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Wenn Polizisten auf Streife in Eupen „Hundeköttel“ liegen lassen…

Der Beweis, der nicht entfernt wurde: "Hundeköttel" von einem Malinois im Polizeieinsatz in der Bergstraße.

Geschehen ist es am Rosenmontag in Eupen kurz vor 13 Uhr in der Bergstraße. Vier Polizisten ließen ihren Hund an einem Baum sein Geschäft machen, ohne sich um das Ergebnis des Geschäfts zu kümmern. Stichwort „Hundeköttel“.

Beobachtet hat die Szene eine Leserin von „Ostbelgien Direkt“, die in der Nähe postiert war, um sich den Rosenmontagszug anzuschauen. „Es waren drei Polizisten und eine Polizistin in Begleitung eines Malinois“, wusste die Augenzeugin zu berichten.

Plötzlich musste der Hund mal, was er dann auch tat – an einem Baum in der Bergstraße, Kreuzung Neustraße (siehe Foto). Und zur allgemeinen Überraschung mehrerer Augenzeugen taten die Ordnungshüter nicht das, was jeder Hundehalter in diesem Fall hätte tun müssen: den Hundekot entfernen. Sie gingen einfach weiter…

Wie man sieht, geht die Polizei nicht immer mit gutem Beispiel voran.

38 Antworten auf “Wenn Polizisten auf Streife in Eupen „Hundeköttel“ liegen lassen…”

  1. Ich denke mal dass die Beamten im Einsatz waren und daher nicht verpflichtet sind den Hundekot zu entfernen, weil sie salopp gesagt wichtigere Dinge zu tun hatten!
    Rhetorische Frage: Muss das Polizisten-Bashing denn wirklich immer sein???
    P.S.: Bin kein Polizist und auch kein Hundebesitzer!

  2. Bei der nächsten Folge von Ostbelgien Direkt sehen sie: Gerard Cremer nimmt den Hundekot nicht mehr hin. Er hat lange Nächte darüber geschlafen und beschlossen, die Polizei in einer Pressekonferenz damit zu konfrontieren. Er nahm den Beutel, mit dem Hundekot und legte es dem Polizeihauptkommissar vors Rednerpult. Dort entbrannte dann eine heftige Debatte über Vorbilder einer Gesellschaft und das Ende der Geschichte:
    Die Polizeihauptkommissar trat zurück. Die Führung der Polizeidienststelle Weser-Göhl nahm erneut Stellung, wie im vorliegenden Bericht beschrieben:
    „Wir tolerieren dieses unsägliche Verhalten dieser Polizisten nicht und haben daher eine Entlassung für die mutmaßlichen Täter veranlasst. Wir möchten mit einem guten Beispiel voran gehen. Natürlich danken wir Herr Cremer für seine Aufmerksamkeit und detaillierte Berichterstattung über dieses Ereignis. Hier zeigt sich wieder einmal, dass die Medien eine weitere, demokratische Kontrolle darstellen und wir begrüßen dieses Verhalten. Sie sind Indies von uns dazu aufgefordert, ähnliche Ereignisse natürlich in der zu stelligen Polizeibehörde zu melden, damit wir diese weiter verfolgen können.“
    Das Ereignis sorgte für Unverständnis bei den Polizeiangestellten, die sich nun die Frage stellen, inwiefern der Ruf von Polizisten bei der Bevölkerung allgemein wieder geschädigt wird.
    Wer den Sarkasmus hier findet, darf ihn gerne behalten.

    • Résumé

      Man könnte doch auch einfach mal zugeben, dass Polizisten nicht vollkommen sind und auch schonmal Gesetze missachten… anstatt den Bericht ins Lächerliche zu ziehen, um von den Fakten abzulenken… ??

      • Oder die Frage anders gestellt: Kann man diese nüchterne Erkenntnis nicht auch so haben? Ja, Polizisten brechen auch ab und an Gesetze. Der Artikel ist reine Stimmungsmache.
        Aber da ist offensichtlich dann doch jemand, der den Sarkasmus offensichtlich nicht verstanden hat.

