In der Akte Ternell hat sich das Gericht Erster Instanz in Verviers für eine Aussetzung der Urteilsverkündung entschlossen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den früheren Geschäftsführer des Naturzentrums Ternell, Theo Wilden, eine Haftstrafe von zwei Jahren und eine Geldstrafe von 6000 Euro gefordert.
Wie der BRF berichtete, bleibt Theo Wilden damit ohne Strafe. Es sei noch nicht klar, ob Staatsanwaltschaft oder der Angeklagte gegen das Urteil vorgehen werde, hieß es.
Theo Wilden wurde unter anderem wegen Missbrauchs des Gesellschaftsvermögens, Urkundenfälschung, Betrugs und Beschäftigung von Schwarzarbeitern der Prozess gemacht.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll Wilden zwischen 2003 und 2008 eine Reihe von Anschaffungen sowie mehrere Tausend Liter Heizöl für den privaten Bedarf auf Rechnung des Naturzentrums getätigt haben. Zudem soll ein Mitarbeiter von Ternell während seiner Arbeitszeit privat für den damaligen Geschäftsführer tätig gewesen sein.
Abgesehen von den Kilometerabrechnungen und der Heizöllieferung, die mit dem Präsidenten des Verwaltungsrates, Arthur Spoden, abgesprochen worden seien, um Überstunden zu kompensieren, so die Verteidigung, bestritt Theo Wilden die ihm zur Last gelegten Taten und sprach von einem Komplott.
Das Gericht sah die meisten der 20 Anklagepunkte als nicht erwiesen an. Die Aussetzung der Urteilsverkündung gilt für drei Jahre.
Das Gerichtsverfahren wurde nach Verviers verlegt, weil sich in Eupen alle Richter, die für diesen Prozess infrage kamen, für befangen erklärt hatten.
Super, Theo!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Bei den ganzen roten Nasen, die die wichtige Pöstchen in der DG besetzen verwundert es kaum, dass man von einem Komplott spricht. Herr Wilden besaß nunmal eine andere Parteikarte.
Es ist gefährlich und dies zeigt auch der aktuelle Anlass des Tierschutzbeirates und der Gemeinschaftszentren alles wirkt rot unterlaufen.
Freut mich für Theo Wilden, und es freut mich auch, dass das Gericht mangels Beweisen eine Aussetzung der Urteilsverkündung beschlossen hat. Daran sollten sich andere Gerichte, die viel zu schnell und leichtfertig urteilen , ein Beispiel nehmen.