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War Ausweisung des „Hasspredigers“ illegal?

Shayh Alami Amaouch, der Imam von Dison, wurde Ende November 2016 ausgewiesen. Foto: Screenshot Youtube

Das Aufatmen im Großraum Verviers, nachdem Ende November bekannt geworden war, dass Shayh Alami Amaouch, der radikale Imam von Dison, Belgien definitiv in Richtung Marokko verlassen habe, kam vielleicht zu früh. Die Ausweisung des „Hasspredigers“ war möglicherweise nicht rechtens.

Wie am Freitag bekannt wurde, hat der Staatsrat eine Klage des Anwalts des Imams vor dem Kassationshof gegen seine Ausweisung aus Belgien für zulässig erklärt.

Der Fall um den „Hassprediger“ ist damit wider Erwarten noch nicht zu Ende. Sollte sich der Rat für Ausländerstreitfragen erneut mit der Ausweisung von Shayh Alami Amaouch befassen müssen, könnte es sein, dass der Imam für die Dauer des Verfahrens nach Belgien zurückkehrt, etwa um seinen Sohn zu besuchen.

Der 17-Jährige hatte im August 2016 mit einer Videobotschaft, in der er zum Mord an allen Christen aufrief, landesweit für Empörung gesorgt. Inzwischen befindet er sich in einer geschlossenen Jugendanstalt.

Eine Sequenz aus dem Video, in dem der Sohn von des "Hasspredigers" Amaouch in Verviers singend Allah zur Tötung aller "verhassten Christen" aufruft. Foto: Screenshot - Memri.fr

„Oh, Allah, vernichte die verhassten Christen“ ist auf dem Video in Englisch zu lesen, in dem der Sohn von des „Hasspredigers“ Amaouch in Verviers singend Allah zur Tötung aller „verhassten Christen“ aufruft. Foto: Screenshot – Memri.fr

In der Vergangenheit konnte sich der Imam von Dison mehrmals einer Ausweisung entziehen. Ende Oktober 2016 war der letzte Einspruch des 49-Jährigen gegen seine Ausweisung abgelehnt worden. Er hatte daraufhin 30 Tage Zeit, das Land zu verlassen, was er Ende November 2016 auch getan hat.

Laut Staatsskretär Theo Francken (N-VA) ist Shayh Alami Amaouch, der sowohl die marokkanische als auch die niederländische Staatsbürgerschaft hat, nach Marokko geflogen. „Er hat Belgien freiwillig verlassen“, sagte Francken.

Die Ausweisung, wenn sie denn überhaupt bestätigt wird, besagt, dass Shayh Alami 10 Jahre nicht mehr belgisches Staatsgebiet betreten darf. Und selbst nach Ablauf dieser Frist darf er das nur, wenn er vorher seine Einreise beantragt hat und dieser auch stattgegeben wurde. Dieser Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Behörden der Auffassung sind, dass der frühere Imam von Dison auch nach 10 Jahren eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.

Siehe auch Artikel „In Verviers ruft ein Junge singend Allah zur Tötung aller Christen auf“

39 Antworten auf “War Ausweisung des „Hasspredigers“ illegal?”

  1. Johann Klos

    2017 wird wohl ein Spiegelbild von 2016.
    Frohes Neues!
    Wenn ein Staat seine Justiz verkommen lässt, dann hört er auf, ein Rechtsstaat zu sein, dann entwickelt er sich zum Schurkenstaat“, Nicht von mir sondern vom Ersten Präsident des Kassationshofes Jean De Cordt.
    Ein weiteres Novum in einem Land wo die oberste Justiz sich einen Machtkampf liefert mit den Representaten des Föderalstaates. Vive la Belgique!
    Selbst im Falle solcher Irren versagt der gesunde Menschenverstand. Zum „…….“

  2. Nicht zu fassen!

    „Wie am Freitag bekannt wurde, hat der Staatsrat eine Klage des Anwalts des Imams vor dem Kassationshof gegen seine Ausweisung aus Belgien für zulässig erklärt.“

    Einfach nicht zu fassen! Ist der Staatsrat, bzw .die Personen , die dort tätig sind schon unter dem Einfluss oder gar unter der Kontrolle irgendwelcher dubioser muslimischer Mächte? Anders kann ich mir dessen Entscheidung in dem Fall nicht erklären. Das gleiche gilt für die „Richter“, die im Fall der syrischen Familie, welche durch einen Asylantrag hier in Belgien bei einer Familie aufgenommen werden soll, den Staat dazu verurteilt haben, diese Familie, unter Androhung von Strafgeldern, Asyl zu gewähren, obschon inzwischen feststeht, dass das Ganze auf Lug und Trug aufgebaut ist.( Der Familienvater konnte sich zwischen mehreren Ländern frei bewegen).Ich weigere mich, solche „Richter“ Richter zu nennen.Übrigens, nachdem dieser Betrug aufgeflogen ist, haben nur wenige Medien darüber berichtet und das auch nur im Streichholzdöschen-Format. Auch von den sog. Gutmenschen hört man da nichts mehr

