes sehen darin einen Schritt zur Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Frauenrechtlerinnen sprechen von “einem weiteren Fortschritt im Kampf gegen eine Diskriminierung, der Mütter seit Jahrhunderten ausgesetzt sind”. (cre/Le Soir/BRF)

19 Antworten auf “Neues Nachname-Gesetz: Baby heißt Müller, Schmitz, Müller-Schmitz oder Schmitz-Müller”

  1. Jugendlicher

    Na toll, da beklagt sich jeder über die schwindenden Werte der Familie und dann aber so einen Schwachsinn einführen. Also ich muss schon sagen wir haben wichtigere Probleme in unserem Land, als das wir Zeit hätten die Namensgebung der Kinder noch komplizierter und bescheuerter zu machen. Ich bin ja Grundsätzlich nicht gegen Doppelnamen oder ähnliches, aber dann bitte eine Option, die in jedem Fall angewendet werden kann.

  2. So falsch ist die Änderung nicht. Weshalb soll auf immer und ewig der Name des Vaters gelten? Ich persönlich hätte nur die Wahl zwischen Vater und Mutter erlaubt, aber keine Doppelnamen, denn die machen tatsächlich alles kompliziert. Und schöner werden die Namen auch nicht, wenn ich nach Deutschland schaue: Höfl-Riesch, Leutheusser-Schnarrenberger….

    • Vereidiger

      Ganz genau! Alleine schon die Möglichkeit der Doppelnamen ist wirklich ein Unding: Damit schießt Belgien „mal wieder“ über das Ziel hinaus.
      Ich hätte es so gemacht: Die Eltern können zwischen dem Namen der Mutter und dem Namen des Vaters wählen. Punkt.
      Und wenn sie sich nicht einig werden (so etwas soll es ja geben, freudiges Ereignis hin oder her), erhält das Kind automatisch den Namen derjenigen, die es gebärt hat. Punkt.
      Gleichberechtigung könnte doch soo einfach sein, ohne „ja aber“ udgl.

  3. Scheidungskind

    Man könnte bis zur Volljährigkeit auch ganz auf einen Nachnamen verzichten und dem Kind vorläufig den Nachnamen der Ziehmutter zuweisen. Bei der Scheidung könnte das Kind dann selber frei wählen, welchen der 3 Nachnamen es übernehmen will, wenn wir unsere Gesetze schon auf Pessimismus basieren, dann auch bitte vollständig. Wie verhält es sich eigentlich bei Kindern aus Homoehen? Scheint wahrlich alles gründlich durchdacht zu sein. Ich hoffe man hört meinen Applaus bis Brüssel.

  4. Germano-Belgier

    Muss das denn sein ?
    Sicher können auch lustige Varianten dabei heraus kommen, wie zB. Kuchen-Becker oder Petit-Peruche (um mal ins französische abzuschweifen).
    Nur wer will sein Leben lang mit solch einem Namen herumlaufen?
    Selbst jetzt wird bei den Vornamen schon sehr freizügig umgegangen, oder haben sie nicht auch schon einmal die Geburtsanzeigen gelesen und mit dem Kopf geschüttelt?

    Doppelname vorne, Doppelname hinten. Ich hoffe auf dem Personalausweis ist genug Platz dafür:
    Christophe-Alexander Birnbaum-Schumacher (nur als Beispiel…)

  5. Ansonsten hat unser Land ja keine Probleme! Mit solchen Geschichten „vertreiben“ sich die Politiker die Zeit bis zu den Wahlen.Mal gar keine heißen Eisen bis dahin anpacken. Jetzt wo das mit dem/den Nachnamen geregelt ist, kommen demnächst die Vornamen zur Sprache.Anstatt „richtige“ Vornamen für das Kind beim Standesamt angeben zu müssen, wird es vermutlich erlaubt sein, Automarken, Waschpulver und sonstige Begriffe aus der Werbung zu wählen.
    Vielleicht gibt die EU noch die entsprechenden Richtlinien vor

  6. Das ist eine gute Sache. Natürlich gibt es auch Wichtigeres, aber wenn man immer nur wartet, bis das Wichtigere erledigt ist, kommt man zu gar nichts.
    Mich würde aber mal interessieren, was die Genealogen dazu sagen. Einfacher wird ihr Hobby ja nicht, aber doch interessanter.

  7. Befürworterin

    Ich finde, das hat weder was mit Feminismus noch mit Schwachsinn zu tun. Eine Frau, die ein Kind gebiert, wird wohl auch das Recht haben dürfen, dem Kind ihren Name geben zu können. Auch die Kombinationsmöglichkeit der Doppelnamen ist kein Unding. Bei den Spaniern zum Beispiel ist es längst üblich, dass die Kinder den ersten Namen des Vaters und den ersten Namen der Mutter bekommen. Also wenn der Vater Müller Schmitz heißt und die Mutter Schumacher Meier, heißt das Kind Müller Schumacher, usw. Ich sehe also kein Problem darin, im Gegenteil, ich finde es gerecht.

    • Vereidiger

      Hajaa, dort hat man zumindest eine Reihenfolge und ein System vorgegeben. In Belgien dagegen steht alles frei bzw. will man so viel Auswahl wie möglich lassen – wie im Supermarkt… Ob das immer zum Besten des Kindes ist? Fehlt nur noch das Angebot, einen Namen frei zu erfinden… Aber im Sinne der persönlichen Freiheit kann man auch das in Zukunft nicht mehr ausschließen…

  8. Wie sollen die Eltern denn bei solchen Doppelnachnamen entscheiden?

    Fick-Guthmann
    Schwanz-Nagel
    Rammelt-Gmeiner
    Popp-Lange
    Lang-Popp
    Kahl-Dose
    Warmedinger-Blank
    Lang Lang-Hardt
    Fröhlich-Wichser
    Möslein-Treiber
    Schlapper-Rammelmann
    Sollich-Vögele
    Vögele-Hartmann
    Nüsslein-Volhard,
    Vander-Möse
    Scharf-Fickus
    Anders-Poppe
    Große-Flasche
    Hohl-Kopp
    Kleine-Böse
    Klaine-Dove
    Kleine-Döveling
    Große-Macke
    Fuß-Schwarz
    Handloser-Meter
    Alt-Dick
    Breitkreuz-Krumm
    . Büchsenschütz-Nothdurft
    M. Hager-Kurz

  9. In China konnten die Eltern schon immer wählen, ob das Kind den Familiennamen des Vaters oder der Mutter erhält, so dass Geschwister (auch Voll-, nicht nur Halbgeschwister) unterschiedliche Familiennamen haben können.
    Ich würde soweit gehen, Kindern mit Volljährigkeit, dass Recht zu geben, sich für einen oder beide Namen ihrer Eltern zu entscheiden, auch für die Reihenfolge der Namen. Und später sollten sie wählen können, welchen der beiden Namen sie ihren Kindern weitergeben.

    • Kettenis1

      „und später sollen sie dann wählen können….“, genau das stelle ich mir fuer das Kind schwierig vor, da es ja weder Papa noch Mama mit seinem veränderten Nachnamenwunsch verletzen will.

  10. Meinemeinung

    Ich halte diese Gesetzänderung für idiotisch. Typisch für Feministinnen. Das hätte auch die Idee von Alice Schwarzer sein können, hätte die nicht andere Probleme. Der Fall Schwarzer zeigt, dass Feministinnen genauso Heuchler sein können wie die von ihnen verhasste Männerwelt.

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