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Aachen: Zöllner kontrolliert Mann und findet 18.000 Euro in dessen Unterhose

Foto: Shutterstock

Mit knapp 18.000 Euro in Hose und Unterhose ist ein Mann aus den Niederlanden nach Aachen eingereist. Er hatte aber nur 2.000 Euro Bargeld angemeldet.

Beim Abtasten des überprüften Manns stellte ein Zollbeamter „ungewöhnliche Gegenstände im Genitalbereich“ fest, wie das Hauptzollamt Aachen mitteilte.

Der Erklärung des 38-Jährigen, dies liege an seiner „besonderen Anatomie“, schenkten die Beamten keinen Glauben. Zum Vorschein kamen 17.990 Euro. Da der Mann auf Befragung durch die Zöllner zunächst nur 2.000 Euro Bargeld angemeldet hatte, beschlagnahmten die Beamten das Geld.

Der 38-Jährige muss nun mit einem Bußgeld rechnen: Wer bei der Einreise aus einem EU-Mitgliedstaat 10.000 Euro Bargeld oder mehr bei sich führt, muss dies auf Befragen dem Zoll mitteilen.

21 Antworten auf “Aachen: Zöllner kontrolliert Mann und findet 18.000 Euro in dessen Unterhose”

  1. Wegelagerer

    Die Zöllner haben als Merkel rief eine Million nicht EU-Bürger einereisen lassen ohne jegwelche Kontrollen. Mit diesem Flüchtlingsstrom sind ebenfalls IS Kämpfer eingereist die mit ihren Terroranschlägen die EU noch eine Weile beschäftigen wird. Auch war der Berlinterrorist durch mehrere Länder der EU gereist ohne das dies den Zoll interessiert hätte. Ausgerechnet ein Holländer wird jetzt vom deutschen Zoll wie ein Schwerverbrecher behandelt nur dadurch das er verschwiegen hat das er noch 18.000 € mit sich führt und dieses Geld wurde dann vom Zoll einbehalten. HALLO! In einem liberalen Europa welches wir gerne sein wollen müsste es doch möglich sein sein Geld mitzunehmen? Vielleicht wollte der Holländer ja nur ein Auto in Aachen kaufen und dies bar bezahlen. Hier sieht man wieder wie dem kleinen Mann sein erspartes abgenommen wird. Würde mich nicht wundern wenn dieser Holländer bei der nächsten Wahl DE WILDERS wählt und dann regen die Gutmenschen sich wieder auf wie ein Bürger nur rechts wählen kann.

    • @ Wegelagerer

      Haben Sie schon einmal versucht ein Auto bei einem Händler gegen Bares zu erwerben? Das geht hier nicht und in Deutschland auch nicht. Die Gesetze gegen Geldwäsche sind inzwischen verschärft und eindeutig. Wahrscheinlich hat der Zoll den Mann gefragt ob er Bargeld dabei hat, Wenn er das verneint und dann das Geld gefunden wird dann muss er die folgen (er)tragen.

      • Radio Euro

        Ich habe voriges Jahr ein Auto gekauft und bar bezahlt. Man hat weder im Autohaus gezuckt, noch ist bislang Herr Schäuble bei mir vor gerollt. Das halte ich für eine Düstere Legende, dass das nicht mehr möglich sein soll. Solange das ansatzweise flexibel ist – sofern das überhaupt nachgeprüft wird -, wird das auch niemanden interessieren. Bei einer Steuerprüfung im Autohaus und bei einer Prüfung der Rechnungen könnte ich mir sicher vorstellen, dass man Stichproben macht. Alle Jubeljahre. Und wenn ein Hartz-IV-Bezieher (sofern man überhaupt so weit nachforscht) ein 20.000-EUR-Auto bar bezahlt, dann wird man mal nachfragen. Solange das aber plausibel ist… Ich denke, beim Finanzamt schläft man zu gerne tu tief, als dann man unter bestimmten Summen hoch schreckt.

        • Radio Euro

          Solange das plausibel ist. Nicht flexibel.
          Und ja, es wäre nicht normal wenn der Arzt seinen Mustang in bar bezahlt. Aber wenn Otto Normalverdiener ein normales Auto kauft, dann wird das niemandem beim Finanzamt interesieren.

        • @ Radio Euro

          Der Autohändler unterliegt, genauso wie die Bank, bei größeren Bareinzahlungen der Meldepflicht.
          Ich unterhalte für Daueraufträge ein Konto in Deutschland das ich von Zeit zu Zeit auffüllen muss. In letzter Zeit findet sich der Vermerk: „AWV-MELDEPFLICHT ­BEACHTEN “ auf dem Kontoauszug.
          Der Garagist meines Vertrauens in Eupen hat mir erzählt das er keine größeren Bargeschäfte mehr tätigen darf. Die Einschläge kommen näher.

          • Radio Euro

            Was belgische Bargeldgeschäfte betrifft, habe ich keine Ahnung. Ich kann da nur aus deutscher Praxis berichten. Die AWV-Meldepflicht betrifft Banküberweisungen, die höher sind als 12500 EUR und ins Ausland gehen. Auch davon habe ich keine Ahnung – es scheint aber so zu sein, dass es das schon „immer“ gab.

        • systray0

          @Radio Euro: Sind Sie auch mit dem Geld über die Grenze gefahren?
          Klar, die Autohäuser nehmen in Deutschland auch Bargeld an. Aber wer nach Deutschland mit mehr als 10.000€ fährt und erwischt wird, hätte in jedem Fall Probleme bekommen.
          Zur Sicherheit macht man heute eine Überweisung.