  3. Etwas zynisch betrachtet, könnte man sagen: wenn es der Staat mal ausnahmsweise schafft einen
    Muslimen, der uns feindselig gesinnt ist und uns vernichten will, zumindest außer Landes zu schaffen (was mMn auch nicht genügend ist), dann sorgt eben der Staatsrat und/oder sog.“Richter“durch solche Entscheide dafür,diesen hasserfüllten Muslimen doch noch zu ihren möglichen Terrorakten zu verhelfen.So läuft das in einem „Rechtsstaat“. Zum kotzen!

  4. Ich bin froh, in einem Rechtsstaat zu leben, in dem jeder durch alle Instanzen gehen kann.

    Im Übrigen und soviel ich von diesem Fall weiß fände ich eine Ausweisung richtig, aber nicht aus Belgien, sondern aus der EU.

    • Desert of the Real

      In welchem Staat leben Sie denn? In der Muttikulturellen Utopia, vermute ich. In Belgien mit Sicherheit nicht. Hier, und auch im Nutti-Reich, wird alles so verbogen, damit das Wüstenvolk, mit ihren Wüsten-Ideen, gedeihen. Alles andere als rechtmäßig. Ich wußte nicht, daß es muslimische Tiere gibt – denn Tiere sind immer perfekt. Sie können ja nur bereits die fremde „Religion“ angenommen haben, bei solch verkorksten Ideen.

  5. „War Ausweisung des „Hasspredigers“ illegal?“
    Nein! Solche Individuen gehören ausgewiesen.
    Unser „Rechtsstaat“ hat allerdings bis jetzt versäumt, den missratenen „Ableger“ von diesem Kameltreiber ebenfalls rauszuwerfen!

  6. Pensionierter Bauer

    Wenn die Juristen es zulassen dass dieser Typ zurück nach Belgien darf, dann verliere ich den Glauben an das Recht. Dann würden die Opfer des islamischen Terrors verhöhnt und ein weiteres mal zum Opfer.

  7. Es reicht!

    Es wäre interessant zu wissen ob es bei dem Anwalt des Hasspredigers sich um ein ProDeoanwalt handelnt würde der dann vom Staat bezahlt würde. Wäre dies der Fall dann würde der vom Staat bezahlte Anwalt seinen Arbeitgeber anzeigen. Dies wäre dann in der Tat pervers!

  8. Ich bin mal gespannt wann der erste Hassprediger hier merkt das es sich nicht um eine Klage gegen die Ausweisung handelt.Das Gericht hat nur entschieden das eine solche Klage in einem Rechtsstaat zulässig ist.

    • Anti-Terror

      „Ich bin mal gespannt wann der erste Hassprediger hier merkt das es sich nicht um eine Klage gegen die Ausweisung handelt.Das Gericht hat nur entschieden das eine solche Klage in einem Rechtsstaat zulässig ist.“

      Was schreiben Sie da wieder für einen Bullshit, EdiG. Natürlich hat dieser Hassprediger gegen seine AUSWEISUNG protestiert : Zitat aus dem Presseartikel:“ ….hat der Staatsrat eine Klage des Anwalts des Imams vor dem Kassationshof gegen seine Ausweisung aus Belgien für zulässig erklärt. Und der Staatsrat hat die Klage dieses Abschaums gegen seine Ausweisung für zulässig erklärt. Es geht also um die Ausweisung gegen die er klagt und nicht darum, dass eine solche Klage in einem „Rechtsstaat“ zulässig ist. A propos „Rechtsstaat“: eher zutreffend wäre Ohnmachtsstaat

      • @ Anti

        Abgesehen davon das ich die Bezeichnung „Abschaum“ für nicht vereinbar mit den (angeblich vorhandenen) Forumsrichtlinien halte bleibe ich dabei das bis jetzt noch kein Gericht darüber zu entscheiden gehabt ob die Ausweisung zulässig ist.

        • Jow, bitte noch Etikette bemängeln, wenn’s darum geht einen Quasi-Staatsfeind zu beschreiben. Weil es ja sonst keine Probleme mit solchen Leuten gibt, ausser die Betitelung „Abschaum“.

          • @ Henk

            Mit der Sprache fängt es an, erst kommen Beschimpfungen, dann Verleumdungen und zum Schluss fliegen Molotowcoctails und Brandsätze. Zuerst wird von Abschaum gesprochen und dann das „abknallen“ des „Abschaums“ gefordert.

