Nachrichten

Würde Silvester-Klassiker „Dinner for One“ im Fall einer Premiere heute wegen Propagierung von zu starkem Alkoholgenuss verboten?

Freddie Frinton als Diener James im beliebten TV-Sketch „Dinner for One oder der 90. Geburtstag“. (Aufnahme vom 08.03.1963). Foto: Annemarie Aldag/NDR/dpa

Alle Jahre wieder stolpert James etwas unbeholfen und zunehmend alkoholisiert um den Tisch, an dem Miss Sophie Geburtstag feiert. „Dinner for One“ ist der Silvester-Klassiker des deutschen Fernsehens. Die Frage ist: Was wäre, wenn dieses Stück nicht schon vor 55 Jahren, sondern erst jetzt zum ersten Mal hätte gezeigt werden sollen? Würde es dann etwa wegen Propagierung von übertriebenem Alkoholgenuss verboten?

Fernsehwiederholungen haben nicht immer den besten Ruf – bei „Dinner for One“ ist das anders. Der Sketch-Klassiker gehört in die Kategorie, die manche gar nicht oft genug sehen können und viele zumindest jedes Jahr wieder. Und so heißt es auch 2018 ein weiteres Mal „The same procedure as every year“ – und das gleich etliche Male.

Das Erste zeigt „Dinner for One“ an Silvester um 15.40 Uhr. Und auch alle dritten Programme kommen an der Wiederholung nicht vorbei.

Eine feste Fangemeinde hat der Sketch in jedem Fall: Zum Jahreswechsel 2017/2018 sahen nach Angaben des NDR rund 17 Millionen Menschen eine der 20 Ausstrahlungen im deutschen Fernsehen.

Freddie Frinton als Diener James und May Warden als alleinspeisende alte Dame Miss Sophie im beliebten TV-Sketch „Dinner for One oder der 90. Geburtstag“ (Aufnahme vom 08.03.1963). Foto: Annemarie Aldag/NDR/dpa

Zum ersten Mal zu sehen war der Sketch vor 55 Jahren gar nicht zum Jahresausklang, sondern am 8. März 1963 in einer Live-Sendung des damals populären Entertainers Peter Frankenfeld. Kurz darauf zeichnete der NDR die leicht skurrilen Szenen rund um Miss Sophies 90. Geburtstag in Hamburg auf. Die betagte trinkfreudige Miss Sophie spielte May Warden und Freddie Frinton ihren ebenfalls einem guten Schluck nie abgeneigten Butler James.

Seit 1972 gehört die 18-minütige Zwei-Personen-Show zum Silvesterprogramm in den dritten Programmen der ARD wie das Böllern zu Berlin-Neukölln oder das Feuerwerk über dem Hamburger Hafen. Inzwischen steht „Dinner for One“ auch im „Guinness-Buch der Rekorde“ als die Sendung, die am häufigsten wiederholt wurde.

Das Besondere in diesem Jahr: Zum ersten Mal überhaupt ist der Klassiker auch im britischen Fernsehen zu sehen. Der TV-Sender „Sky Arts“ zeigt die Schwarz-Weiß-Komödie am frühen Silvesterabend. In Großbritannien ist der Sketch bisher so gut wie unbekannt.

Doch zurück zur Ursprungsfrage: Würde „Dinner for One“ heute im deutschen Fernsehen heute überhaupt noch gezeigt werden können? Wahrscheinlich würde ein ganzes Heer von Psychologen und Pädagogen bemüht, um zu erkunden, ob das Verhalten des sturzbetrunkenen James an Miss Sophies Geburtstag einen negativen Einfluss auf die Zuschauer, insbesondere auf die jungen, haben könnte. (dpa/cre)

6 Antworten auf “Würde Silvester-Klassiker „Dinner for One“ im Fall einer Premiere heute wegen Propagierung von zu starkem Alkoholgenuss verboten?”

  1. Mischutka

    @ R.A.Punzel :
    Hallöle …. ich hätte da bitte eine Frage : Spielt der Jean-Cognac nicht auch die Hauptrolle in dem Stück
    „To soak for One“ ???
    Guten Rutsch (und bleibe gesund) !

  2. Pensionierter Bauer

    Die Idee eines Verbotes einer solchen Sendung geistert bestimmt in dem einen oder anderen Gutmenschenkopf schon herum. Als Mensch der in den sechsziger, siebziger und achtziger Jahren die damals von den Studenten erkämpften Freiheiten voll ausleben konnte, tun mir die zZt. um sich greifenden Verbotsforderungen einiger Zeitgenossen schon richtig weh. Der letzte Schrei ist ja nun die Forderung eines Feuerwerksverbots wegen Feinstaubalarm.

    • schlechtmensch

      Was ich mich frage ist warum man nie Forderungen nach Stillegung der Kreuzfahrtschiffe oder sonstigen Schwerölverbrennern hört. Letztens stand vor mir an der Ampel ein alter qualmender Diesel , aber hauptsache einen Aufkleber von Bündnis 90 / Die Grünen hinten drauf.

Antworten

Impressum Datenschutzerklärung
Desktop Version anfordern