  3. Wildfinkler

    Bin ja auch nur ein Lebewesen, Pippi gemacht und Angela K. ist „VOLL“ empört; se hätt jo Pampers.
    Mal ernsthaft: Gruppen benehmen sich AUSSERORDENTLICH, auch ORDNUNGSHÜTER ebenso BOLITIKER. Kinder sehen dies auch; DENKT daran ( auch nur Menschen).

  4. Vielleicht sollten die betroffenen Beamten einfach Kenntnis folgender Bestimmungen der „Allgemeinen Verwaltungspolizeilichen Verordnung der Gemeinden Eupen-Kelmis-Lontzen-Raeren“ nehmen :
    Artikel 167
    167.1. Personen, die Hunde unter ihrer Aufsicht haben, ist es verboten, diese auf öffentlichem Eigentum an einem anderen Ort als in Gullys und/oder ihnen vorbehaltenen sanitären Bereichen ihre Notdurft verrichten zu lassen.
    167.2. Wird diese Verbotsbestimmung nicht eingehalten, muss der Eigentümer des Tieres oder derjenige, der es unter seiner Aufsicht hat, die Ausscheidungen aufheben und sie in einen Gully oder in einer Plastiktüte verpackt in einen öffentlichen Müllbehälter einwerfen.
    167.3. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind während ihres Einsatzes Hunde die für die Begleitung beziehungsweise Führung von sehschwachen und behinderten Personen nachweislich ausgebildet sind.
    167.4. Wenn der Zuwiderhandelnde nicht identifiziert werden kann, muss die Person, der die Säuberung dieses Ortes obliegt, die Ausscheidungen beseitigen.
    167.5. Des Weiteren muss jede Person in Begleitung eines Hundes Plastiktüten zum Aufheben der Ausscheidungen des Hundes mit sich führen; sie muss auf Aufforderung eines befugten Bediensteten diese vorzeigen können.
    Artikel 179
    179.1. Verstöße gegen die vorliegende Polizeiverordnung können mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 50 und 350 € geahndet werden.

  5. echt jetzt?

    Ehrenwerte Verfasser und Leser, dieses höchst interessanten Artikels…gibt es nicht vielleicht wichtigere Themen über die man Berichten könnte?
    Ich persönlich finde das es eben solche auf jeden Fall gibt! Besonders in den Zeiten in denen wir leben!
    Ich finde es sehr traurig und auch beschämend über solche „Vorfälle“ einen Artikel verfassen zu müssen ?

  6. Wenn man kein anderes Problem mehr hat, sollte man sich glücklich schätzen.

    Im Prinzip ist diese Hundekaka wertvoller biologischer Dünger und der Hund hat seinen Haufen an der richtigen Stelle hinterlassen, nicht zu nah und nicht zu weit vom Baum entfernt..

    Personen welche sich hierüber ärgern, sollten sich mal fragen ob sie noch richtig ticken

  7. Peter Müller

    Als korrekter Hundeführer eines Polizeihundes sollte das beseitigen der Notdurft seines Tieres kein Problem sein. Aber als Polizist, meinen einige, dass Sie ein E.. mehr in Hose haben, und nicht dafür zuständig sind .Denn eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus.