        • Anti-Terror

          „Abgesehen davon das ich die Bezeichnung „Abschaum“ für nicht vereinbar mit den (angeblich vorhandenen) Forumsrichtlinien halte bleibe ich dabei das bis jetzt noch kein Gericht darüber zu entscheiden gehabt ob die Ausweisung zulässig ist.“
          Ach EdiG,
          Dass Sie Leute wie diesen Immam nicht als Abschaum betrachten war ja bei Ihnen nicht anders zu erwarten

        • Anti-Terror

          EdiG,
          Dass Sie das Wort „Abschaum“kritisieren in Bezug auf eine Person, die nachweislich Hass gegen unsere Gesellschaft predigt und der seinen Sohn durch die Straßen Verviers‘ ziehen lässt, mit dem“ Liedgut“ Christen und sonstige „Ungläubige“ zu töten, zeigt allen halbwegs normalen Menschen, wessen Geisteskind Sie in Wirklichkeit sind.

          • @ Anti-Terror

            Ich kritisiere generell die Anwendung des Begriffes „Abschaum“ im Zusammenhang mit Menschen. Irgendwo habe ich auch mal gelesen das OD in diesem Zusammenhang Begriffe wie Pack und Abschaum nicht akzeptiert. Das scheint aber nicht für jeden zu gelten.

  9. Wer bezahlt diesen Anwalt? Anwaltshonorare sind teuer, und ein normaler steuerpflichtiger Belgier ist finanziell schnell an seine Grenzen wenn es an’s Prozessieren geht. Diese Leute klagen sich problemlos durch alle Instanzen und das ohne jedes Arbeitseinkommen in Belgien. Aber wer solche Fragen stellt, kommt sofort in die Ecke, die Rechte, mit dem Gesicht zur Wand….

  10. Marcel Scholzen eimerscheid

    Solche Personen sollten ausgewiesen werden in ein islamisches Land und gemaess der Charia verurteilt werden. Vielleicht vergeht denen dann die Lust am Hetzen. Stock- und Peitschenhiebe sind da die einzige Möglichkeit.

    • Mischutka

      @ Ekel Alfred :
      Hallo Alfred und alles Gute für 2017 !
      ….hatte sich dieser Frauenschwarm nicht für „Belgians Next Top-Model for Men“ schon eingeschrieben und hat jetzt Angst diesen Schönheitswettbewerb zu verpassen ? Und dann in der Werbeindustrie eine Karriere starten an der Seite von Brett Pitt und Clowni’s Schorsch ….
      MfG.

  11. Europa Eselkontinent

    Hätte ich mir ja fast denken können das es so kommen würde, die „Gutmenschenjustiz“ hat wieder einmal gesprochen… raus mit dem und schnell ! Hätten wir ein Poutin oder Trump hier wäre der schon längst weg hier und käme nie mehr rein…

    • War Anfang Dez in Russland.
      Dort sieht es mit der Meinungsfreiheit nicht schlechter aus als bei uns. Aber Edig, das können Sie ja nicht wissen da Sie Ihren Tag hier mit kommentieren verbringen

      • @ Basti

        Haben Sie auch mit Russen sprechen können die sich in Internetforen über Herrn Putin in der gleichen Form ausgelassen haben wie hier einige über Herrn Paasch?
        Herr Putin lässt sich in „seiner freien Presse“ allen Ernstes als Retter von Aleppo feiern. Da kann ich nur mit Ernst Reuter ausrufen:“Ihr Völker dieser Welt, schaut auf diese Stadt.“
        Michail Chodorkowski wird eingesperrt weil er angekündigt hat einen liberalen Gegenkandidaten zu Putin bei der Präsidentschaftswahl zu unterstützen.
        Demonstrationen gegen die miese Versorgungslage werden brutal niedergeknüppelt.
        Hätten Sie diese Zustände gerne hier bei uns?

      • Armer Ed...

        Richtig, Basti. Der Polizist, Richter und HEnker von OD lebt virtuell und hat von = eine reelle Ahnung. Deshalb schreit er immer wieder „Komet her! Kommet her! Ihr seid willkommen!“ Im Cyberspace von OD töten bits und bytes nicht – noch… Deshalb KANN er nicht verstehen, was in der Welt los ist. Armer Ed…

  12. Ekel Alfred

    @ Mischutka, wünsche auch Ihnen ein gesundes und glückliches 2017….wir leben halt nach dem Motto von Robert Blanco: „Ein bisschen Spass muss sein….sonst stehen die anderen, die uns nicht mögen….ja bald ganz allein….

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