Fast elf Jahre nach einem Zugunfall mit 19 Toten im belgischen Buizingen hat ein Brüsseler Gericht den Betreiber des Schienen-Netzes Infrabel zu 330.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Die Hälfte der Strafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden, berichtete die Agentur Belga. Das Gericht bestätigte die Auffassung einer vorherigen Instanz, dass der Schienenbetreiber Fehler gemacht und seine Pflichten verletzt habe, was zu dem Unglück geführt habe.
Das Urteil fällt jedoch milder aus als die Entscheidung eines Brüsseler Gerichts 2019: Dieses hatte die belgische Bahn SNCB sowie den Schienennetzbetreiber zu einer Geldstrafe von je 550.000 Euro verurteilt.
Während SNCB die Strafe akzeptierte, legten sowohl Infrabel als auch die Staatsanwaltschaft Revision ein. Infrabel wollte die Strafe mildern, die Staatsanwaltschaft eine härtere Maßnahme erreichen.
Bei der Festsetzung des Strafmaßes berücksichtigte das Gericht nun unter anderem die Tatsache, dass der Betreiber Maßnahmen vorweisen konnte, die ein solches Unglück in Zukunft verhindern sollen. Infrabel will laut Belga keine weitere Berufung einlegen.
Bei dem Zugunglück am 15. Februar 2010 hatte der Lokführer eines voll besetzten Regionalzuges ein Stoppsignal überfahren. Sein Zug prallte in Buizingen bei Brüssel mit einer zweiten voll besetzten Regionalbahn zusammen. 19 Passagiere starben. (dpa)