    • Dorfbewohner

      @Wegelagerer: Was soll dieser Hassrenter-Redeschwall? Waren Sie das mit den 18.000 in der Unterhose? Und was bitte hat das mit Flüchtlingen zu tun???

      Es gab schon immer Höchstgrenzen an Bargeld, die man über die Grenze nehmen darf. Das ist überhaupt nichts neues, im Gegenteil.

      Wer sich aber nicht an die Regeln hält, das Geld in der Unterhose versteckt und dann noch dem Zöllner ins Gesicht lügt, der muss sich wohl nicht wundern … ganz offensichtlich wußte der „kleine Mann“ ziemlich genau, warum er das Geld nicht einfach in der Geldbörse aufbewahrt und dem Zoll mitteilt. Vorsatz nennt man das.

      • Radio Euro

        Soweit ich weiß, gibt es keine Höchstgrenzen. Sie müssen nur „Ja“ sagen, wenn der Zöllner Sie fragt, ob Sie mehr als 10.000 EUR dabei haben. Sagen Sie „Ja“, wird er Ihre Daten aufnehmen und das Finanzamt wird sich vielleicht bei Ihnen melden.

  2. Lutebert

    Hierzu möchte ich eine Bemerkung abgeben , die sich ereignete im Jahre 1979 von Auel kommend gefahren in Richtung Elcherath Winterspelt . Zu dieser Zeit war das noch ein verbotener Grenzübergang dieser beiden Länder . Von einer Kirmesveranstaltung wollte ich Nachts mit einigen Freunden in einem bekannten Lokal in Winterspelt noch einkehren , aber in Elcherath beschlagnahmten 3 Deutsche Zollbeamten mir mein Fahrzeug und ich musste ohne wenn und aber denen die Schlüssel überlassen . Nachdem mein Versicherungsmakler alle Hebel in Bewegung gesetzt hatte , konnte ich am nächsten Tage ohne Folgen mein Fahrzeug wieder unbeschadet an besagter Stelle wieder abholen .

    • Zaungast

      Interessant.

      Wie das damals so war, zeigt ein Artikel aus DIE ZEIT von 1967:
      http://www.zeit.de/1967/23/schwarz-ueber-die-gruene-grenze

      Aus eigener Erfahrung: Wenn damals ein Landwirt aus dem Büllinger Raum eine Ladung Strohballen in Dreiborn kaufen wollte, war eine Unmenge an Zollformalitäten zu erledigen. So durfte er zwar über Wahlerscheidt nach D hinfahren, musste aber bei der Rückfahrt einen großen Umweg über Losheimergraben machen, eben wegen jener Zollvorschriften.

      Das mutet an wie aus einer anderen Welt. Seit dem Schengener Abkommen darf die Grenze an jedem Ort überschritten werden.

      • Réalité

        Werter Zaungast, da übertreiben Sie allerdings, „leicht“! Ich kannte jemanden der fuhr damals zum Prümer Raum ein paar Strohballen laden, dessen Grenzformalitäten gingen mit lediglich einem einzigen Papier und 20 Bfrs an Kosten sehr schnell über die Bühne! Es sei denn Ihr Landwirt hatte damals „ganz spezielles Stroh“ geladen!?_?_?_

        • Zaungast

          Mag sein, dass Sie Recht haben. Aus der Sicht eines damaligen Schuljungen kam mir das allerdings sehr kompliziert vor. Man ging zu einer „Zollagentur“ auf Losheimergraben, ließ sich ein Formular in mehreren Exemplaren ausfüllen (gegen Bezahlung?), ging damit zum Zollbüro und bezahlte den Zoll.

          Es ging auch mehr um die Tatsache, dass Personen- und Warenverkehr nur sehr umständlich und eingeschränkt möglich waren. In Wahlerscheid gab es nur Personenverkehr, und dass auch nur zeitweilig, in der Nacht war die Schranke zu. Und für Warentransporte ging das überhaupt nicht, deshalb der große Umweg über Losheimergraben. Für eine Karre Stroh!

  3. Ist man denn so sicher dass der Niederländer ein Autokauf tätigen wollte . Da Versteck ich mein Geld nicht in der Unterhose . Mit dem heutigen Banksystem kann ich innerhalb 48 Stunden Geld ins Ausland überweisen . Für mich handelt es sich hier um Schwarzgeld um Drogen zu finanzieren .

  4. Zaungast

    „Wer bei der Einreise aus einem EU-Mitgliedstaat 10.000 Euro Bargeld oder mehr bei sich führt, muss dies auf Befragen dem Zoll mitteilen.“

    Wer aber aus einem Staat außerhalb der EU einreist, ist verpflichtet, spontan eine solche Erklärung abzugeben.

    https://finances.belgium.be/fr/douanes_accises/particuliers/voyager/mouvements-dargent-liquide-cash

    Aber welcher brav seine Steuern zahlende Ostbelgier reist auch schon mit solchen Bargeldbeträgen in der Hose durch die Lande?

    Was die Barzahlungen innerhalb Belgiens betrifft, gibt es eine Obergrenze von 3.000 €, die aber nicht gilt, wenn der Verkäufer eine Privatpersonen ist. Höchststrafe: 1.350.000 €. Na denn!

    http://economie.fgov.be/fr/binaries/Beschraenkung_von_Barzahlungen_tcm326-253875.pdf

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