  8. Mischutka

    Der Bericht endet mit dem Satz „Wie man sieht, geht die Polizei nicht immer mit gutem Beispiel voran“.
    Was gibt es da zu „knottern“ ? Es steht ja geschrieben „nicht immer“ …. also „mal hier und mal da“ …. OK ?
    Das tat die frühere Gendarmerie auch nicht „immer“ : Ein ehemaliger Freund von mir (inzwischen leider verstorben) hat mal um Karneval seine Schwiegermutter abends spät nach Hause gefahren. Er trank NIE Alkohol ! NIE ! Auf der Rückfahrt wurde er von Gendarmerie-Beamten angehalten und musste ins Röhrchen blasen. Hat er auch getan, ohne Probleme….. DENKSTE ! Denn die Herren Beamten sind ihm gegenüber sehr böse und frech geworden, denn „es könne doch nicht sein, da er 0.0 Promille habe… – da würde doch etwas nicht stimmen“….. Die haben sich dann heftig gestritten, mein Freund und die Beamten – bis er eine Anzeige wegen „Beamtenbeleidigung“ am Hals hatte ! (Obschon er NIE ein böses Wort zu jemandem auf den Lippen hatte). Nachdem die „Anzeige“ im Fahrzeug dann geschrieben war, ist meinem Freund etwas zu Boden gefallen – und beim Aufheben entdeckte er : DIE HERREN STAATSDIENER HATTEN 2 KASTEN BIER (halb leer) IM FAHRZEUG VERSTECKT ! Und ehe er seine Anklage unterzeichnete, hat er mal alles Geschriebene durchgelesen : die hatten sich was zusammen „gekritzelt“, was die selbst nicht mehr lesen konnten …….UND DAS BESTE : Einer der Herren ist …. im Straßengraben gefallen – der andere urinierte zur gleichen Zeit am Einsatzwagen ……
    BEMERKUNG : Das hat sich NICHT in Eupen abgespielt, sondern in der „Wallonie“, ca. 8 Km von Eupen entfernt ….. und ist ca. 35-40 Jahre her……..
    MfG.

  9. Habe dieser Tage einen Polizisten in seinem Dienstfahrzeug mit Gurt ‚hinter dem Sitz‘ verlegt gesehen, wohl damit der Piepser nicht dauernd lärmt. Also wenn man schon mutwillig bzw. bewusst auf den Gurt verzichtet (von Vergessen kann ja wohl keine Rede sein), kann es mit dem IQ definitiv nicht weit her sein.

  10. Nein, die Ausscheidungen von Polizeihunden im Dienst müssen nicht entfernt werden, das gleiche Zählt für Polizeipferde. Das Anleinen und Anlegen eines Maulkorbes ist ebenfalls nicht nötig ( hat nichts mit Polizeiverordnung zu tun). Zudem scheint der Hundehaufen an einer Stelle hinterlassen worden zu sein, an der niemand so schnell über diesen hätte fallen können, es sei denn jemand hätte versucht am selbigen Baum seine eigene Notdurft zu verrichten. Ich kann mir vorstellen, dass der Haufen sonst entfernt worden wäre. Weiter versteht sich, dass der Haufen sich nach kurzer Zeit ganz von selbst in Wohlgefallen auflöst, was man nicht vom Müll der feiernden sagen kann (da kann man der Stadt nur für ihre Arbeit danken).
    Das ganze hat nichts mit Eiern oder Krähen zu tun. Das seitens der Polizei auch schonmal Augen zugedrückt werden, davon hat wohl schon jeder mal von profitiert (und nicht nur die Polizisten selbst). Ich denke, dass Eupen im Grossen und Ganzen mit der Polizei zufrieden sein kann, in anderen Städten sind die nämlich weniger Verständnisvoll und da wird kein Auge zugedrückt. Zum Polizisten im vorliegenden Fall kann ich nur sagen, dass der jetzt wohl die Geschichte oft genug unter die Nase gerieben bekommt (den Spot gibts Gratis dazu). Da will die Polizei schonmal mehr Präsenz zeigen und was wird sich erzählt, nicht dass es gut war das die Polizei sich gezeigt hat, sondern es wurde das sprichwörtliche Haar in der Suppe gesucht um wieder einen Aufreger zu finden ( manche sollten vorsichtig mit dem Suchen von Haaren in Suppen sein, nicht dass sie sich dabei versehentlich in ihrer eigenen Supper ertränken). Zu Vorteilen im Job, braucht man auch nicht viel sagen, die hat jeder in seinem Bereich ( Verkäufer bekommen Reduktion auf Waren, Bänker bei Krediten, Versicherer bei Versicherungen, Reiseunternehmen bei Reisen,… Wer das nicht sieht sollte mal die Augen öffnen anstatt aus unbegründetem Neid wild um sich zu schlagen.
    Der Redaktion von Ostbelgien Direkt kann man nur gratulieren, die haben aus Hundehaufen Geld gemacht (wenn das jetzt auch mit menschlichen Ausscheidungen klappt, wäre das doch ein tolles Ding).

