Notizen

Wie verhalte ich mich bei einem Radrennen?

Foto: Christian Willems

In den kommenden Wochen werden wieder einige Radrennen die Straßen in Ostbelgien befahren. Aus aktuellem Anlass möchten die Polizeizonen Weser-Göhl und Eifel den Verkehrsteilnehmern nochmals die Verhaltensweise auf der öffentlichen Straße während eines solchen Ereignisses in Erinnerung rufen.

Dem Rennen voraus fährt immer ein Fahrzeug der Polizei mit eingeschaltetem Blaulicht und Sirene. Kurze Zeit später folgt das Eröffnungsfahrzeug, welches mit einer roten Fahne, dem Verkehrszeichen A51 (Gefahrenzeichen) sowie der Aufschrift „COURSE-RENNEN“ auf dem Dach versehen ist.

Dies bedeutet für die Verkehrsteilnehmer:

– Sie müssen sofort rechts anhalten und so lange stehen bleiben, bis das Schlussfahrzeug, welches mit einer grünen Fahne versehen ist, vorbeigefahren ist. Erst dann darf die Fahrt fortgesetzt werden.

– Außerdem ist es den Verkehrsteilnehmern nicht erlaubt, ein Fahrradrennen zu schneiden, indem man z.B. eine Straße oder eine Kreuzung überquert. Diese Regelung gilt auch für Fußgänger.

An den Hauptkreuzungen wird die Polizei den Verkehr regeln. An kleineren Kreuzungen werden Streckenposten anwesend sein. Deren Anweisung ist unbedingt Folge zu leisten.

4 Antworten auf “Wie verhalte ich mich bei einem Radrennen?”

  1. Und wie verhalte ich mich bei einem inoffiziellen Radrennen, ohne motorisierte Begleitung mit bunten Fähnchen oder Polizeieskorte? Darf ich durchziehen, wenn mir irgendsoein Möchtegern-Peloton wieder im letzten Moment die Vorfahrt abschneidet?

  2. Heul doch !

    Bei Inoffizielle Rennen in Deutschland ist es so , dass ab 15 oder 16 Fahrer die Gruppe als Einheit gilt und d.h. man , wenn der erste Fahrer raus ist aus der Einfahrt, man nicht dazwischen fahren darf bis der letzte durch ist.
    Allerdings können viele Radfahrer nicht bis 15 zählen und schneiden einem die Vorfahrt ab bei ihren privaten Rennen auf der Straße oder fahren auf der Straße anstatt auf dem Radweg, obwohl die Benutzung des Radwegs Pflicht ist.(So ist es z.B. regelmäßig zu beobachten auf der Straße von Kelmis nach Aachen.)
    Nochmal für alle lebensmüden Radfahrer , ein blaues Schild mit einem weißen Fahrrad ist verpflichtend für Gruppen unter 15 Fahrer,( ja es gilt auch nicht nur für weiße Fahrräder.)
    Quelle:
    http://webshop.ibsr.be/frontend/files/products/pdf/e0146224b732a009f3b9161b93f1f221/2013_veilig-op-stapfr.pdf

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