Präsident Alexander Miesen (PFF) ist das einzige PDG-Mitglied, das Anrecht auf eine Abfindung bzw. „Abschiedsprämie“ hat.
Wie der BRF unter Berufung auf Präsident Miesen selbst und einen Sprecher des PDG berichtete, plant das DG-Parlament in Kürze keine Änderung bei der Entschädigung seiner Abgeordneten. Die Lage in der DG sei nicht vergleichbar mit der im Landesinnern.
So bekämen die Abgeordneten hier kein Gehalt, sondern Sitzungsgeld und eine monatliche Pauschale von jeweils knapp 200 Euro. Wenn sie das Parlament verlassen, haben sie kein Anrecht auf eine Abfindung.
Zwei Monatsgehälter für Präsidenten
Eine solche komme nur für den Parlamentspräsidenten in Frage, hieß es. Seine Austrittsentschädigung beträgt laut BRF zwei Monatsgehälter, was einer Summe von knapp 17.000 Euro entspreche.
Am Mittwoch wurde die „Abschiedsprämie“ in der Kammer nach einem Treffen zwischen Präsident André Flahaut (PS) und den Fraktionsvorsitzenden kurzerhand gestrichen.
Siehe dazu Artikel „Abschiedsprämien für Ex-Parlamentarier sorgen wieder für Gesprächsstoff“
Dann sollte Herr Miesen schon mal die bürokratischen Hürden nehmen denn bis Mai 2014 ist es bekanntlich ja nicht mehr allzu lange.
Hm… Also wenn der Präsident sein Amt aufgibt und in seinen alten Beruf zurück kehrt, schmeist man ihm noch 2 Monatsgehälter hinterher (immerhin 17000 €).
Warum eigentlich ?
tja, wahrscheinlich damit er/sie sich in dieser schwierigen globalisierten überbevölkerten Erde auch dann noch halbwegs zurecht finden kann…(3 leicht bittere Philosophierpünktchen)
Autsch… das tut weh!!! Da muss eine Pflegehelferin im Altenheim 1 Jahr für arbeiten gehen. In Schichten und an WE und Feiertagen.
zudem hat z.B. eine Frau Schwierigkeiten wenn sie in einem stinknormalen Job z.B. wegen einiger Jahre Babypause wieder zurückkehrt, dort wieder ihren alten Arbeitsplatz zu bekommen. Gesetzlich muss sie meines Wissens nach zurückgenommen werden, doch in der Regel läuft sie Gefahr, beruflich degradiert zu werden. Oder liege ich falsch mit meinem Geschreibsel?
Schon wieder diese“Selbstgewählten Entschädigungen“!All diese Sachen müssten unter die Lupe und zum Grossteil abgeschafft werden!
Wenn man aus freien Stücken geht, dann sollte man auch nix kriegen. So einfach ist das. Ob man was kriegen muss, wenn man abgewählt wird? Gute Frage. Aber so ein schlaues Kerlchen wird schon was finden.
Ich warte immer noch auf die Erklärung und besser auf die Entschuldigung von Frau Niessen, die diese Abschiedsprämie ja noch vor wenigen Monaten damit gerechtfertigt hatte, dass ihr ja wohl eine Entschädigung zustehe, wenn sie freiwillig ihren Senatsposten für ein Schöffenamt aufgibt.
Wenn es darum geht abzukassieren sind sie alle gleich, ebenso wie in ihrer Unfähigkeit Fehler einzugestehen und sich verdammt nochmal dafür zu entschuldigen …
Frau Niessen wird in 2014 meine Stimme NICHT bekommen! Grund: Hatte ihr eine Email mit einer bestimmten Nachfrage zukommen lassen, diese blieb aber unbeantwortet, noch nicht mal eine höfliche Absage war der Fall. Kein Problem trotzdem, ich werd’s mir sehr gut merken! So geht man nicht mit Bürgern um, schon gar nicht wenn Wahlen vor der Tür stehen!
dann zahlt ihn aus, so kann man den Schaden begrenzen
Abfindungen hin und her.
Was im Inneren vom Land abgeht erreichen wir eh nicht viel.
Hier in unserer kleinen Ecke sollten doch alle Abgeordneten soviel Charakter haben auf diese Gelder zu verzichten bzw. zurück zu zahlen.
Ansonsten muss ich von allen das Gleiche( nichts Liebes ) denken.
Es ist Nie zu spät die alte Denkweise abzustellen !!!