    • Lieber „Polizistenversteher“,
      die obengenannte Polizeiverordnung ist von den jeweiligen Gemeinderäten beschlossen worden und findet laut Artikel 167.1 auf alle „Personen“ (also auch auf Staatsbedienstete) auf „öffentlichem Eigentum“ der vier Gemeinden Anwendung. Eine einzige Ausnahme ist in Artikel 167.3 vorgesehen. Schließlich ist auch von „Hunden“ und nicht von „Pferden“ die Rede.
      Es stellt sich die Frage, warum ein normaler Bürger in einem solchen Fall von einem uniformierten und bewaffneten Staatsbediensteten zur Zahlung einer Strafe aufgefordert wird oder zumindest eine Verwarnung erhält, während der gleiche Staatsbedienstete, die Regel als unverhältnismäßig/überzogen betrachtet, wenn sie ihn selbst betrifft.
      Was die von Ihnen genannten Beispiele in Bezug auf die „Vorteile im Job“ (Verkäufer, Banker, Versicherer, …) angeht, so handelt es sich um eine völlig legale Vergütung, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsvertrags gewährt. Ihrer Logik folgend dürften jedoch alle Staatsbediensteten einen „Vorteil im Job“ erhalten. Ein Polizist darf also z.B. auch alkoholisiert Auto fahren, ein Ministerialbeamter, der Gehälter auszahlt, darf einen Teil auf sein Konto abzweigen, ein Gemeindebediensteter darf auch mal hier und da den Gemeindebagger für private Zwecke benutzen, usw.
      Bei einer solchen Mentalität von Staatsbediensteten ist es wohl auch kein Wunder, dass im öffentlichen Dienst in Belgien die Korruption jährlich 4 Milliarden Euro beträgt, wie eine internationale Studie vor kurzem noch hervorhob und ein (Polizei-)kommissar des Zentralen Amtes zur Bekämpfung von Korruption bestätigte.
      Warum kritisieren Sie ein Presseorgan, dass lediglich auf einen Missstand hinweist und z.B. nicht die in Ihren Augen unsinnige Polizeiverordnung ? Fehlt Ihnen dazu der Mut ?

      • Lieber Tom, dies sind bestimmt die Gedanken von 95% der Leser. Danke !!!!!!
        Wohl sind ebenso sind 95% der Polizei korrekt im Dienst.
        Leider wird ein fauler Apfel von einem Korb guter nicht……….

  11. Schmitz R.

    ist immer so, wenn nichts anderes zum lästern da ist, wird über die Polizei hergefahren. Die darf man auch hier als Affen und Armleuchter betiteln ohne dass der Kommentar gelöscht wird. Ich bin sicher dass diejenigen die hier am lautesten schreien, die Polizei für jedes kleine Wehweschen rufen !
    Ich bin weder Polizist noch Hundeköttel.

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    Die Medien-Informationen des Foto datieren auf 2012 da liegt wohl ein Fehler vor, irgendwo.*grübel*
    Schon Scheiße wenn man ein 4 Jahre altes Foto nutzt.Datum unter Eigenschaften des Fotos zu finden ist der 22.2.2012 6:25
    Zu einem seriösen Artikel gehört es sich auch, die Quellen zu recherchieren und auf Echtheit zu prüfen.
    Bei mir ist diese Anschuldigung durch das Raster gefallen.Natürlich könnte auch die Uhr falsch eingestellt sein. Da die Sonne am noch nicht aufgegangen ist um 6:25 .
    Alles in allem stellen sich aber zu viele fragen .
    Mit aktuellem Datum wäre das Foto auch möglicherweise brauchbar.Aber so ist es schon schwer zu sagen.
    Dann allerdings wundere ich mich, wer eine 600 € Kamera kauft und es nicht schafft das Datum einzustellen.
    Viel zu viele Ungereimtheiten, Freispruch :P

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