Notizen

Weihnachtsmann fällt nicht unter Corona-Reiseregeln

06.12.2020, Rheinland-Pfalz, Landau: Patrick Kuntz, Gründer der Initiative "Harley Davidson riding Santas", fährt als Weihnachtsmann verkleidet auf seinem Motorrad durch die Innenstadt. Foto: Uwe Anspach/dpa

Für den Weihnachtsmann und das Christkind gelten besondere Regeln – auch in der EU.

Während die meisten Bürger coronabedingt nur eingeschränkt reisen dürfen, drücken die EU-Staaten bei den weihnachtlichen Figuren ein Auge zu – symbolisch, versteht sich.

Nach einer allgemeinen Übereinstimmung seien „Weihnachts- und Wintergeschenke-Überbringer“ unverzichtbare Arbeitnehmer, hieß es am Mittwoch in den Schlussfolgerungen einer Corona-Arbeitsgruppe der EU-Staaten.

In einer Fußnote wurde zugleich festgehalten, dass zu genannten Geschenke-Überbringern neben dem Christkind und dem Weihnachtsmann auch Santa Claus, Père Noël und die entsprechenden Symbolfiguren anderer Sprachen gehören. „Damit ist für Kinder in der EU zumindest ein wichtiger Bestandteil des Weihnachtsfests gesichert“, sagte ein Sprecher der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Deutschland hat noch bis Ende des Jahres turnusgemäß den Vorsitz der EU-Staaten inne.

Wegen der Corona-Krise gelten innerhalb der EU derzeit vielfach Reiseeinschränkungen und Quarantäne-Vorgaben. Den meisten Reisenden aus Drittstaaten ist die Einreise nicht erlaubt. (dpa)

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