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Zu laut gepfiffen: Schiri muss sich vor Gericht verantworten

Illustration: Pixabay

In Hessen muss sich doch tatsächlich ein Schiri vor Gericht dafür verantworten, dass er in einem Spiel, in dem es ziemlich turbulent zuging, zu laut gepfiffen hat.

Wie mehrere deutsche Medien berichteten, wurde dem Schiedsrichter Pierre H. nach einem Spiel der Kreisliga B Wiesbaden im Jahr 2018 vorgeworfen, aus kürzester Entfernung in das Ohr eines Spielers gepfiffen zu haben. Und der Vorfall beschäftigt auch noch dreieinhalb Jahre später die Justiz.

Laut „Kicker“ standen sich am 21. Oktober 2018 die SpVgg Sonnenberg II und die DJK 1. SC Klarenthal II in der Kreisliga B Wiesbaden gegenüber. Beim 6:4 war Schiedsrichter Pierre H. mit acht gelben sowie einer roter Karte stark gefordert. In dieser turbulenten Partie soll dann eine Szene dazu geführt haben, dass die Begegnung dreieinhalb Jahre später zum wiederholten Male ein Fall für die Gerichtsbarkeit wird.

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Folgendes war passiert: Als es nach rund 60 Minuten beim Stand von 4:2 zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen mehreren Spielern kam, hätte der Unparteiische zu seiner Trillerpfeife gegriffen, um die Situation mittels lauter Pfiffe zu entschärfen und damit eine Rudelbildung zu verhindern.

Doch jetzt kommt’s: Bei den „schrillen und extrem lauten Tönen“, wie der „Kicker“ schreibt, soll ein Spieler des SC Klarenthal II, der sich in unmittelbarer Nähe des Schiedsrichters befand, bleibende Schäden im linken Ohr davongetragen haben – Probleme, die den Spieler anscheinend bis heute beschäftigen.

Es folgte eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen Pierre H., der im strafrechtlichen Prozess im Jahr 2019 zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt wurde. Daraufhin erhob der Angeklagte allerdings Einspruch und wurde letztlich zu 80 Sozialstunden verurteilt.

Damit hat sich die Sache aber noch nicht erledigt, denn jetzt, im April 2022, muss Pierre H. noch einmal vor Gericht erscheinen, diesmal zum zivilrechtlichen Verfahren. Wie schon im strafrechtlichen Prozess fordert der Kläger Schmerzensgeld (diesmal 5.000 Euro) als Entschädigung für den Tinnitus in seinem linken Ohr…

Auf den ersten Blick mag man über die Geschichte schmunzeln. Indes verweist ein Artikel in der Fachzeitschrift „Medical Tribune“ darauf, dass Trillerpfeifen einen Schalldruckpegel von bis zu 120 Dezibel erreichen können. „Vor allem wer frontal angepfiffen wird, läuft Gefahr, Schäden davonzutragen“, heißt es da. (cre)

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