Gesellschaft

Am Donnerstag beginnt der Straßenkarneval: Polizei warnt vor Alkoholexzessen und kündigt Kontrollen an

Das sollten Karnevalisten auf keinen Fall machen: Wer Alkohol trinken möchte, sollte aufs Autofahren verzichten. Foto: dpa

Am Donnerstag beginnt der Straßen-Karneval. In den Hochburgen des ostbelgischen Karnevals wird dann getanzt und geschunkelt, was das Zeug hält. Leider kommt es immer wieder zu Exzessen, insbesondere beim Alkoholkonsum.

Während dieser ausgelassenen Zeit fühlen sich besonders Jugendliche oftmals dazu verleitet, Alkohol zu trinken. So mancher wird dabei sein Limit überschreiten oder die Wirkung von Alkohol unterschätzen. In einer Pressemitteilung weist die Polizeizone Weser-Göhl auf die Gefahren von überhöhtem Alkoholgenuss hin.

Weil in einigen Hochburgen obendrein viele Säle und Kneipen geschlossen haben (siehe Artikel „In Eupen fast nur noch Zeltkarneval – ‚Saal Bosten‘ an Altweiberdonnerstag und Rosenmontag geschlossen“), wird je nach Wetterlage noch mehr närrisches Volk auf der Straße zu finden sein.

Kinder und Jugendliche

In erster Linie sind natürlich die Eltern und Erziehungsberichtigten in ihrer Verantwortung gefragt. Ebenso die Veranstalter von Karnevalspartys, von Umzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen.

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Die Erwachsenen sollten sich ihrer Vorbildrolle gegenüber der Jugend jederzeit bewusst sein. Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, sich zu einer starken und selbstbewussten Persönlichkeit zu entwickeln. Nicht nur Kinder und Jugendliche – auch Erwachsene sollen auch mal „Nein“ sagen können.

In ihrer Clique unterwegs, fühlen sich besonders Jugendliche oftmals dazu verleitet, Alkohol zu trinken. So mancher wird dabei sein Limit überschreiten oder die Wirkung von Alkohol unterschätzen.

„Das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen sollte auch im Karnevalstreiben erste Priorität sein“, heißt es in der Pressemitteilung der Polizeizone Weser-Göhl. Dazu gehöre auch, dass gesetzliche Altersgrenzen eingehalten werden und ein Missbrauch von Alkohol bei Jugendlichen weitestgehend vermieden werden sollte.

Was besagt die Gesetzgebung?

Wie in jedem Jahr möchte die Polizeizone Weser-Göhl abermals Veranstalter und Jecken daran erinnern, auch und besonders während den Karnevalstagen die Vorschriften die Gesetzgebung zu beachten.

Was ist verboten und was ist erlaubt? (Zum Vergrößern Bild anklicken). Quelle: Polizeizone Weser-Göhl

Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit bei Tanz- und Abendveranstaltungen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet.

An Kinder und Jugendliche dürfen weder alkoholische Getränke abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Unter 16 Jahren sind alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Sekt tabu (> 0,5 Vol.%).

Hochprozentiger, destillierter Alkohol (über 1,2 Vol.%), darf auch in gemixter Form von Jugendlichen unter 18 Jahren nicht konsumiert werden. Beispiele: Alkopops, Cocktails, Schnaps, Likör usw.

Es ist verboten, Jugendlichen unter 18 Jahren alkoholhaltige, gegorene Getränke über 22 Vol. % zu verkaufen, zu servieren oder anzubieten.
Bei Verstoß gegen diese Auflagen werden Protokolle erstellt und es ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen.

Polizeikontrollen an den tollen Tagen

Die Polizeibeamten der Polizeizone Weser-Göhl (sowohl in Uniform als auch in ziviler Kleidung) werden an den tollen Tagen verstärkt Alters- und Alkoholkontrollen durchführen.

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Bedenken Sie, dass auch an den karnevalistischen Tagen das Lenken eines Fahrzeuges ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille untersagt ist. Achtung: Für Führerscheinneulinge gilt während zwei Jahren die 0,0 Promille-Grenze.

Nicht zu unterschätzen ist der Restalkohol, der am Tag danach noch auftreten kann. Der Körper baut normalerweise rund 0,1 Promille pro Stunde ab. Der Abbau von Alkohol kann nicht durch Ausnüchterungshilfen (Beispiele: Kaffee, Cola, Wasser, fettiges Essen, an die frische Luft gehen usw.) beschleunigt werden. Selbst Ausschlafen garantiert keine 0,0 Promille am nächsten Tag. (Quelle: Polizeizone Weser-Göhl)

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf OD:

10 Antworten auf “Am Donnerstag beginnt der Straßenkarneval: Polizei warnt vor Alkoholexzessen und kündigt Kontrollen an”

  1. Die Auswahl der Bilder ist zumindest fragwürdig.
    Beim 2. Bild wird eine leere Flasche leergetrunken, beim nächsten Bild ist ersichtlich, daß es sich um alkoholfreies Gesöff handelt.

    Bei der aktuell vorherrschenden Diffamierungskampagne, wird jeder Autobahnfahrer als Verkehrsrowdy bezeichnet, der ein bischen zu lange auf der mittleren Spur verweilt und jeder, der kurz über 120 km/h im Bereich von Schulen fährt ? als Raser bezeichnet.
    Logischerweise ist jeder, der auch nur ein Glas und/oder Flasche ansieht, ein potentieller Säufer.

  2. Failed state

    Die POlizei sollte mal die Raserei kontrollieren. In den NL kann man keinen Kilometer zu schnell fahren ohne Probleme zu haben. Hier sind Straßen wie Autobahnen. Deutsche Autobahnen, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. In der Hinsicht ist Belgien ein totaler failed state.

    • Genau auf solch einen „failed Kommentar“ habe ich gewartet.
      Mich regen als Autofahrer immer die Fußgänger auf, die nach dem Überqueren der Straße auf dem Zebrastreifen feststellen, daß sie noch einen Suppenwürfel vergessen haben um dann sofort umzudrehen und wieder den Zebrastreifen entlang schlurfen.
      Opas, Omas und (Achtung genderkorrekt) Greisende sollten eine eigene Schlurfspur neben der Straße erhalten. ???

  3. Eupenzicke

    Die Bilder waren auch im letzten Jahr bei OD.
    Da wir aber , wenn man sich die Polizeiberichte so durch liest, immer von alkoholisierten oder mit Drogen vollgestopften Fahrern liest, ist eh das ganze Jahr Karneval in Eupen

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